Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG)

WEG-Reform: Aus WEG wird WEMoG #

Das neue Wohnungseigentumsrechtsmodernisierungsgesetz (WEMoG), das am 1.12.2020 in Kraft getreten ist, heißt offiziell:

Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften.

Aufgrund des demografischen Wandels steigt das Bedürfnis, Wohnungen barrierereduzierend aus- und umzubauen. Für die Erreichung der Klimaziele ist die energetische Sanierung von Bestandgebäuden unerlässlich. Neben den Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zur energetischen Sanierung verlangt auch die Errichtung von Lademöglichkeiten zur Förderung der Elektromobilität Eingriffe in die Bausubstanz. Das WEG wurde grundlegend reformiert. Seit 1.12.2020 gilt das neue Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz WEMoG.

Die wichtigsten Neuerungen:

  • Bauliche Maßnahmen für Mieter
  • Stimmrecht bei baulichen Maßnahmen
  • Wohnungseigentümerversammlung
  • Haftung der Mitglieder des Verwaltungsbeirats
  • Digitalisierung, z. B. von Wohnungseigentümerversammlungen
  • eilbedürftige Maßnahmen
  • Freiflächen zählen ins Sondereigentum

Hier finden Sie den kompletten Gesetzestext des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes WEMoG als PDF, wie er als Bundesgesetzblatt erschienen ist, sowie den Link zur Bibliothek des Bundesgerichtshofs mit Diskussionen und Stellungnahmen von Sachverständigen, beispielsweise vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages.

Dies ist keine Rechtsberatung, sondern lediglich eine Information! Bitte lassen Sie sich immer bei einem Rechtsanwalt oder/und Notar Ihres Vertrauens rechtlich beraten.