Immobiliennavigator #1-2023
Ein unruhiges Jahr geht zu Ende.
Es wird Zeit für etwas Neues.
Höhere Grundsteuer, steigende Zinsen und Baupreise, höhere Anforderungen an die Nachhaltigkeit…
Was kommt da aktuell auf Immobilienbesitzer, und solche, die es werden möchten, eigentlich alles zu?
Wir möchten Ihnen in unserem heutigen Newsletter einen Überblick über die brandaktuellen Themen geben, und Ihnen Strategien aufzeigen mit diesen umzugehen. Lesen Sie dazu:
Das können Sie heute im Navigator erwarten:
- Berlin nun zweitteuerste Mieterstadt
- Einladung: Zukunftsfähige Wohnungen vor den Toren der Hauptstadt
- CO2 Steuer für Mieter und Vermieter
- Altbausanierung – es gibt Förderungen
- Heizung – Wärmepumpe – Photovoltaik
Behalten Sie den Überblick zwischen gefühlt unendlich vielen Informationen und Angeboten aus der Welt von Bauen und Immobilien. Abonnieren Sie den Immobiliennavigator und erhalten die News vorab.
Ab ins Eigentum!
Mieten steigen nirgends so schnell wie in Berlin
Seit November haben sich die Mietpreise bei Neuvermietung um 27 Prozent erhöht, so eine Analyse von Immowelt. Die Mieterstadt Berlin ist in wenigen Monaten zur zweitteuersten Stadt in Deutschland geworden. Zugleich belegen die aktuellen Zahlen vom statistischen Bundesamt DESTATIS die Talfahrt bei den Baugenehmigungen. Die Situation wird sich also kaum verbessern.
Der Weg ins Eigentum ist immer, und in dieser Situation ganz besonders eine Überlegung wert, auch wenn man ggf. bei Größe und Ausstattung Abstriche machen muss. Die neue KfW-Förderung für klimafreundlichen Neubau (KFN) soll diesen Weg ins Eigentum unterstützen.
TIPP: Kaufen Sie beim Neubau nur Immobilien, die wirtschaftlich, nachhaltig und zukunfts-sicher sind.
„Banken schauen bereits heute sehr genau auf Energieausweise & Co., um sicherzustellen, dass es sich um eine werthaltige Immobilie handelt und belohnen das mit besseren Kreditkonditionen. Der Wiederverkauf wird dann irgendwann später auch einfacher.“
Regina Burchardt

TIPP: Schicke Eigentumswohnungen in der Metropolregion von Berlin – es ist fertig gebaut
Wo: Gemeindehaus Bötzow, Veltener Straße 23, 16727 Bötzow
Besser geht’s kaum:
- nachhaltige Bauweise
- Erstbezug ab sofort möglich
- barrierefrei
- Lift
- niedrige Betriebskosten
- u.v.m.
Hier wurde nachhaltig gebaut:
Energieeffizienzklasse KFW 40 EE
Das zahlt sich bei der Finanzierung aus! Hier zwei Beispielrechnungen:
2 Zimmer-Whg. 240.000 € Darlehenssumme / Eigenleistung nur Nebenkosten
816,90 € monatlich
3 Zimmer-Whg. 334.000 € Darlehenssumme / Eigenleistung nur Nebenkosten
1.219,63 € monatlich
Hierbei handelt es sich lediglich um Musterrechnungen. Ein qualifiziertes Angebot unserer Finanzexperten wird Ihnen gern vorgelegt.
Besuchen Sie uns am Sonntag, 26. März 2023 von 11 Uhr bis 15.30 Uhr
Am 26. März 2023 treffen Sie unser Immoteam, Finanzierungsberater und mehr.
Stellen Sie gern Ihre Fragen an uns und/oder besichtigen Sie die aktuell noch zur Verfügung stehenden 2- und 3-Zimmer-Wohnungen. Ein Immoteam erwartet Sie dort vor Ort und ggf. bringt Sie unser Shuttleservice in fünf Minuten zur neuen kleinen Wohnanlage.
Ein Blick in die Kristallkugel ist mitunter wegweisend, innovativ und unverzichtbar.
Bei Burchardt Immobilien dreht sich alles nur um ein Thema: dass Sie mit Zuversicht Ihre Immobilienzukunft gestalten. Insider gehen derzeit davon aus, dass in den kommenden Wochen die Zehn-Jahres-Hypothek auf fünf Prozent ansteigen wird. Grund genug, sich jetzt intensiv mit Immobilienkauf auseinanderzusetzen – es wird kaum preiswerter werden.
Die CO₂-Steuer für Mieter und Vermieter ab Januar 2023
Vermieter und Mieter werden seit Jahresbeginn je nach Energieeffizienz des Gebäudes an der CO₂-Steuer beteiligt, wenn CO2 aus fossilen Brennstoffen erzeugt wird.
Das 10-Stufenmodell ist für alle Wohngebäude sowie Gebäude mit gemischter Nutzung vorgesehen. Je schlechter die Energiebilanz des Gebäudes, desto mehr müssen sich Vermieter an der CO2-Steuer beteiligen.

