GEG, EPBD, CO₂-Preis: Was private Immobilieneigentümer jetzt wissen sollten

Heizungsgesetz, EU-Vorgaben, CO₂-Preis: Viele private Immobilieneigentümer:innen empfinden das als Dschungel aus Abkürzungen und Pflichten.

Doch wichtig ist: GEG und CO₂-Bepreisung sind keine deutschen Alleingänge. Sie sind Teil eines europäischen Fahrplans – im Zentrum: die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) und das Klimapaket „Fit for 55“.

EPBD: Was Europa für Gebäude vorschreibt

Die „Energy Performance of Buildings Directive“ (EPBD) ist die wichtigste EU-Richtlinie für den Gebäudesektor. Die aktuelle Fassung (Richtlinie (EU) 2024/1275) gilt seit Mai 2024 und muss bis Mai 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden.

Die zentralen Ziele:

  • Neubauten als „Zero-Emission Buildings“ (ZEB)
  • Ab 2030 sollen neue Gebäude praktisch keine Treibhausgase mehr ausstoßen, also emissionsfrei sein (öffentliche Gebäude bereits ab 2028).
  • Bestandsgebäude sollen bis 2050 deutlich weniger Energie verbrauchen und weitgehend auf erneuerbare Energien setzen.
  • Für energetisch schwache Bestandsgebäude gelten Mindeststandards (MEPS), ihr Zustand soll schrittweise verbessert werden.
  • Mehr Transparenz und Planbarkeit durch Energieausweise, Renovierungsfahrpläne und bessere Datengrundlagen sollen Eigentümern fundierte Entscheidungen ermöglichen.

Damit ist klar: Der Kurs hin zu effizienteren Gebäuden und weg von reinen Öl- und Gasheizungen kommt aus Brüssel – nicht nur aus Berlin.

Das GEG: Umsetzung der EU-Vorgaben in deutsches Recht

In Deutschland ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) das zentrale Werkzeug, um die EPBD-Vorgaben umzusetzen. Es bündelt frühere Regelwerke wie EnEV, EnEG und EEWärmeG und wird regelmäßig angepasst.

Schon heute enthält das GEG viele Elemente aus der EPBD:

  • Mindestanforderungen an Energiebedarf und Gebäudehülle bei Neubau und Sanierung
  • Energieausweise als Pflicht bei Verkauf und Vermietung
  • Regeln für Heizungen und erneuerbare Energien (z. B. die 65 %-Regel für neue Heizsysteme)

Darum ist das GEG – oft auch „Heizungsgesetz“ genannt – eng mit dem EU-Recht verknüpft: Die EPBD sieht den Ausstieg aus reinen fossilen Heizsystemen vor. Deutschland kann das GEG nicht einfach aufweichen, ohne gegen europäisches Recht zu verstoßen.

Für Sie als Immobilieneigentümer:in heißt das – die Richtung bleibt stabil. Unabhängig davon, was tagespolitisch gerade diskutiert wird.

CO₂-Preis: Warum fossile Heizungen im Betrieb teuer werden

Neben technischen Vorgaben setzt Europa auch auf Preissignale – damit sich klimafreundliches Verhalten finanziell lohnt.

Drei Ebenen greifen ineinander:

  • Der EU-Emissionshandel (ETS) gilt für Stromproduktion und große Industrieanlagen.
  • Nationale Klimaziele für Gebäude und Verkehr (Effort Sharing Regulation, ESR). Die EU gibt jedem Land verbindliche Minderungsziele vor, u. a. für den Gebäudesektor.
  • Nationaler CO₂-Preis in Deutschland (nEHS): Seit 2021 werden Brennstoffe wie Heizöl und Erdgas mit einem CO₂-Preis belegt, der stufenweise steigt. Das macht den Betrieb fossiler Heizungen nach und nach teurer.

Neu: Ab 2027 soll der europäische Emissionshandel ETS 2 als Bestandteil des EU-Klimapakets „Fit for 55“ starten – speziell für Brennstoffe in Gebäuden und Verkehr. Das deutsche nEHS wird langfristig darin aufgehen.

