Sondereigentum sind die Räume einer Wohnung, abgetrennte Keller, Garagen oder Tiefgaragenstellplätze. Maßgeblich ist die Teilungserklärung.
Quelle: Immobilienkauf und Finanzierung, Deutscher Notarverlag
Sondereigentum sind die Räume einer Wohnung, abgetrennte Keller, Garagen oder Tiefgaragenstellplätze. Maßgeblich ist die Teilungserklärung.
Quelle: Immobilienkauf und Finanzierung, Deutscher Notarverlag
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