Zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.10.2022 müssen alle Immobilieneigentümer eine Erklärung zur Neufestsetzung der Grundsteuer abgeben. Es wird über eine Verlängerung „gemunkelt“, aber sicher ist das definitiv aktuell noch nicht (Stand 23.08.2022).
Die Erklärung soll digital erfolgen, da bei geschätzt 36 Millionen Erklärungen keine Erfassung per Papier erfolgen kann.
Bis Ende 2024 gelten noch die bekannten Einheitswerte. Die neue Grundsteuer soll ab dem 1. Januar 2025 in Kraft
treten.
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Es wird Auskunft verlangt werden beispielsweise zur Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Immobilienart, Alter des Gebäudes, Verhältnis Wohn-/Nutzfläche und mehr.
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Das Team von Burchardt Immobilien hat am 7.6.2022 eine Schulung beim IVD Berlin Brandenburg belegt. Hans-Joachim Beck, Leiter Abteilung Steuern des IVD Bundesverbandes, hat sehr aufschlussreiche Informationen gegeben und Besonderheiten erläutert. Beispielsweise:
Wer ist zuständig, wenn der Eigentümer verstorben ist und die Erben noch nicht im Grundbuch eingetragen sind.
Beck: „Zur Abgabe der Erklärung ist derjenige verpflichtet, dem das Grundstück am 1. Januar 2022 zugerechnet wird. Dies ist in der Regel der zivilrechtliche Eigentümer des Grundstücks. Daher formuliert man zur Vereinfachung und besseren Verständlichkeit häufig, dass derjenige zur Abgabe der Erklärung verpflichtet ist, der am 1. Januar 2022 als Eigentümer im Grundbuch steht. Denn beim Verkauf eines Grundstücks und jeder anderen rechtsgeschäftlichen Übertragung geht das Grundstück erst mit der Umschreibung im Grundbuch auf den Erwerber über.
In einigen Fällen vollzieht sich der Übergang des Eigentums allerdings außerhalb des Grundbuchs, sodass die Umschreibung im Grundbuch nur eine Berichtigung des Grundbuchs darstellt. Dabei handelt es sich insbesondere um Erbfälle. Die Berichtigung des Grundbuchs erfolgt auf Antrag eines Erben, wenn eine Testamentvollstreckung angeordnet ist, auf Antrag des Testamentvollstreckers.“
Update 20.09.2022
Auch wenn der Finanzminister über eine Fristverlängerung für die Abgabe der Grundsteuererklärung nachdenkt – ist es noch nicht beschlossen. Das bedeutet: am 31. Oktober muss die Erklärung digital abgegeben sein.
Wenn man sich auf das kostenlose Angebot beschränken möchte, muss man im Blick behalten, dass die Zertifizierung auch ca. 2 Wochen in Anspruch nimmt.
Also – „Es ist höchste Eisenbahn!“
Hier gibt es noch einmal eine kleine Übersicht der Möglichkeiten:
Kostenfreie Abgabe:
Grundsteuererklärung für Privateigentum (grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de)
nur für einige Immobilienformen
Steuerberater (nach Gebührentabelle):
Gebühren können zwischen 1/20 bis 9/20 des Gegenstandswertes betragen.
Als Beispiel: Grundstück und Haus sind 500.000 € wert. So liegt die Gebührenspanne zwischen ca. 205 € und ca. 1650 €. (im Mittel ca. 930 €)
Günstige Angebote (Beispiele):
- de 49,90 €
- Grundsteuer online 14,99 €
- immo 39,99 €
- WISO 29,99 € (für bis zu 3 Grundstücke)
Wichtig! Voraussetzung sind die genauen Angaben/Unterlagen. Sollten Sie diese noch beschaffen müssen, können Gebühren anfallen.
Aber da haben wir eine Lösung für Sie! Ihnen fehlen die Unterlagen und Sie möchten nicht lange recherchieren oder bei Ämtern warten? Für nur 99 €* besorgen wir Ihnen die Unterlagen, die Sie für die Abgabe benötigen.
*zzgl. Anfallender Gebühren
Das und viele weitere Informationen „aus berufenem Munde“ stellen wir Ihnen als Information gern zur Verfügung.
- Bis wann müssen die Daten eingegeben werden?
- Wie sollen die Daten digital übermittelt werden?
- Welche Unterlagen brauche ich?
- und vieles mehr
Die Beschaffung der benötigten Angaben für die Grundsteuererklärung ist nicht für jeden einfach und die Unterlagen sind auch nicht automatisch zur Hand.
Mit Immobilien kennen wir uns aus. Wir unterstützen Sie gern und ermitteln die erforderlichen Daten für Sie.
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