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Good bye KfW 55, Erben verpflichtet …

Immobiliennavigator #4-2021

Ein unruhiges Jahr geht zu Ende.

Es wird Zeit für etwas Neues.

Man nehme:

  • einen Schwung Normalität,
  • zwei Hände voll Stabilität,
  • eine Prise Zuversicht,
  • eine Spur Sehnsucht,
  • vermenge alles mit guter Laune und Gesundheit
  • reichere es mit positiver Energie an,
  • tue noch etwas Glück und Gemeinschaftssinn dazu 

… und fertig ist unser Wunsch für das nächste Jahr.

Wir wünschen Ihnen alles Gute und möchten Ihnen noch ein paar Fakten mitgeben, die Sie vielleicht in der anstehenden Zeit durchdenken möchten. Denn verschiedene Ideen unserer Regierung in Bezug auf Bauen, Renovieren und Erben werfen bereits lange Schatten voraus. 

Das können Sie heute im Navigator erwarten:

  • Es geht um viel Geld – sämtliche KFW Förderungen unter einem Dach (BEG)
  • Effizienzhaus 55 – Förderung nur noch bis 31. Januar 2022
  • Wenn Immobilien in die Jahre kommen – Sanierungspflicht für Erben
  • So sparen Sie Grunderwerbsteuer – Verwandte, schenken und vererben
  • Seniorengerechtes Wohnen – Zwei Antworten auf ein Dilemma
  • Finanzierungsrechner – was kostet die Immobilie, was kann ich mir leisten
  • Undercover – Immobilienangebote + VIP-Service

Behalten Sie den Überblick zwischen gefühlt unendlich vielen Informationen und Angeboten aus der Welt von Bauen und Immobilien. Abonnieren Sie den Immobiliennavigator und erhalten die News vorab. 

Es geht um jede Menge Geld

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Im Sinne des Klimaschutzprogramm 2030 hat die Bundesregierung zum 1.7.2021 sämtliche Förderungen für Gebäude, u.a. von KfW und BAFA unter einem Dach zusammengefasst: der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Damit soll forciert werden, den Energiebedarf von Gebäuden maßgeblich zu senken und gleichzeitig erneuerbare Energien einzusetzen. Maßnahmen im Bereich Nachhaltigkeit, Digitalisierung und erneuerbare Energien werden daher mit einer höheren Förderung belohnt, aber…

 

die Zeit der KfW-Förderung für Effizienzhaus-Stufe 55 läuft ab!

Stichtag für alle Anträge ist der 31.01.2022.

Wer noch die Förderung der Effizienz-Stufe 55 bei der KFW beantragen möchte, muss sich sputen! Diese Förderung wird zum 1. Februar 2022 bei Neubauten ersatzlos gestrichen. Der Gesetzgeber möchte, dass  Gelder dahin fließen, wo das CO2-Einsparpotenzial höher ist. Die anderen Effizienzhaus-Stufen bzw. Effizienzgebäude-Stufen bleiben bestehen.

Für den Antrag benötigen Sie eine sogenannte BZA-ID, die von einem Energieberater ausgestellt wird. Wir kennen solche Energieberater, doch die haben derzeit natürlich Hochkonjunktur … Beeilen Sie sich!

 

Bei der Sanierung: Hohe Zuschüsse winken für Erneuerbare Energien

Für die Sanierung Ihres Hauses können bis zu 75.000 Euro Zuschuss winken, wenn Sie dabei die Stufe „Effizienzhaus 40“ und eine Erneuerbare-Energien-Klasse erreichen.

Vorteilhaft ist zudem ein individueller Sanierungsfahrplan, der genauso umgesetzt wird.

Ein dickes Plus ist, dass nur noch ein Antrag gestellt werden muss inkl. Fachplanung und Baubegleitung.

Handwerker im Rohbau eines Holzhauses

Wenn Immobilien in die Jahre kommen – Sanierungspflicht für Erben

Jeder zweite Nachlass in Deutschland wird künftig eine Immobilie sein.
Aber VORSICHT – die Uhr tickt. Zumeist werden Häuser aus den 60er-, 70er- und 80er-Jahren vererbt, deren Zustand nach einer  Modernisierung geradezu rufen. Eigentümer die vor dem 1. Februar 2002 (Stichtag) in den Häusern bereits wohnten, waren von der Sanierungspflicht befreit. Die „Neuen“ egal ob Erben oder Käufer, müssen den Reparaturrückstau jedoch beheben (Gebäudeenergiegesetz).

