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Erben und Verschenken 1

Rechtzeitige Planung ist alles, auch beim (Ver)Erben – Sie sind der Entscheider

Ja, Sie haben Möglichkeiten, Ihr Erbe genau so zu regeln, wie Sie es wünschen – und das in jedem Alter. Falls Sie jedoch keine Entscheidungen treffen, gilt die gesetzliche Erbfolge. Haus, Wohnung, Auto oder andere Wertgegenstände gehören dann den jeweiligen Erben zu einem bestimmten Teil.

Wir erleben es leider häufig, dass es zu großen Schwierigkeiten führen kann, wenn keine klaren Regelungen getroffen wurden und genau deshalb habe ich diesen Blogbeitrag geschrieben. Denn falls beispielsweise keiner der Erben den anderen auszahlen kann, beginnen die Probleme. In den seltensten Fällen wollen die Erben in dem ererbten Haus oder der Wohnung gemeinsam wohnen.

Es tut gut, selbst zu bestimmen wer was und zu welchen Bedingungen von Ihnen bekommen soll.
Eventuell haben Ihre Erben gar kein Interesse oder keinen Bedarf und freuen sich, wenn Sie selbst beispielsweise Ihre Immobilie verkaufen und sich von dem Erlös einen unbeschwerten und schönen Lebensabend machen.

Jeder kann mit einem Testament oder einem Erbvertrag seine Erben selbst bestimmen.

Das Erbrecht

Erben und Verschenken 1 1Das Erbrecht regelt, wer den Nachlass erhält und wie dies zu geschehen hat. Dabei kann es sich um Vermögen handeln wie Bargeld, Immobilien und Aktien, aber auch um Schulden und Verbindlichkeiten aus Verträgen.

Eine Erbschaft muss nicht konkret angenommen werden, sie fällt den Erben einfach zu.

Stirbt eine Person ohne ein Testament zu hinterlassen, dann greift die gesetzliche Erbfolge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. So weit, so gut, aber oft passen die Regelungen im Gesetz einfach nicht zu den Vorstellungen der Erblasser. Sollen beispielsweise uneheliche Lebensgefährten/in, nicht adoptierte Kinder oder gar Freunde, Nachbarn o. ä. bedacht werden, muss zwingend ein Testament gemacht werden.

Oft gedacht, aber falsch: Wenn ein Ehegatte stirbt, erbt der andere nicht automatisch alles.
Denn falls es Kinder gibt, bekommt der/die Ehegatt:in eine Hälfte des Vermögens und die andere Hälfte wird den Kindern zugesprochen. So entsteht eine Erbengemeinschaft und das wiederum bedeutet, dass allen Erben alles gemeinsam gehört. Das betrifft das Auto genauso wie Gemälde, Aktien und auch die eventuell noch bewohnte Immobilie.

Viele wissen zudem nicht, dass Kinder oder Enkel, die Eltern oder Großeltern gepflegt haben, dafür einen Ausgleich von den anderen Erben verlangen können, falls der Nachlass nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt werden soll. Das mag man für gerecht halten, aber wie solch ein Pflegebonus gerechnet wird, steht nicht im Gesetz.

Testament und Pflichtteil

Mit einem Testament können Sie bestimmen, wer beispielsweise einen besonderen Gegenstand erhalten soll, aber Sie können auch enterben. Dem/der Angehörigen kann jedoch ein Pflichtteil zustehen – das ist in der Regel die Hälfte dessen, was dem- bzw. derjenigen von Gesetzes wegen zusteht.
Den Pflichtteil bekommt man nicht automatisch, sondern der muss bei den Erben eingefordert werden. Geschwister haben übrigens keinen Pflichtteilsanspruch.

