Docs Category: Eigentumswohnung

Sondernutzungsrechte

Sondernutzungsrechte geben einzelnen Wohnungseigentümern das Recht, Teile des gemeinschaftlichen Eigentums allein unter Ausschluss der anderen Wohnungseigentümer zu nutzen (z.B. oberirdische PKW-Stellplätze, Terrassen, Gartenflächen oder Dachspeicherräume).

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Gemeinschaftliches Eigentum

Gemeinschaftliches Eigentum sind das Grundstück und alle Teile des Gebäudes, die nicht Sondereigentum sind. Das sind vor allem tragende Teile des Gebäudes und alle gemeinschaftlichen

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Sondereigentum

Sondereigentum sind die Räume einer Wohnung, abgetrennte Keller, Garagen oder Tiefgaragenstellplätze. Maßgeblich ist die Teilungserklärung. Quelle: Immobilienkauf und Finanzierung, Deutscher Notarverlag

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