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Steuerfrei (ver)erben & (ver)schenken

Das war das Thema des Expertentalks am 12. Mai 2022. Burchardt Immobilien hatte dazu eingeladen und der Saal war ausgebucht. Eindeutiges Resümee „Zukunft zu planen und abzusichern kann sogar Spaß machen“.

Erben? Kümmert mich dann ja nicht mehr, ist doch alles geregelt! Wer so an die Verteilung seines Nachlasses heran geht, macht’s den Erben eventuell schwer. Da ist zum einen die Erbschaftssteuer, die bisweilen einen guten Teil des Vermögens auffrisst, und zum anderen die Frage wer bekommt was und wie viel.

Eine Beratung zu steuerfreiem (ver)erben und (ver)schenken klingt auf den ersten Blick nicht wie die Kernaufgabe eines Immobilienmaklers – doch da Immobilien oft ein Teil des Vermögens sind, haben wir ein Experten-Team zusammengestellt, das die ganze Bandbreite dieser Zukunftsplanung abdeckt. Das Planen und Absichern kann sogar Spaß machen, denn alles wird so geregelt, wie man es sich selbst wünscht. Wie sagte schon meine Oma: „Streut Blumen zu Lebzeiten“.

Am 12. Mai 2022 hatten wir dazu eingeladen, mit unseren Experten ins Gespräch zu kommen, sich von ihren kurzen Vorträgen inspirieren zu lassen, Fragen zu stellen oder aufzuwerfen. Es ging um Geld, (Anlage-)Vermögen, Patchwork-Familien, Steuern, Erbrecht, und Anlage-Möglichkeiten. Auf Immobilienbesitzer kommt vieles zu, beispielsweise Änderungen aus neuen Gesetzen und Verordnungen resultierend, die man unbedingt kennen sollte – um richtig zu entscheiden.

Notar Lutz Baxmeier rät auf jeden Fall dazu, ein Testament aufzusetzen, handschriftlich und am besten notariell beglaubigt – speziell bei größerem Vermögen hilft dies, die Aufteilung nicht dem Gesetzgeber zu überlassen. Denn die im Erbrecht geregelte gesetzliche Erbfolge entspricht nicht immer den Wünschen des Erblassers: Verwandte erster Ordnung, also die leiblichen Kinder und der Ehepartner, haben Anspruch auf den größten Teil. Es folgt die zweite Ordnung mit den Eltern des Erblassers und seinen Geschwistern.

Wer da anders verteilen will, sollte sich anwaltlich beraten lassen. Besonders bei Patchwork-Familien und Lebensgemeinschaften ist dies sinnvoll. Erbengemeinschaften sind leider prädestiniert für Streitigkeiten, die der vorausschauende Erblasser vermeiden kann, wenn   das deutlich und klar formuliert wird .

Damit sind wir dann auch schon bei Steuerfreibeträgen, die sich ebenfalls kompliziert auf die Erben verteilen: Mit dem Verwandtschaftsgrad steigt der Freibetrag der Erbschaftsteuer, z. B. 500.000 € bei Verwandten erster und 400.000 € bei Familie zweiter Ordnung. Geschwister, Nichten und Neffen kommen mit einem Freibetrag in Höhe von 20.000 nicht so gut dabei weg. Die Freibeträge gelten für jeweils zehn Jahre beim Vererben und Verschenken, d. h. es gibt durchaus Gestaltungsspielraum. Darum denken Sie mal darüber nach, Teile des späteren Erbens schon zu Lebzeiten zu verschenken.

Steuerberater Björn Darge kann dazu helfen und  viele gute Tipps mitteilen. Schenkung schmälert den Nachlass und minimiert die erbschaftssteuerliche Belastung der Erben. Auch für Schenkungen gibt es Steuerfreibeträge nach Verwandtschaftsgrad. Ein Steuerberater erläutert Ihnen, wie hoch diese jeweils sind und welche Vorteile Sie beispielsweise daraus ziehen, wenn Sie eine Immobilie bereits zu Lebzeiten überschreiben. Auf jeden Fall können Sie so gezielt Vermögen weitergeben, ohne dass der Staat übermäßig am Erbe partizipiert. Noch ein Rat: Auch bei einer Schenkung sollten Sie einen Vertrag aufsetzen. 

Wer außer Sachwerten auch Vermögen vererben möchte, sollte über einen Alternativen Investmentfonds (AIF) nachdenken. Die Idee: Die Anleger investieren in Projekte statt Aktien. Bei Finanzexpertin Kathrin Semmler sind das unternehmerische Beteiligungen in Immobilien. Die PROJECT Invest ist Marktführer bei AIF im Bereich der Immobilienentwicklung mit Schwerpunkt Wohnen. Ein Sicherheitsfaktor bei PROJECT Invest ist, dass die Firma bankenunabhängig nur mit Eigenkapital arbeitet.

