Über Regina Burchardt

Als erfahrene Expertin für Immobilien begleitet Regina Burchardt ihre Kunden von der Marktwertermittlung über die Finanzierung bis zum barrierefreien Umbau mit hohem fachlichen Anspruch und einem weitreichenden Netzwerk.

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GEG, EPBD, CO₂-Preis: Was private Immobilieneigentümer jetzt wissen sollten

Featurebild für Europa: Euro-Symbol mit Sternen und EU-Gebäuden,

Heizungsgesetz, EU-Vorgaben, CO₂-Preis: Viele private Immobilieneigentümer:innen empfinden das als Dschungel aus Abkürzungen und Pflichten.

Doch wichtig ist: GEG und CO₂-Bepreisung sind keine deutschen Alleingänge. Sie sind Teil eines europäischen Fahrplans – im Zentrum: die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) und das Klimapaket „Fit for 55“.

EPBD: Was Europa für Gebäude vorschreibt

Die „Energy Performance of Buildings Directive“ (EPBD) ist die wichtigste EU-Richtlinie für den Gebäudesektor. Die aktuelle Fassung (Richtlinie (EU) 2024/1275) gilt seit Mai 2024 und muss bis Mai 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden.

Die zentralen Ziele:

  • Neubauten als „Zero-Emission Buildings“ (ZEB)
  • Ab 2030 sollen neue Gebäude praktisch keine Treibhausgase mehr ausstoßen, also emissionsfrei sein (öffentliche Gebäude bereits ab 2028).
  • Bestandsgebäude sollen bis 2050 deutlich weniger Energie verbrauchen und weitgehend auf erneuerbare Energien setzen.
  • Für energetisch schwache Bestandsgebäude gelten Mindeststandards (MEPS), ihr Zustand soll schrittweise verbessert werden.
  • Mehr Transparenz und Planbarkeit durch Energieausweise, Renovierungsfahrpläne und bessere Datengrundlagen sollen Eigentümern fundierte Entscheidungen ermöglichen.

Damit ist klar: Der Kurs hin zu effizienteren Gebäuden und weg von reinen Öl- und Gasheizungen kommt aus Brüssel – nicht nur aus Berlin.

Das GEG: Umsetzung der EU-Vorgaben in deutsches Recht

In Deutschland ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) das zentrale Werkzeug, um die EPBD-Vorgaben umzusetzen. Es bündelt frühere Regelwerke wie EnEV, EnEG und EEWärmeG und wird regelmäßig angepasst.

Schon heute enthält das GEG viele Elemente aus der EPBD:

  • Mindestanforderungen an Energiebedarf und Gebäudehülle bei Neubau und Sanierung
  • Energieausweise als Pflicht bei Verkauf und Vermietung
  • Regeln für Heizungen und erneuerbare Energien (z. B. die 65 %-Regel für neue Heizsysteme)

Darum ist das GEG – oft auch „Heizungsgesetz“ genannt – eng mit dem EU-Recht verknüpft: Die EPBD sieht den Ausstieg aus reinen fossilen Heizsystemen vor. Deutschland kann das GEG nicht einfach aufweichen, ohne gegen europäisches Recht zu verstoßen.

Für Sie als Immobilieneigentümer:in heißt das – die Richtung bleibt stabil. Unabhängig davon, was tagespolitisch gerade diskutiert wird.

CO₂-Preis: Warum fossile Heizungen im Betrieb teuer werden

Neben technischen Vorgaben setzt Europa auch auf Preissignale – damit sich klimafreundliches Verhalten finanziell lohnt.

Drei Ebenen greifen ineinander:

  • Der EU-Emissionshandel (ETS) gilt für Stromproduktion und große Industrieanlagen.
  • Nationale Klimaziele für Gebäude und Verkehr (Effort Sharing Regulation, ESR). Die EU gibt jedem Land verbindliche Minderungsziele vor, u. a. für den Gebäudesektor.
  • Nationaler CO₂-Preis in Deutschland (nEHS): Seit 2021 werden Brennstoffe wie Heizöl und Erdgas mit einem CO₂-Preis belegt, der stufenweise steigt. Das macht den Betrieb fossiler Heizungen nach und nach teurer.

