15 Prozent Bundesförderung für sommerlichen Wärmeschutz
Ab sofort wird der sommerliche Wärmeschutz als Maßnahme an der Gebäudehülle im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) gefördert.
Der Grundfördersatz beträgt derzeit 15 Prozent der förderfähigen Kosten.
Förderfähig sind insbesondere außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen, die die technischen Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz erfüllen. Dazu gehören je nach Ausführung unter anderem Rollläden, Raffstores, Außenjalousien, Fensterläden sowie geeignete außenliegende textile Sonnenschutzsysteme.
Auch intelligente beziehungsweise strahlungsabhängige Steuerungen können Bestandteil der förderfähigen Maßnahme sein.
Nicht jeder Sonnenschutz ist jedoch automatisch förderfähig. Klassische Terrassenmarkisen, Vordächer oder freistehende Lamellendächer erfüllen die Anforderungen in der Regel nicht. Entscheidend ist insbesondere der Sonnenschutz unmittelbar an der thermischen Gebäudehülle beziehungsweise an den betroffenen Fensterflächen.
Beispiel: 10.000 Euro Investitionskosten
Wer beispielsweise 10.000 Euro in förderfähige Raffstores oder Rollläden investiert, kann bei einem Fördersatz von 15 Prozent grundsätzlich mit einem Zuschuss von 1.500 Euro rechnen.
Bei größeren energetischen Sanierungsvorhaben kann zusätzlich ein individueller Sanierungsfahrplan – kurz iSFP – interessant sein. Dabei gelten allerdings besondere Fördergrenzen und Voraussetzungen. Für kleinere Einzelmaßnahmen sollte deshalb vorab geprüft werden, ob ein iSFP tatsächlich einen zusätzlichen finanziellen Vorteil bringt.
Wichtig ist bei Förderanträgen die richtige Reihenfolge:
Förderfähigkeit prüfen → Energieeffizienz-Experten einbinden → Angebot und technische Planung abstimmen → Förderantrag stellen → anschließend umsetzen.
Wer zu früh mit der Maßnahme beginnt oder einen nicht förderkonform gestalteten Auftrag erteilt, kann seinen Zuschuss gefährden.
Alternative für Selbstnutzer: Steuerbonus nach § 35c EStG
Für Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen, gibt es eine weitere interessante Optionen. Auch über § 35c Einkommensteuergesetz kann sommerlicher Wärmeschutz steuerlich begünstigt werden.
Förderfähig sind unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise der erstmalige Einbau oder Ersatz geeigneter außenliegender Sonnenschutzeinrichtungen.
Insgesamt können 20 Prozent der begünstigten Aufwendungen über drei Jahre direkt von der Einkommensteuerschuld abgezogen werden:
- 7 Prozent im ersten Jahr
- 7 Prozent im zweiten Jahr
- 6 Prozent im dritten Jahr
Das Gebäude muss unter anderem älter als zehn Jahre sein und vom Eigentümer selbst zu Wohnzwecken genutzt werden.
Bei Investitionskosten von 10.000 Euro könnten damit rechnerisch bis zu 2.000 Euro Steuerermäßigung möglich sein.
Allerdings können BAFA-Förderung und Steuerbonus nicht für dieselben Kosten miteinander kombiniert werden.
Daher lohnt sich ein Vergleich vor Beginn der Maßnahme.
BGH stärkt Eigentümer beim Einbau von Klimaanlagen
Der Bundesgerichtshof hat am 17. Juli 2026 entschieden, dass Wohnungseigentümer grundsätzlich verlangen können, dass ihnen der Einbau eines Klima-Splitgeräts mit Außengerät auf dem Balkon gestattet wird (Az. V ZR 162/25).
Ganz ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft geht es dennoch nicht: Werden Fassade oder anderes Gemeinschaftseigentum verändert, bleibt ein WEG-Beschluss erforderlich. Die Gemeinschaft darf eine Genehmigung jedoch nicht allein wegen allgemeiner Befürchtungen – etwa möglicher Geräusche – verweigern. Entscheidend ist, ob andere Eigentümer durch die konkrete Ausführung tatsächlich erheblich beeinträchtigt werden.
