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Das haben Sie verpasst, bei „Steuerfrei erben und schenken – Zukunft zu planen und abzusichern macht Spaß“ am 17. August 2022!

Gefühlt jeden Tag gibt es neue Gesetze und Verordnungen, vor allem im Bereich Immobilien. Da sind wir auf dem Laufenden, das ist unsere Kompetenz. Damit Sie sich nicht in diesen etwas unübersichtlichen Vorgaben-Dschungel einlesen müssen, geben wir Ihnen mit unseren Veranstaltungen einen Vorsprung in die Zukunft: mit Expertenwissen und hilfreichen Tipps.

Für diejenigen, die nicht anwesend konnten, stellen wir Ihnen hier eine kurze Zusammenfassung der Vorträge unserer Experten zur Verfügung.

Lutz Baxmeier, Notar:
Herr Baxmeier wies darauf hin, dass jeder selbst bestimmen kann, wer in seine Fußstapfen tritt, unternehmerisch und auch beim Nachlass – wenn er oder sie ein Testament aufsetzt. Das muss handschriftlich erstellt sein und unterschrieben werden. Selbstverständlich kann das Testament auch bei einem Notar erstellt und unterzeichnet werden.  Das Testament kann auch einem Notar übergeben werden, der das Testament beim Nachlassgericht hinterlegen und beim Testamentsregister registrieren lässt.

Ein Thema, was uns bei Burchardt Immobilien sehr oft beschäftigt ist, dass kein Testament vorhanden ist. Lt. Herrn Baxmeier gilt dann die gesetzliche Erbfolge gilt und die kann es den Erben bisweilen schwer machen: Sind bspw. mehrere Kinder da, bilden diese automatisch eine Erbengemeinschaft und müssen das Erbe aufteilen.

Eine spannende Frage ist, ob man Angehörige vom Erbe ausschließen kann?  Dazu meint der Notar: Im Prinzip ja, doch bei den Ehepartnern wird’s komplizierter.

Die gesetzliche Erbfolge folgt der „Blutlinie“, was sich durchaus nachteilig bei unverheirateten Partnern oder Patchworkfamilien auswirken kann. Man sollte hier genau abwägen wie mit der Situation umgegangen wird und sich auch zu den Steuerfreibeträgen informieren.

Bekommt mehr, wer den Verwandten vorher gepflegt hat? Pflege kann durchaus mit (mehr) Erbe belohnt werden. Tipp: Die Pflegezeiten nachvollziehbar notieren und ein Testament in dem dazu konkret etwas aufgeführt wird – ist hilfreich.

Fazit: Je komplizierter die Familienverhältnisse, desto eher sollten Sie sich von einem Anwalt für Familien- und Erbrecht oder einem Notar bei der Ausformulierung Ihres letzten Willens beraten lassen.

Kathrin Semmler, Finanzexpertin:
Rund 40 Milliarden Euro werden jährlich vererbt. Und der Fiskus erbt kräftig mit. Nur jeder Fünfte setzt sich mit diesem Thema auseinander und wenn, dann ist Steuern sparen die wichtigste Frage.

Denn Vermögen steuerfrei zu vererben ist möglich. Dazu gehört jedoch etwas Vorausschau. Vermögen wird bei Project Invest in Immobilienfonds angelegt, die am besten fünf Jahre lang gehalten werden sollen und nach sieben Jahren unter bestimmten Bedingungen sogar steuerfrei ausgezahlt werden können.

Damit kann Vermögen bspw. auch steuerfrei an Personen vererbt werden, mit denen der Erblasser eben nicht verwandt ist. Ohne den Fonds, der zudem noch Vermögen aufbaut, sind für Nicht-Verwandte ebenso wie für Geschwister und geschiedene Ehepartner lediglich 20.000 € steuerfrei, für Eltern und Großeltern 100.000 €, für Kinder 400.000 € und für Ehepartner 500.000 €, wobei noch die unterschiedlichen Steuerklassen zu beachten sind. Es ist also durchaus eine Überlegung wert, beispielsweise Teile des eigenen Vermögens in der Form zu vergeben.