Falls das Wohngebäude einen hohen energetischen Standard hat, beispielsweise KfW Effizienzhaus 55, tragen die Mieterinnen und Mieter die CO2-Bepreisung nach wie vor vollständig. Warum? Dieses Haus benötigt nur 55 Prozent der Energie eines Neubaus nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), d.h. es ist um 45 Prozent sparsamer.
Falls hingegen von einer sehr schlechten Energiebilanz ausgegangen werden muss, sollen Vermieter nach der Tabelle zum 10-Stufenmodell künftig bis zu 95 Prozent der CO2-Abgabe übernehmen.
Ja, auch der Altbau hat eine gute Zukunft: Wie die (energetische) Sanierung von Gebäuden im Bestand maßgeblich gefördert wird.

Damit das Haus den zweiten Frühling erleben kann, muss es zumeist energetisch saniert werden. Das schont den Geldbeutel bei sinkendem Energieverbrauch und die Sanierung von Gebäuden im Bestand wird maßgeblich gefördert.
Wichtig zu wissen: Anträge für die Zuschüsse bei Einzelmaßnahmen müssen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer beim BAFA einreichen. Anträge für Kredite mit Tilgungszuschuss bei umfassenden Sanierungen zum Effizienzhaus wickelt die Förderbank KfW ab.
Die Anträge müssen vor Maßnahmenbeginn gestellt werden, ansonsten gibt es keine Förderung!
Wenn Sie ein energetisch besonders schlechtes Haus umfangreich sanieren, erhalten Sie einen höheren Tilgungszuschuss beim Kredit.
TIPP: Es gibt bei Kauf oder Erbe (Eigentumswechsel) Sanierungspflichten, die innerhalb von zwei Jahren erfüllt sein müssen.
Seit dem 1. Januar 2023 sind diverse Änderungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft getreten.
Künftig werden die Materialkosten von Eigenleistungen bezuschusst. Wer die Ärmel hochkrempelt und selbst saniert, erhält beispielsweise für Dämmmaterialien Zuschüsse von bis zu 20 Prozent vom Staat. Relativ einfach ist beispielsweise die Dämmung der Kellerdecke und der obersten Geschossdecke sowie der Leitungen.
TIPP: Ein Energieeffizienz-Experte oder ein Fachbetrieb muss die fachgerechte Durchführung und die Auflistung der Materialkosten bestätigen. Auf den Rechnungen muss der Name des Antragstellers stehen, es dürfen nur förderfähige Positionen darauf stehen und Barzahlung ist ausgeschlossen!
Bei Einzelmaßnahmen liegt der Förderbetrag bei 15 bis 20 Prozent, beispielsweise für die Dämmung von Fassade, Dach und Kellerdecke, für neue Fenster und Lüftungsanlagen.
TIPP: Eine Effizienzhaus-Förderung mit der attraktiven Einzelmaßnahmenförderung Heizungstausch zu kombinieren, ist nur noch bei einer eindeutigen zeitlichen Trennung der Maßnahmen möglich.
Wer ab sofort mit Einzelmaßnahmen startet und dafür Fördergelder bezieht, muss diese Maßnahme nun zuerst abschließen und kann erst zu einem späteren Zeitpunkt die Effizienzhaus-Förderung beantragen.
Bei Komplettsanierungen liegt die Förderung zwischen 5 und 45 Prozent plus Zinsvergünstigungen bis zu 15 Prozent.
Der Worst-Performing-Building-Bonus gilt für überwiegend unsanierte Gebäude, beispielsweise im Energieausweis mit Effizienzklasse H benannt, und wurde von fünf auf zehn Prozentpunkte angehoben.
Der Bonus für serielle Sanierung von 15 Prozent kann bei der Sanierung zum Effizienzhaus 55 oder 40 zusätzlich in Anspruch genommen werden. Dabei gelten jedoch spezielle Bedingungen, beispielsweise die Nutzung von vorgefertigten Fassadenelementen.
Dann ist der Ofen (r)aus!
Die geplante Novelle des Gebäudeenergiegesetz (GEG):
Ab 1. Januar 2024 soll jede Heizung, egal ob ausgetauscht oder im Neubau, mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Dies geht aus dem noch inoffiziellen Referentenentwurf der zuständigen Ministerien für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hervor. Bis spätestens Mitte des Jahres sollen die verschärften Regelungen im GEG in Kraft treten. Nachbesserungen sind durchaus im möglich.
Für Neubauten gibt es seit 1.3.2023 neue Förderrichtlinien für Wärmepumpen. Die Wärmepumpenförderung in Bestandsgebäuden bleibt weitgehend stabil.
Die Mindestanforderungen bei Effizienz und Geräuschemissionen von Wärmepumpen werden wohl weiterhin verschärft werden.