Immobilienprojekte werden in ausgewählten Metropolregionen mit maximaler Wertschöpfung identifiziert, geplant, effizient realisiert und planbar verkauft. Für die Anleger ergeben sich somit indirekte Immobilieninvestments, die die üblichen Stressfaktoren vermeiden und gleichzeitig attraktive Renditeperspektiven ermöglichen.

Unter bestimmten Bedingungen sind die Erträge nach sieben Jahren Haltedauer steuerfrei.

Die Idee, in einen Alternativen Investmentfonds zu investieren und so eine (größere) Geldmenge steuerfrei an Menschen zu vererben, mit denen Sie gar nicht verwandt sind, denn da sind die Freibeträge verhältnismäßig gering, erläutert Ihnen Kathrin Semmler sehr gern.

Viele Fragen treiben Immobilienbesitzer aktuell um:

Sollen ich oder meine Erben das Haus oder die Wohnung sanieren oder verkaufen?
Wäre jetzt überhaupt der richtige Zeitpunkt zu verkaufen?
Was spricht dafür und was dagegen?
Ich habe ein altes Haus geerbt – was kommt nun auf mich zu?

Solche und ähnliche Fragen hört ImmobilienCoach Regina Burchardt täglich. Sie kennt sich aus und hat den Überblick über die aktuell ständig eintreffenden Neuerungen für Immobilienbesitzer. Denn alles was ringsum passiert, wirkt auch auf den Immobilienmarkt.

Ca 40 % der Treibhausgasemissionen stammen aus dem Gebäudesektor. Dagegen will der Bund angehen und die Vorgaben der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) aktualisieren. Wirtschaftsminister Habeck betont es immer wieder, dass der Fokus auf Sanierung des Immobilienbestands gerichtet ist.

Ab 1. Januar 2024 soll jede neue Heizung zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Schicken Sie den Oldie in Rente, lt. Gebäudeenergiegesetz (GEG) gibt es eine Austauschpflicht für Öl- und Gasheizungen älter als 30 Jahre – es ist aber möglich, dass dies bald auf 20 Jahre gekürzt wird.

Ab 1. Januar 2023 soll nur noch der Effizienzstandard 55 beim Neubau akzeptiert werden. Die Ziffer steht dabei für den Energieverbrauch im Vergleich mit einem GEG-Neubau. Umso erstaunlicher, dass das KfW 40 Programm Schnee von gestern ist, denn ein KfW Effizienzhaus 40 benötigt nur 40 Prozent der Energie eines GEG-Neubaus. Für das Effizienzhaus 40 – Nachhaltigkeit in Kombination mit dem Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG) – gibt es noch Förderungen bis zum 31.12.2022. Ab Januar 2023 soll es generell ein neues KfW Programm geben.

Ostern nahm es Fahrt auf und nun ist es bereits beschlossen – das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die vorzeitige Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 gehört dazu, aber auch das Beschleunigungspaket zum Ausbau der Erneuerbaren.

Ab Januar 2023 wird die Photovoltaik im Rahmen wesentlicher Dachumbauten Pflicht in Berlin und andere Bundesländer werden wohl folgen.

Wie man es auch dreht und wendet: Eigentümer, Käufer, Erben „alter Häuser“ müssen mit zusätzlichen Kosten rechnen.

Falls 2021 ein „altes Haus“ gekauft oder geerbt wurde darf sich nicht zurücklenen: Bereits heute gilt eine Sanierungspflicht von zwei Jahren beim Eigentumswechsel! Was dazu gehört, erläutert Regina Burchardt gern bei einem Erstgespräch. Rückenwind bekommt die Sanierung durch staatliche Förderung.

Informationen zum „Zensus“ und der neuen Grundsteuer waren die Abschlussthemen dieses Abends. Der Startschuss für die Erklärung zur Grundsteuer ist am 1. Juli 2022 gefallen – die Abgabefrist läuft bis zum 31.10.2022.

Die Erklärungen zur Grundsteuer haben es in sich und daher arbeitet das Team um Regina Burchardt mit Hochdruck an Hilfestellungen für interessierte Kunden. Dazu werden Sie ganz sicher in Kürze mehr hören. Gehen Sie ganz einfach auf die Webseite von Burchardt Immobilien, denn da gibt es immer interessante News.

Regina Burchardt bietet Ihnen darüber hinaus an, Antworten auch jenseits des Immobilien-Makelns zu geben: „Wenn ich das gewusst hätte … das hören wir oft. Fragen Sie uns doch!“ 

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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