Neu: Ab 2027 soll der europäische Emissionshandel ETS 2 als Bestandteil des EU-Klimapakets „Fit for 55“ starten – speziell für Brennstoffe in Gebäuden und Verkehr. Das deutsche nEHS wird langfristig darin aufgehen.

Doch: Der Start wurde von 2027 auf 2028 verschoben. Für 2027 gilt deshalb in Deutschland eine Übergangsregel. Der CO₂-Preis richtet sich am bestehenden ETS 1 aus – aktuell bei 75–80 Euro pro Tonne CO₂. Auch 2027 dürfte sich der Preis auf diesem Niveau bewegen.

Neu ist auch: Die Preise werden künftig quartalsweise festgelegt – und zwei Monate vorher veröffentlicht. Das bringt Planbarkeit, macht aber fossiles Heizen weiter teuer.

Die Botschaft für Sie: Öl und Gas sind keine Schnäppchen – ganz im Gegenteil.

Zusammenspiel von EPBD, GEG und CO₂-Preis

Setzt man alle Bausteine zusammen, ergibt sich ein klares Bild:

Die EPBD gibt Ziele und Mindeststandards vor (Zero-Emission für Neubauten, Renovierungsfahrpläne, Ausstieg aus rein fossilen Heizsystemen).

Das GEG übersetzt diese Vorgaben in deutsches Recht – mit konkreten Anforderungen an Bau und Sanierung.

Die CO₂-Bepreisung (nEHS / ETS 2) macht fossile Heizungen im Betrieb immer teurer – und klimafreundliche, erneuerbare Lösungen wirtschaftlich attraktiver.

Kurz gesagt: Das GEG definiert, was technisch und rechtlich mindestens nötig ist. Der CO₂-Preis lenkt die Wirtschaftlichkeit hin zu effizienten Gebäuden und erneuerbaren Heizsystemen.

Was das für Sie als Eigentümerin oder Eigentümer konkret bedeutet

Aus all dem lassen sich einige praktische Schlussfolgerungen ableiten:

Die Richtung ist klar: Fossile Heizsysteme haben keine Zukunft – weder rechtlich noch wirtschaftlich. Ein „Zurück auf Anfang“ ist kaum realistisch.

Energieeffiziente Gebäude gewinnen an Wert: Sie sind gefragt bei Käufer:innen, leichter zu finanzieren und reduzieren das Risiko zukünftiger Nachrüstpflichten.

Fossile Heizungen werden zum Kosten- und Marktrisiko

Steigende CO₂-Preise treffen vor allem unsanierte Gebäude mit Öl- oder Gasheizung. Das bedeutet höhere Betriebskosten und schlechtere Marktlage.

Wer heute plant, bleibt morgen handlungsfähig

Wenn Sie Ihre Sanierung oder den Heizungstausch frühzeitig auf EPBD, GEG und CO₂-Preis abstimmen, gewinnen Sie:

  • Mehr Planbarkeit und Sicherheit
  • Wertstabilität für Ihr Haus
  • Einen echten Vorsprung gegenüber weniger vorausschauenden Eigentümer:innen

Wie Sie jetzt sinnvoll starten

Sie müssen nicht sofort ein „Zero-Emission-Gebäude“ haben – aber Sie können heute klug vorbauen. Zum Beispiel so:

  • Ist-Zustand klären: Energieausweis prüfen, Verbrauchsdaten sichten, CO₂-Bilanz abschätzen.
  • Sanierungsfahrplan erstellen lassen (z. B. iSFP), um Maßnahmen über mehrere Jahre zu staffeln.
  • Heizung und Gebäudehülle zusammen denken: Eine verbesserte Hülle erleichtert die spätere Umstellung auf ein erneuerbares System.
  • Fördermittel prüfen und Investitionen kombinieren – z. B. Instandhaltung und Effizienzsteigerung.

Stellen Sie heute die Weichen, damit Ihr Gebäude auch in zehn oder zwanzig Jahren wirtschaftlich, gesetzlich und am Markt gut dasteht.

Wir begleiten Sie gern dabei – mit Erfahrung, Überblick und einem starken Netzwerk.

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