Können Wärmepumpen überhaupt im Bestand eingesetzt werden?
Solche und ähnliche Fragen erreichen uns häufig: Müssen die Bestandsgebäude nicht zuerst komplett saniert werden? Sind Wärmepumpen dazu in der Lage, die hohen Vorlauftemperaturen zu gewährleisten? Können Wärmepumpen im Bestand überhaupt sinnvolle Effizienzwerte erreichen?
Dass Wärmepumpen nicht nur für Neubauten die richtige Wahl sein können, das erklärt die leicht lesbare Serie in 12 Folgen „Wärmepumpen im Bestand“ von Prof. Marek Miara vom Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme (ISE).
Der Heizungstausch wird mit bis zu 40 Prozent gefördert, abhängig von der Art des alten Heizkessels und der neuen Heizungstechnik. Ein Beispiel: Für eine Erdwärmepumpe sind bis zu 40 Prozent Zuschuss möglich, wenn sie eine alte Gas- oder Ölheizung ersetzt.

Photovoltaik-Anlagen (PV): Auch der Umwelt zuliebe ist Energiesparen angesagt
Sie wollen unabhängig sein von steigenden Energiepreisen und einen Beitrag zur Energiewende leisten? Bevor der Strom vom eigenen Dach kommt, sollten Sie einiges beachten.
Wenn Sie die selbst gewonnene Energie nicht sofort nutzen ist die Anschaffung eines Stromspeichers sinnvoll. Ermitteln Sie für die richtige Wahl den Strombedarf Ihrer Immobilie, die Speicherkapazität und Lebensdauer des Speichers berücksichtigen.
Die KfW fördert Photovoltaik im Rahmen des Kredits 270 „Erneuerbare Energien“.
Je größer desto besser, je mehr eigener Verbrauch desto wirtschaftlicher
Aktuell gilt für Lieferung und Installation einer Anlage bis 30 Kilowatt Leistung (kWp) die Nullsteuer – ja das gibt es tatsächlich. Es wird also keine Mehrwertsteuer fällig. Übrigens gilt der Nullsteuersatz auch für sogenannte Balkonkraftwerke (max. 600 Watt).
Achtung! Mobile Solarmodule (z. B. für Camping) sind dagegen nicht begünstigt.
Weitere Informationen zu Photovoltaik-Anlagen und Solarthermie-Anlagen erhalten Sie in Kürze auf unserer Website durch unseren neuen Blogbeitrag
Apropos Dach: Kennen Sie das Berliner Förderprogramm „GründachPLUS“?
Falls das Dach erneuert werden soll, könnten auch Dach- oder/und Fassadenbegrünung ein Thema für Sie sein. Begrünte Dächer halten das Regenwasser zurück (Retention) auch bei Starkregen und kühlen durch Verdunstung (Schwammstadt-Prinzip), die Luftqualität wird verbessert und CO2 gespeichert. Zudem gewinnen Insekten, Vögel und Pflanzen mehr Lebensraum.
Begrünte Fassaden haben eine hohe Kühlwirkung, sorgen für Verschattung im Sommer und Dämmung im Winter.
Umfangreiche Informationen erhalten Sie beim Bundesverband GebäudeGrün.
Das IBB Business Team (IBT) ist der Ansprechpartner für Fördermaßnahmen. Bis zu 60.000 Euro Zuschuss sind in Berlin möglich.
Auch im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist die Dachbegrünung förderfähig. Zur Wahl stehen Zuschuss, Förderkredit und Steuerbonus.
Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kann ebenfalls ein Zuschuss für die Dachsanierung/Dachdämmung mit Gründach beantragt werden. Der Zuschuss beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten.
Mit dem KfW-Programm 261 wird eine Sanierung hin zum KfW-Effizienzhaus gefördert. Maximal sind 150.000 Euro Kredit pro Wohneinheit möglich, dazu kommt ein Tilgungszuschuss je nach erreichtem Effizienzhaus-Standard. Zu diesen förderfähigen Kosten gehört im Rahmen der Dacharbeiten auch die Dachbegrünung.
Last but not least: Machen Sie sich einen Plan – einen Sanierungsfahrplan
Es ist kein Muss, aber sinnvoll erst die Außenwände zu dämmen und ggf Fenster auszutauschen – bevor die neue Heizung kommt. Beziehen Sie den Energieberater Ihres Vertrauen in Ihre Überlegungen mit ein, um so zukunftssicher und umweltfreundlich wie möglich zu wohnen.
Business as usual?
Die Kosten fürs Nichtstun werden wohl immer höher werden. Also packen Sie es an! Wir unterstützen Sie gern.
Vorausschau
Wegen der großen Nachfrage wird in wenigen Wochen unsere Vortragsreihe „Steuerfrei erben und schenken“ mit Experten an unserer Seite und im aktualisierten Gewand fortgeführt. Das Thema „Sanierung“ spielt in diesem Zusammenhang eine große Rolle, der wir uns gebührend widmen werden.
Sie wollen dabei sein? Dann lassen Sie uns das recht bald wissen, wir reservieren gern einen Platz für Sie. Bitte senden Sie eine E-Mail an info@hauptstadtprofi.de. Wir freuen uns auf Sie.
Es navigierten Sie durch die Immobilienwelt: Daniela Ristock und Regina Burchardt

Burchardt Immobilien GmbH
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Tel. 030/40509370 | Fax. 030/4050937-29
E-Mail: info@hauptstadtprofi.de | Web: www.hauptstadtprofi.de