 

Soll ich sanieren oder verkaufen?

Sanierungskosten können schnell in astronomische Bereiche klettern. Der Gesetzgeber gibt beispielsweise vor, dass die oberste Geschossdecke und die zwischen Erdgeschoss und Kellergeschoss gedämmt sein, und der über 30 Jahre alte Heizung sowieso ausgetauscht werden muss. Sondieren Sie zuerst mit einem Fachmann, welche Arbeiten sein müssen, welche sinnvoll sind und was diese kosten. Ein Sanierungsfahrplan auf dieser Basis ist sicher eine gute Entscheidungshilfe dafür, ob man investieren möchte oder die ererbte Immobilie verkauft wie sie steht und liegt.

Die Uhr tickt! Wollen Sie das ererbte Haus verkaufen, dann gilt die Zwei-Jahresfrist, danach gilt die Sanierungspflicht, und es drohen hohe Bußgelder.

Wie man mit Sanierungsobjekten im Verkauf umgeht erklären wir Ihnen gern. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin!

So sparen Sie bei der Grunderwerbsteuer

Wer eine Immobilie kauft, muss idR zwischen 4,5 – 6,5 % des Kaufpreises als Grunderwerb-steuer an das Finanzamt zahlen – ein großer Batzen Geld!
Kommt man beim Kauf einer Immobilie irgendwie um die Zahlung der Grunderwerbssteuer irgendwie herum?

 

Es gibt tatsächlich Ausnahmen: wenn ein Familienangehöriger kauft, also

  • Eheleute / eingetragene Lebenspartner
  • Kinder / Lebenspartner der Kinder
  • Stiefkinder
  • auch geschiedene bzw. getrennte Ehe- und Lebenspartner
  • Enkel oder Urenkel

Wer in gerader Linie mit dem Verkäufer verwand ist, muss keine Grunderwerbsteuer zahlen. VORSICHT bei Immobilienverträgen zwischen Geschwistern, Tante und Onkel, Nichten und Neffen oder weiter entfernten Verwandten, sowie gar nicht verwandten Personen. Steuerfrei sind nur Verwandte der direkten Linie, wozu Geschwister und Co. nicht zählen. Bei Schenkung oder Vererbung der Immobilie fällt ebenfalls keine Grunderwerbsteuer an. Aber Achtung, es könnte eine Schenkungs- oder Erbschaftssteuer anfallen. Die Höhe hängt vom Verwandtschaftsgrad und den damit zusammenhängenden Freibeträgen ab.

Auch bei einer Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Erbengemeinschaft fällt keine Grunderwerbssteuer an. Diesen komplizierten Sachverhalt sollte man unbedingt mit einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt besprechen.

Das ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Daher unser TIPP: In jedem Falle empfehlen wir hier zur Klarheit unbedingt den Steuerberater Ihrer Wahl oder das Finanzamt zu befragen.

moderner Wohnraum mit Holzakzenten

Seniorenfreundliche Wohnungen sind teurer

In Deutschlands Großstädten müssen Mieter für eine seniorengerechte Wohnung deutlich tiefer in die Tasche greifen, als für eine Wohnung die dies nicht berücksichtigt. Laut einer Auswertung von immowelt ergeben sich beispielsweise Aufschläge für seniorengerechtes Wohnen in Berlin von bis zu 250 Euro und in Hamburger bis zu 220  Euro.

Bequemes und barrierearmes Wohnen wird oft nur im Neubau angeboten

Wo ist der Unterschied? Zu einer barrierearmen Ausstattung gehören unter anderem ein Zugang ohne Treppen, ein Aufzug, breitere Türen und eine Dusche mit flachem Einstieg. Die tendenziell höheren Angebotsmieten oder Kaufpreise für seniorengerechte Wohnungen sind zumeist auf eine höher wertige Ausstattung zurückzuführen und, dass sich dieses Wohnangebot zumeist in Gebäuden jüngeren Baujahres befindet.

Zwei Lösungsvorschläge

Bei Burchardt Immobilien haben wir dieses Dilemma erkannt und bieten gleich zwei Lösungsmöglichkeiten:

  • Sie möchten nicht länger mieten? Dann kaufen Sie doch.
    Unsere Wohnungen in Bötzow werden alle barrierefrei gebaut und passen daher für jedes Alter. Schauen Sie hier, ob die passende Wohnung für Sie dabei ist. 
                               