Doch: Der Start wurde von 2027 auf 2028 verschoben. Für 2027 gilt deshalb in Deutschland eine Übergangsregel. Der CO₂-Preis richtet sich am bestehenden ETS 1 aus – aktuell bei 75–80 Euro pro Tonne CO₂. Auch 2027 dürfte sich der Preis auf diesem Niveau bewegen.

Neu ist auch: Die Preise werden künftig quartalsweise festgelegt – und zwei Monate vorher veröffentlicht. Das bringt Planbarkeit, macht aber fossiles Heizen weiter teuer.

Die Botschaft für Sie: Öl und Gas sind keine Schnäppchen – ganz im Gegenteil.

Zusammenspiel von EPBD, GEG und CO₂-Preis

Setzt man alle Bausteine zusammen, ergibt sich ein klares Bild:

Die EPBD gibt Ziele und Mindeststandards vor (Zero-Emission für Neubauten, Renovierungsfahrpläne, Ausstieg aus rein fossilen Heizsystemen).

Das GEG übersetzt diese Vorgaben in deutsches Recht – mit konkreten Anforderungen an Bau und Sanierung.

Die CO₂-Bepreisung (nEHS / ETS 2) macht fossile Heizungen im Betrieb immer teurer – und klimafreundliche, erneuerbare Lösungen wirtschaftlich attraktiver.

Kurz gesagt: Das GEG definiert, was technisch und rechtlich mindestens nötig ist. Der CO₂-Preis lenkt die Wirtschaftlichkeit hin zu effizienten Gebäuden und erneuerbaren Heizsystemen.

Was das für Sie als Eigentümerin oder Eigentümer konkret bedeutet

Aus all dem lassen sich einige praktische Schlussfolgerungen ableiten:

Die Richtung ist klar: Fossile Heizsysteme haben keine Zukunft – weder rechtlich noch wirtschaftlich. Ein „Zurück auf Anfang“ ist kaum realistisch.

Energieeffiziente Gebäude gewinnen an Wert: Sie sind gefragt bei Käufer:innen, leichter zu finanzieren und reduzieren das Risiko zukünftiger Nachrüstpflichten.

Fossile Heizungen werden zum Kosten- und Marktrisiko

Steigende CO₂-Preise treffen vor allem unsanierte Gebäude mit Öl- oder Gasheizung. Das bedeutet höhere Betriebskosten und schlechtere Marktlage.

Wer heute plant, bleibt morgen handlungsfähig

Wenn Sie Ihre Sanierung oder den Heizungstausch frühzeitig auf EPBD, GEG und CO₂-Preis abstimmen, gewinnen Sie:

  • Mehr Planbarkeit und Sicherheit
  • Wertstabilität für Ihr Haus
  • Einen echten Vorsprung gegenüber weniger vorausschauenden Eigentümer:innen

Wie Sie jetzt sinnvoll starten

Sie müssen nicht sofort ein „Zero-Emission-Gebäude“ haben – aber Sie können heute klug vorbauen. Zum Beispiel so:

  • Ist-Zustand klären: Energieausweis prüfen, Verbrauchsdaten sichten, CO₂-Bilanz abschätzen.
  • Sanierungsfahrplan erstellen lassen (z. B. iSFP), um Maßnahmen über mehrere Jahre zu staffeln.
  • Heizung und Gebäudehülle zusammen denken: Eine verbesserte Hülle erleichtert die spätere Umstellung auf ein erneuerbares System.
  • Fördermittel prüfen und Investitionen kombinieren – z. B. Instandhaltung und Effizienzsteigerung.

 

Stellen Sie heute die Weichen, damit Ihr Gebäude auch in zehn oder zwanzig Jahren wirtschaftlich, gesetzlich und am Markt gut dasteht.

Wir begleiten Sie gern dabei – mit Erfahrung, Überblick und einem starken Netzwerk.

Buchen Sie jetzt Ihren ersten unverbindlichen Beratungstermin.