Was darf ich auf meinem Grundstück?

Mein Grundstück: Wie viel Himmel gehört mir und darf ich nach Gold schürfen ? #

Geschafft! Sie haben Ihr eigenes Grundstück – ob bebaut oder unbebaut spielt bei unserem heutigen Thema zunächst keine Rolle.

Aber haben Sie sich schon einmal gefragt, wie weit Ihr Eigentum in die Erde reicht – in den Boden unter Ihrem Grundstück? Und wieviel vom Luftraum über Ihrem Grundstück Ihnen gehört?

Im Grundbuch jedenfalls finden sich dazu keine Anhaltspunkte. Und auf Lageplänen oder Flurkarten lassen sich allenfalls die Längen- und Breitenmaße feststellen.

Wie ist das also? Dürfen Sie beispielsweise im Boden unter Ihrem Rasen vorkommende Rohstoffe ausbeuten oder den nervigen Flugverkehr über Ihrer Terrasse umleiten?

Die gute Nachricht: Eigentlich sieht es gar nicht so schlecht aus mit der Herrschaft über die Luft über und den Boden unter dem eigenen Grundstück. Im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) steht in § 905 (Begrenzung des Eigentums): „Das Recht des Eigentümers eines Grundstücks erstreckt sich auf den Raum über der Oberfläche und auf den Erdkörper unter der Oberfläche.“

Danach gehört Ihnen also die Luft über Ihrem Grundstück oder Ihrem Haus – eventuell sogar bis zum All und der Boden darunter – vielleicht sogar bis zum Mittelpunkt der Erde?

Warum dürfen Sie dennoch nicht in aller Ruhe Bodenschätze abbauen oder die Piloten zwingen, um „Ihren“ Luftraum einen Bogen zu machen? Schuld daran sind verschiedene Gesetze, die die Rechte am Eigentum einschränken. Allen voran der zweite Satz des § 905 BGB: „Der Eigentümer kann jedoch Einwirkungen nicht verbieten, die in solcher Höhe oder Tiefe vorgenommen werden, dass er an der Ausschließung kein Interesse hat.“

Damit sollten beispielsweise Flugzeuge Ihr Grundstück überqueren dürfen, solange sie es nicht in unmittelbarer Höhe wenige Meter darüber tun.

Auch unter der Erde können Sie nicht tun und lassen, was Sie möchten: So gibt es beispielsweise das „Mineralrohstoffgesetz“ (MinroG – Bundesgesetz über mineralische Rohstoffe) und das „Bundesberggesetz“ (BbergG). Unterschieden wird hier zwischen sogenannten grundeigenen Bodenschätzen, die sich tatsächlich im Eigentum des Grundstückseigentümers befinden, dazu gehören u. a. Dachschiefer, Feldspat, Basaltlava, Ton, Quarz und Quarzit.
Zu den bergfreien Bodenschätzen haben Sie als Eigentümer jedoch keinen Zugriff. Leider, denn dazu gehören beispielsweise Gold, Platin, Titan und Eisen. Auch Kohle schürfen oder Erdöl fördern ist Ihnen nicht gestattet.  Kiese und Sande stehen unter Bau- und Umweltrecht (im weitesten Sinne), hier kommen die Abgrabungsgesetze der Länder zum Zuge.

Wir dürfen und möchten Ihnen an dieser Stelle natürlich keine juristischen Ratschläge anbieten – was wir aber tun können, ist Ihnen nahezulegen, sich entspannt auf Ihren Rasen oder in den Liegestuhl zu legen, in Ihren ganz privaten Himmel zu schauen und ein wenig zu träumen, vielleicht vom neuen Haus. Das ist allemal besser, als sich unter Tage zu plagen oder  über Flieger zu ärgern.

Ihr Team von Burchardt Immobilien