Sondernutzungsrechte geben einzelnen Wohnungseigentümern das Recht, Teile des gemeinschaftlichen Eigentums allein unter Ausschluss der anderen Wohnungseigentümer zu nutzen (z.B. oberirdische PKW-Stellplätze, Terrassen, Gartenflächen oder Dachspeicherräume).
Quelle: Immobilienkauf und Finanzierung, Deutscher Notarverlag