Björn Darge, Steuerberater:
Steuerklassen und Abgaben, Steuerfreibeträge und Versorgungsfreibeträge sind besonders beim Vererben und Schenken kompliziert. Selbstgenutztes Wohneigentum, vermietete Wohnimmobilien, Bewertungsverfahren für Immobilien und die Besteuerung von Betriebsvermögen vereinfachen die Berechnungen nicht gerade. Um Steuern beim (Ver)Erben von Immobilien zu reduzieren, können diese bspw. bereits zu Lebzeiten übertragen werden und der Erblasser erhält Wohnrecht in Form von Nießbrauch. Aber Achtung immer mit dem Blick auf das Verwandtschaftsverhältnis und die Freibeträge. Die vielen Fragen die zu diesen Themen aus dem Publikum gestellt wurden, führten klar zu dem Tipp sich frühzeitig mit dem Thema zu beschäftigen. Zumal die Nachlassregelung in jedem Alter ein Thema ist.

Regina Burchardt, Immobiliencoach:
Die schönste Immobilie nutzt wenig, wenn Sie den künftigen Standards nicht entspricht! Denn die Vorgaben und Auflagen, was an Immobilien klimaschonend zu optimieren ist, ändern sich derzeit ständig.

Besonders dem (zu hohen) Energieverbrauch und den Treibhausgasen hat unsere Regierung den Kampf angesagt: Ca. 85 % des Energieverbrauchs werden für Heizung und Warmwasser eingesetzt und gleichzeitig entstehen etwa 33 % der CO2-Emissionen durch Heizung und Warmwasser. Das liegt u.a. daran, dass die meisten Häuser zwischen 1949 und 1978 gebaut und mehr als 50 % der Heizungen vor 1997 installiert wurden.

Es gibt also einiges zu tun bei den Bestandshäusern, darauf sollte man sich einstellen.  

Unser Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Robert Habeck, will den Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigen. Entsprechend soll ab 1.1.2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Tage von Öl- und Gasheizungen sind gezählt. Für Immobilien-Eigentümer sind Beratungsangebote vorgesehen. Etwa, wie moderne Heizmethoden eingesetzt werden können, die auch den Geldbeutel schonen.
In Berlin müssen Neubauten übrigens ab 2023 im Rahmen des Masterplans Solarcity Photovoltaik-Anlagen aufs Dach bringen. Und wer sein Dach wesentlich umbaut, ebenfalls.

Auch die Gebäudeförderung wird umgestaltet – die Zeit der Geschenke ist vorbei und die Förderung geht mehr in die Breite der Bevölkerung. Es gibt zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen für systemische Maßnahmen, die bei der KfW beantragt werden können.  Einzelmaßnahmen müssen beim BAFA beantragt werden.

Der Fokus der Förderung liegt (derzeit) eindeutig bei der Gebäudesanierung, aber auch Neubauten bekommen durchaus noch Unterstützung.

Aufgemerkt haben viele Käufer und Erben von Immobilien bei der Info, dass sie  innerhalb von zwei Jahren Sanierungspflichten zu erfüllen haben: nämlich die Dämmung der obersten Geschossdecke und der Decke zwischen Keller- und Erdgeschoß, den Austausch von alten Öl- und Gasheizungen – deren Laufzeit zu beenden ist, sowie  die Dämmung von Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen. Wer dazu Handwerker benötigt, kann sich an Burchardt Immobilien wenden – wir verfügen über ein umfassendes Netzwerk.

Übrigens: tolle, barrierefreie 2- und 3-Zimmer-Wohnungen, die die geforderten Standards in puncto Klima und Energie locker erfüllen und gleich hinter der Stadtgrenze von Berlin zu gebaut werden,  finden Sie unter www.zum-glueck-boetzow.de – ideal zum Selberwohnen oder als grünes Investment.

Noch ein Angebot zur Grundsteuer, die selbstverständlich an diesem Abend auch ein Thema war: Bis 31.10.2022 muss jeder Immobilienbesitzer seine Erklärung dazu abgeben. Die erforderlichen Unterlagen zusammenstellen, ggf. zu beschaffen und hilfreiche Informationen zu Immobilien sind unser tägliches Business – da kennen wir uns aus. Wenn Sie Fragen haben rund um die Immobilie, dann schauen Sie auf unsere , holen Sie sich dort Checklisten, Informationen, Newsletter und mehr. Schicken Sie uns einfach eine E-Mail oder/und rufen Sie uns an.

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Wir haben uns über die rege Beteiligung unserer Besucher sehr gefreut und danken dem engagierten Team des LociLoft für die perfekte Bewirtung.

 

Die nächste Veranstaltung wird bereits vorbereitet, zu den Themen Sanierung – Energieberatung – Baufinanzierung und selbstverständlich wird es auch wieder ein Update geben zu wichtigen Neuigkeiten rings um die Immobilienwelt.

 

Herzlichst

Ihre Regina Burchardt

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