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Der Energieausweis

Orientierung für Eigentümer und Käufer

Eigentümer und Käufer können mit dem Energieausausweis den Energiebedarf oder -verbrauch verschiedener Gebäude ganz einfach miteinander vergleichen. Die Vorlage dieses Energieausweises ist bei Verkauf und Vermietung eines Wohngebäudes inzwischen verpflichtend.

Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis – Was ist der Unterschied?
Der Bedarfsausweis sagt aus, wie hoch der Energiebedarf eines Gebäudes aufgrund der erfassten  Bauweise theoretisch sein sollte. Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Verbrauchswerten aller Wohnungen eines Hauses der letzten drei Jahre. Er ist damit günstiger in der Datenerhebung, aber nicht so aussagekräftig. Für Neubauten kann nur ein Bedarfsausweis erstellt werden, da noch keine Verbrauchsdaten vorliegen.

Wichtig zu wissen ist, dass der Energieausweis sich nicht auf einzelne Wohnungen, sondern auf das gesamte Haus bezieht. Nutzerverhalten und Witterung beeinflussen den Energieverbrauch und damit auch die Kosten. Der Energieausweis gibt daher keine Rückschlüsse auf den Verbrauch einzelner Wohnungen eines Hauses

Wer benötigt einen Energieausweis?
Gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV) muss seit Mai 2014 jeder, der ein Gebäude verkauft oder neu vermietet spätestens bei der Objektbesichtigung einen Energieausweis vorlegen.

Gibt es Ausnahmen?
Ja, falls Sie Ihr Haus selbst nutzen und auch nicht vermieten wollen. Für Denkmäler oder Gebäude bis maximal 50 Quadratmetern Nutzfläche muss ebenfalls kein Energieausweis erstellt werden.

Wozu dient der Energieausweis?
Der Energieausweis soll u.a. durch die Darstellung von Energieeffizienzklassen darüber informieren, mit welchem Energieverbrauch gerechnet werden muss. Dadurch können Sie verschiedene Wohngebäude bezüglich der Energiekosten und eventuell anfallender Modernisierungsmaßnahmen vergleichen.

Wer erstellt den Energieausweis?
Ausschließlich Fachleute, die dazu berechtigt wurden.

Was kostet der Energieausweis
Die Erstellung des Bedarfsausweises ist aufwendiger, da die energetische Beschaffenheit von Fenstern, Heizung und Wänden aufgenommen wird, aber aussagekräftiger. Die Kosten liegen hier bei ca. 300 bis 500 Euro.

Der Verbrauchsausweis ist günstiger, da nur die Werte der drei letzten Jahre als Grundlage dienen. Die Kosten belaufen sich hier auf ca. 50 bis 250 Euro.

Wieso sollte ich dann die teurere Variante wählen – welchen Ausweis brauche ich?
Je nach Ausstattung und Baujahr gibt es Vorschriften, welche Form des Energieausweises erstellt werden kann.

  • Bei Wohngebäuden, die bereits auf Grundlage der Wärmeschutzverordnung von 1977 oder danach erbaut wurden, dürfen Sie zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis wählen.
  • Bei Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten besteht, sogar unabhängig vom Baujahr, ebenfalls Wahlfreiheit.
  • Bei Wohngebäuden mit 1 – 4 Wohneinheiten, die bereits vor der Wärmeschutzverordnung von 1977 erbaut wurden, ist der bedarfsorientierte Energieausweis anzuwenden. Ausnahme: Wohngebäude, die bereits bei der Baufertigstellung den energetischen Stand der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt oder diesen durch eine Sanierung erreicht haben.

Wem muss ich den Energieausweis vorlegen?
Der Energieausweis muss potenziellen Käufern „vor der Entscheidung für die Immobilie“, wie es im Gesetz heißt, oder Mietern spätestens bei der Objektbesichtigung zugänglich gemacht werden –  eine Kopie ist ausreichend.

Wie sieht der Energieausweis aus?
Egal ob Verbrauchs- oder Bedarfsausweis, er besteht immer aus fünf Seiten. Die erste Seite enthält stets allgemeine Angaben zum Haus wie die Adresse, Baujahr und/oder Angaben zu den Energieträgern für Warmwasser und Heizung. Auf den weiteren Seiten kann der Energieverbrauch des Gebäudes anhand einer Farbskala abgelesen werden. Häuser mit niedrigem Energieverbrauch liegen im grünen Bereich, während ältere und unsanierte Gebäude Werte im roten Bereich aufweisen. Die Energieeffizienzklassen werden durch Einstufungen von A+ bis H angezeigt.

Wie lange ist der Energieausweis gültig?
Die Gültigkeit beträgt zehn Jahre. Eine neue Ausstellung vor Ablauf der 10 Jahre ist nur dann notwendig, wenn die beheizte Nutzfläche um mehr als 50 Prozent vergrößert wurde oder ein Außenbauteil mit mehr als zehn Prozent gedämmt oder ausgetauscht wurde.
Energieausweise, die ab Juli 2008 für Häuser mit einem Baujahr vor 1966 ausgestellt wurden, verlieren nun bald die Gültigkeit …

Sollten Sie unsicher sein, ob Sie einen Energieausweis wirklich brauchen, ob Ihr Energieausweis noch Gültigkeit hat oder welche Art des Energieausweises zu Ihrem Haus passt, sprechen Sie uns gerne an. Wir bringen Licht ins Dunkel – und übernehmen auf Wunsch auch gerne die Erstellung!

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