Wer sein Traumhaus gefunden hat, möchte nicht, dass man es ihm wieder vor der Nase wegschnappt. Daher ist es nur verständlich, dass Interessenten danach fragen, ob sie die Immobilie reservieren können.
Nach einschlägiger Rechtsprechung ist das mit einer Reservierungsvereinbahrung möglich und auch eine an den Makler zu zahlende Reservierungsgebühr ist rechtens. Die Höhe der Reservierungsgebühr sollte jedoch maximal nur 10 bis 15 Prozent der später fälligen Maklercourtage betragen.
Im Gegenzug verpflichten sich die Makler dazu, für einen begrenzten Zeitraum die Vermittlungsbemühungen ruhen zu lassen. Entschließen sich die Interessenten zum Kauf, sollte die Reservierungsgebühr mit der dann zu zahlenden Courtage verrechnet werden.
Treten die Käufer vom Kaufangebot zurück, verfällt die Reservierungsgebühr. Reservierungsgebühren sind also vor allem für die Kaufinteressenten sinnvoll, die sich ihrer Sache sicher sind. Oft wird die Zeit gebraucht, um beispielsweise mit einem Sachverständigen die Bausubstanz zu prüfen und ggf. einen Sanierungsfahrplan zu erstellen.
Quelle: IVD Immobilienverband Deutschland