Zwischen gefühlt unendlich vielen Informationen und Angeboten kann man schnell den Überblick verlieren.
Wir von Burchardt Immobilien möchten Ihnen die Orientierung erleichtern.
Deshalb heißt unser Infoletter:
Immobiliennavigator #1-2025
Damit Sie nie mehr im Trüben fischen – hier neue Infos rund um Immobilien, Wohnen und Sanieren
Stillstand? Nicht bei uns – hier kommen die News!
Während der Winter für viele eine Zeit der Ruhe ist, haben wir bei Burchardt Immobilien diese Zeit genutzt, um uns bestens auf den neuesten Stand zu bringen. Ob steuerliche Vorteile bei Photovoltaikanlagen, neue Regelungen für Heizungen oder flexible Wohnraumlösungen – wir halten Sie über alles, was für Sie als Immobilieninteressierter wichtig ist, auf dem Laufenden.
Lassen Sie uns gerne wissen, wie wir Sie unterstützen können!
Hallo altes Haus –
Fördergelder und warum Energieeffizienz zählt.
Die CO₂-Preise sind gestiegen: Seit 1.1.2025 beträgt die CO₂-Einpreisung auf fossile Energien 55 Euro pro Tonne (vorher 45 Euro). Das bedeutet: Heizöl hat sich um rund 3,2 Cent pro Liter verteuert und Erdgas um rund 0,24 Cent pro Kilowattstunde.
Wer ein sanierungsbedürftiges Haus kauft, kann weiterhin von attraktiven Fördergeldern für die Sanierung profitieren. Eine empfehlenswerte Maßnahme ist die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (IsFP). Mit einem IsFP erhalten Sie nicht nur einen klaren Überblick über die sinnvollsten Sanierungsmaßnahmen, sondern können auch von höheren Förderungen profitieren: Statt 15 % der Kosten erstattet zu bekommen, sind es nun 20 %, und die maximale Fördersumme steigt auf bis zu 60k € pro Jahr. Der IsFP hilft Ihnen, die Sanierung optimal zu planen und die besten Ergebnisse zu erzielen.
Tipp: Wir beraten Sie als Sanierungs- und Effizienzberater gern dazu.
Gute Nachrichten: Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen
Das neue Jahr bringt erfreuliche Änderungen: Die steuerfreie Bruttoleistung für Photovoltaikanlagen wurde auf 30 kW (peak) pro Wohneinheit erhöht – eine Chance für alle, die auf mehr Unabhängigkeit setzen wollen.
Aber Achtung: Die Neuregelung gilt erst für Anlagen, die ab dem 1. Januar 2025 installiert oder erweitert werden.
Mehr Infos zur PV-Anlage und mehr gibt es auf unserer Website.
Warm durch den Winter: Neues zum Heizen
Seit Oktober 2024 ist der hydraulische Abgleich Pflicht bei neuen Heizungen – unabhängig vom Energieträger. Effizienz ist das Zauberwort, und Energieverluste werden minimiert. Das spart übrigens auch Geld und Nerven bei Bestandsheizungen.
Tipp: Gern vermitteln wir Ihnen ein Heizungs-Unternehmen, das diesen Abgleich beherrscht.
Nie mehr kalte Füße: Wärmepumpe und Fußbodenheizung auch im Altbau möglich!
Eine neue Heizungsstudie löst den Mythos auf: Wärmepumpen können auch in vielen Altbauten installiert werden. Das hat u.a. der Energiedienstleister Techem ermittelt. Bei weiteren 40 Prozent sei nur ein Austausch oder eine Anpassung der Heizkörper notwendig. Auch die nachträgliche Verlegung von Fußbodenheizung ist möglich.
Zu teuer? Befragen Sie uns zu Fördergeldern und einem passenden Wärmepumpenangebot
Klare Kante: Abstandsregelungen für Wärmepumpen
Oft besteht Unklarheit bei den Abstandsflächen für Wärmepumpen, und tatsächlich gibt es hier ganz unterschiedliche Vorgaben:
Brandenburg: Kein Mindestabstand, wenn die Pumpe unter 2 Meter hoch ist und nicht als gebäudeähnlich eingestuft wird. Ansonsten muss eine individuelle Berechnung erfolgen.
Berlin: Mindestabstand von 3 Meter – in jedem Fall.
Klingt kompliziert? Beim Baurecht sorgen wir für Klarheit und Lösungen.
Jung kauft alt
Junge Familien haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Zuschüsse zu erhalten, wenn sie ein sanierungsbedürftiges Haus kaufen möchten. Diese Förderungen sind nicht neu, doch seit dem 1. Januar 2025 gibt es erweiterte Möglichkeiten, diese in Anspruch zu nehmen. Möchten Sie beispielsweise das Haus eines Familienangehörigen kaufen, wie das Elternhaus? Das ist nun ebenfalls möglich.
Zudem gibt es neue Flexibilität, wenn Sie die einst vorgeschriebene Mindestnutzungsdauer von fünf Jahren unterbrechen müssen, etwa aufgrund eines beruflichen Auslandsaufenthalts – nun ist eine Unterbrechung von bis zu zwei Jahren erlaubt.
Auch für den Kauf und die Sanierung denkmalgeschützter Gebäude gibt es Erleichterungen. Die Sanierungsauflagen wurden angepasst, sodass Sie ein denkmalgeschütztes Gebäude nun nur noch bis zum Standard „Effizienzhaus Denkmal EE“ sanieren müssen.
Tipp: Mehr auf der Seite der KfW.
Apropos
Ob Verkauf, Vermietung oder Sanierung: Der Energieausweis ist Pflicht und gibt wichtige Informationen über den Energieverbrauch Ihrer Immobilie.
Tipp: Wir erstellen den Energieausweis schnell und unkompliziert.
Wenn das Haus plötzlich zu groß oder zu klein wird.
Ein Einfamilienhaus ist der Traum vieler Familien. Doch was passiert, wenn die Kinder ausziehen? Kann der Grundriss so angepasst werden, dass er weiterhin zu den eigenen Bedürfnissen passt? Vielleicht ist auch ein An- oder Ausbau die perfekte Lösung. Wir unterstützen Sie dabei, das Beste aus Ihrer Immobilie zu machen – denn manchmal ist es einfach an der Zeit, Raum für Neues zu schaffen.
Planen Sie mit uns flexibel- damit das Haus für jede Zukunft passt.
Mit unseren Themen rund um Immobilienverkauf, Sanierungsberatung, Effizienzberatung, Bauen und Sanieren sowie unserem vielfältigen Serviceangebot stehen mein Team und ich Ihnen auch im neuen Jahr gerne mit Rat und Tat zur Seite. Wir freuen uns darauf, Sie zu begleiten!
Mit herzlichen Grüßen
Ihre Regina Burchardt