Was steht im Bestandsverzeichnis #
Im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs wird das Grundstück aufgeführt. Es wird genau bezeichnet aufgrund der Angaben, die das Katasteramt vorgegeben hat, nämlich nach Gemarkung, Flur und Flurstück. Es werden auch Wirtschaftsart und Grundstücksgröße benannt.

Was steht in Abteilung I? #
In Abteilung I des Grundbuchs werden die Eigentumsverhältnisse festgehalten, beispielsweise werden der Eigentümer und die Grundlage seiner Eintragung vermerkt. Grundlage der Eintragung können Auflassung, Erbfolge oder auch ein Zuschlagsbeschluss im Versteigerungsverfahren sein. Aufgrund der Eintragung der Auflassung kann nachvollzogen werden, wann ein Eigentumswechsel stattgefunden hat.

Was steht in Abteilung II? #
In Abteilung II des Grundbuchs sind eventuelle Lasten und Beschränkungen zu finden. Zum Beispiel Auflassungsvormerkung, Nacherbenvermerk, Testamentsvollstrecker-Vermerk, Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsvermerk, Insolvenzvermerk, Sanierungs- und Umlegungsvermerk sowie Verwaltungs- und Benutzungsregelungen bei Miteigentum.

Was steht in Abteilung III? #
In Abteilung III des Grundbuchs werden Grundpfandrechte eingetragen. Beispielsweise die Grundschulden, die entstehen, wenn Sie eine Baufinanzierung aufnehmen und das Grundstück als Sicherheit verwenden, d.h. hier werden alle Grundschulden, Hypotheken sowie Rentenschulden, mit denen ein Grundstück belastet ist, aufgenommen.