Sie können Ihr Testament eigentlich selbst aufsetzen: handschriftlich, eigenhändig und lesbar von Ihnen selbst verfasst. Das Testament muss das Datum und den Ort, den vollen Namen und die eigene Unterschrift enthalten und einem Testamentsvollstrecker oder einer Vertrauensperson übergeben werden. Vor allem muss es klar formuliert sein und da kann es schwierig werden, etwa wenn mehrere Erben ins Spiel kommen, Sie Personen einsetzen möchten, die keinen Pflichtanteil bekommen, Verhältnisse ändern oder jemanden enterben möchten. Falls Sie kein Jurist sind,  sollten Sie sich an einen Notar wenden.

Das Nachlassgericht ist eine wichtige Instanz in allen Belangen und Fragen rund um das Erbrecht. Es verwahrt und eröffnet Testamente, ermittelt und benachrichtigt die Erben und erstellt Erbscheine. Es ist aber nicht für den Umfang des Nachlasses und die Verteilung der Erbschaft zuständig.

Sie sind der Bestimmer

Als Erblasser sind Sie der Bestimmer und können Angehörige enterben, ohne einen Grund anzugeben. Dazu wird jedoch ein schriftlich verfasstes Testament benötigt.

Lebensgemeinschaft ohne Trauschein

Bei einer Lebensgemeinschaft ohne Trauschein sollten Sie unbedingt über einen Erbvertrag nachdenken. Ihre Partnerin oder Ihr Partner kann so finanziell abgesichert werden.

glückliche Senioren

Vermögen und/oder Familie sind im Ausland

Hat die Familie, die Sie beerben wird, ihren Wohnsitz dauerhaft im Ausland oder befindet sich Ihr Vermögen im Ausland, treffen eventuell verschiedene Rechtsverordnungen und Gesetze aufeinander.

Die Erbausschlagung

Eine Erbschaft kann ausgeschlagen werden, beispielsweise wenn sie aus Schulden besteht. Dafür muss eine Erklärung beim Nachlassgericht eingereicht werden und zwar innerhalb einer vorgegebenen Frist.

Änderungen in einem notariellen Testament

Falls Sie an Ihrem notariellen Testament etwas ändern möchten, welches beim Nachlassgericht hinterlegt ist, und Sie es sich vom Gericht aushändigen lassen – dann gilt es als widerrufen.

Testament, Erbvertrag oder doch Schenkung

Mit einem Testament oder Erbvertrag können Sie regeln, wer erben soll. Aber es kann auch sinnvoll sein, über eine Schenkung zu Lebzeiten nachzudenken. Sie erleben dann, was mit Ihrem Geld oder Ihrer Immobilie passiert und Ihr Erbe spart eventuell bei der Erbschaftsteuer.

Schenkung wird das Thema meines nächsten Blogbeitrags sein. Schauen Sie einfach auf unsere Webseite oder/und melden Sie sich an zu unserem Newsletter an

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Hinweis: Sie erhalten an dieser Stelle lediglich Tipps und Hinweise – dies kann den Rechtsanwalt, Notar und Steuerberater nicht ersetzen. Es gibt eventuell angenehmere Gespräche, aber kaum wichtigere und hinterher können Sie entspannt sagen: „Alles geregelt“.

Gehen Sie es einfach an.

Ihre Regina Burchardt

 

Veranstaltung Erben und Schenken

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Dann kommen Sie zu unserer Präsenzveranstaltung „steuerfrei Erben und Verschenken“

am 24. März um 18.30 Uhr 
im Centre Bagatelle, Zeltinger Straße 6 in 13465 Berlin.
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2 Antworten

  1. Meine Oma möchte mir eine Summe an Geld schenken. Dabei war mir vorher nicht klar, dass am besten ein Testament vorliegen sollte, um rechtliche Probleme zu umgehen. Vielleicht sollte ich einen Rechtsanwalt um weitere Hilfe bitten.

    1. Hallo Frau Weber, ein Testament ist in Deutschland bei einer Schenkung nicht notwendig. Wenn es sich um eine größere Summe handelt ist ein Schenkungsvertrag anzuraten und … bei Beträgen, die die Freigrenze überschreitet ist Schenkungssteuer zu zahlen. Es gibt legale Wege das zu umgehen, das iat auch Thema unserer Veranstaltung am 12.05.22 in Berlin.

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