  • Oder legen Sie Ihr Geld nachhaltig und zukunftsgerecht an und investieren Sie in eine seniorengerechte Wohnung – dafür zahlen Mieter auch gern etwas mehr. Bei solch Lebenslangimmobilien gibt es zudem keine hohe Mieterfluktuation. Wieso auch, denn die Wohnung passt zu jeder Lebensphase.

Sie haben Fragen? Greifen Sie zum Telefon und melden sich bei uns. Wir haben Ideen und Möglichkeiten für seniorenfreundliches Wohnen.

Geld und Finanzen

Reicht mein Geld für die Finanzierung?

So bereiten Sie ein Finanzierungsgespräch optimal vor

 

Wir erleben immer wieder, dass Kunden unvorbereitet oder mit sehr wagen Vorstellungen zu Ihrer Hausbank oder einem Immobilienfinanzierer gehen – und schließlich nicht mehr das Objekt bekommen, das sie sich ausgesucht haben. Zum einen, weil die Finanzierungsanfrage zu viele zeitfressende Rückfragen nach sich zog – da war ein anderer Interessent besser vorbereitet und damit schneller. Zum anderen, weil ihr Eigenanteil für die Kreditsumme nicht ausreicht. Unsere Finanzierungsrechner können da Abhilfe schaffen.

 

Unser Finanzierungsrechner hilft Ihnen, Bauzinsen und Konditionen zu ermitteln. Sie können die Bauzinsen, Ihre monatliche Rate sowie die Restschuld berechnen und Ihren Tilgungsplan ansehen. Oder Sie geben eine gewünschte Rate ein und berechnen Bauzinsen und Tilgung.

Diese Simulation ersetzt natürlich nicht ein konkretes Gespräch mit einem Finanzierungsprofi für Immobilien, was wir aber immer empfehlen (nebenbei: Die sind zumeist bei der Hausbank an der Ecke nicht vorhanden). Und den füttern wir ggf. dann auch gern mit allen relevanten Objektdaten.

 

Unser Tipp: Erst den Finanzierungsrechner nutzen, damit Sie gut vorbereitet in Ihr Finanzierungsgespräch gehen. Oder noch besser: Uns vorher konsultieren. Wir haben Erfahrungen, was Sie noch vorbereiten können, damit Sie am Ende das Objekt bekommen, das Sie sich wirklich wünschen, und sich auch leisten können.

Zum Schluss noch ein Insidertipp bei der Immobiliensuche!

Psst - Vermittlung ohne Öffentlichkeit

Wenn Sie nun wild entschlossen sind eine Immobilie zu erwerben…

… bedenken Sie, dass ein Großteil der zum Verkauf stehenden Angebote nicht auf den einschlägigen Portalen zu finden sind. Vieles wird bereits ohne online Bewerbung innerhalb des Kundenstamms verkauft.

Sie möchten dazu gehören?
Dann nutzen Sie unseren VIP-Service für Käufer

Die kalte Jahreszeit beginnt und mit ihr die Zeit, in der wir uns viel drinnen aufhalten, zur Ruhe kommen, genießen und es zuhause so richtig schön und gemütlich sein soll.

Wenn Sie sich jetzt so umsehen, ist dann alles so, wie Sie es haben wollen?Oder dürfte es etwas größer sein? Wir helfen Ihnen, Wände zu versetzen beim An-, Um- oder Neubau.

Oder spielen Sie mit dem Gedanken in ein kleineres Haus, eine kleinere Wohnung umzuziehen? Am liebsten barrierefrei, weil das so schön komfortabel ist? Da haben wir auch was für Sie. Schauen Sie mal in Bötzow.

 

Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen in diesem unruhigen Jahr. Für 2022 haben wir bereits viele Ideen, die wir „zwischen den Jahren“ ausbrüten werden. Nicht nur darum bleibt unser Büro

vom 24. Dezember 2021 bis 2. Januar 2022 geschlossen.

Ab 3. Januar sind wir mit neuer Energie und großer Kompetenz wieder für Sie da, für Ihre Fragen, Ihre Aufträge, mit Ideen für Aus- und Umbau, für den An- und Verkauf von Immobilien und allen Infos rund um Immobilien und Finanzierungen, sowie neuen Angeboten für ein schönes Zuhause.

Wir wünschen Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr!

Es navigierten Sie durch die Immobilienwelt: Daniela Ristock und Regina Burchardt

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Burchardt Immobilien GmbH
Hermsdorfer Damm 90 | 13467 Berlin-Hermsdorf

Tel. 030/40509370 | Fax. 030/4050937-29
Email: info@hauptstadtprofi.de | Web: www.hauptstadtprofi.de

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