Das Grundbuch

Das Grundbuch kurz und knapp erläutert #

Was sind Grundstücke? #

Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (z. B. Erbbaurecht) sind ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche (§ 905 BGB) und werden im Grundbuch registriert.

Wo bekomme ich einen Grundbuchauszug? #

Das Grundbuch wird vom Grundbuchamt geführt. Grundbuchamt ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück gelegen ist. Sämtliche Grundstücke unterliegen dem Grundbuchzwang, d. h. sie müssen im Grundbuch eingetragen werden.

Wer darf das Grundbuch einsehen? #

Eigentümer dürfen in ihr Grundstücksgrundbuch einsehen. Andere Personen müssen ein berechtigtes Interesse darlegen können oder die Vollmacht des Eigentümers zur Einsichtnahme vorlegen. Üblicherweise schauen Notare im Auftrag ins Grundbuch oder fordern einen vollständigen aktuellen Grundbuchauszug an, etwa zur Vorbereitung des Kaufvertrags.

Was ist eine Grundakte? #

Die zum Grundbuch eingereichten Urkunden und Verfügungen des Grundbuchamts werden in der Grundbuchakte des jeweiligen Grundstücks hinterlegt.

Was ist ein Grundbuchblatt? #

Für jedes selbstständige Grundstück wird ein gesondertes Grundbuchblatt mit einer Grundbuchblattnummer angelegt.

Was ist ein vollständiger Grundbuchauszug? #

Die Grundbuchblätter werden nach einheitlichem Muster geführt und sind wie folgt gegliedert:

Bestandsverzeichnis

Abteilung I : Eigentümer

Abteilung II: Beschränkungen und Belastungen des Grundstücks – Persönliche Dienstbarkeiten

Abteilung III: Grundpfandrechte – Hypothek – Grundschuld – Rentenschuld

Der vollständige Grundbuchauszug enthält das Bestandsverzeichnis und die Angaben zu allen vorgenannten drei Abteilungen.

Lesen Sie mehr zum Bestandsverzeichnis im Artikel: Was steht im Bestandsverzeichnis? 

Dies ist keine Rechtsberatung, sondern lediglich eine Information! Bitte lassen Sie sich immer bei einem Rechtsanwalt oder/und Notar Ihres Vertrauens rechtlich beraten.