Gemeinschaftliches Eigentum

Gemeinschaftliches Eigentum sind das Grundstück und alle Teile des Gebäudes, die nicht Sondereigentum sind. Das sind vor allem tragende Teile des Gebäudes und alle gemeinschaftlichen genutzten Bereiche (z.B. Treppenhäuser, Aufzüge, Flure oder Heizungsanlagen).

Quelle: Immobilienkauf und Finanzierung, Deutscher Notarverlag