Eigentümer sollten deshalb Gerät, Standort, Schallschutz, Leitungsführung und gegebenenfalls eine optische Verkleidung bereits mit dem Antrag konkret darstellen.
Für WEGs kann es zudem sinnvoll sein, statt vieler Einzellösungen ein gemeinsames Konzept für den sommerlichen Wärmeschutz zu entwickeln.
Besser als kühlen: Hitze möglichst gar nicht erst hereinlassen
Eine Klimaanlage bekämpft vor allem die Folgen einer aufgeheizten Wohnung.
Außenliegende Verschattung hält dagegen einen erheblichen Teil der Sonnenenergie bereits vor der Verglasung zurück.

Berlin: Dach und Fassade ebenfalls gegen Hitze wappnen
Für Immobilieneigentümer in Berlin gibt es neben der Bundesförderung weitere Möglichkeiten zur Klimaanpassung.
Mit dem Berliner Förderprogramm GründachPLUS wird beispielsweise die Begrünung bestehender Dächer und Fassaden unterstützt.
Eine Dach- oder Fassadenbegrünung ersetzt zwar keinen außenliegenden Sonnenschutz, kann aber Teil eines umfassenden Hitzeschutzkonzepts sein. Begrünte Flächen reduzieren die sommerliche Aufheizung, verbessern das Mikroklima und können insbesondere bei Flachdächern einen zusätzlichen Beitrag zum sommerlichen Wärmeschutz leisten.
Gerade bei einer anstehenden Dachsanierung kann deshalb eine Kombination aus
Dachbegrünung + Photovoltaik + verbessertem Wärmeschutz
besonders interessant sein.
Je nach Ausführung und Förderkulisse können über GründachPLUS Zuschüsse für Dach- und Fassadenbegrünungen gewährt werden. Vor der Planung sollte geprüft werden, ob die konkrete Immobilie innerhalb der jeweils geltenden Förderbedingungen liegt.
Welche Möglichkeiten gibt es in Brandenburg?
Auch Immobilieneigentümer in Brandenburg können die bundesweite BEG-Förderung für sommerlichen Wärmeschutz sowie – bei selbstgenutzten Immobilien – gegebenenfalls die steuerliche Förderung nach § 35c EStG nutzen.
Darüber hinaus bietet die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Fördermöglichkeiten für die Modernisierung und Instandsetzung selbstgenutzten Wohneigentums.
Solche Programme sind insbesondere attraktiv, wenn nicht nur einzelne Rollläden oder Raffstores montiert werden sollen, sondern eine Immobilie umfassender modernisiert oder energetisch verbessert wird.
Bei größeren Maßnahmen lohnt es sich deshalb, Bundes- und Landesförderung bereits während der Sanierungsplanung gemeinsam zu betrachten – am besten durch einen Fördermittelberater.

Hitzeschutz wird zum Immobilienthema
Bei energetischen Sanierungen ging es jahrzehntelang vor allem um eine Frage:
Wie bleibt die Wärme im Winter im Gebäude?
Künftig wird eine zweite Frage ebenso wichtig:
Wie bleibt die Hitze im Sommer draußen?
Gerade Dachgeschosswohnungen, große Fensterflächen und Süd- oder Westfassaden in Berlin und Brandenburg können sich während längerer Hitzeperioden erheblich aufheizen.
Sommerlicher Wärmeschutz entwickelt sich deshalb zunehmend zu einem Qualitätsmerkmal einer Immobilie.
Außenliegender Sonnenschutz, eine gute Dämmung, Dach- und Fassadenbegrünung sowie intelligente Verschattung können den Wohnkomfort deutlich verbessern und gleichzeitig den Bedarf an aktiver Kühlung reduzieren.
Eine Klimaanlage kann dort sinnvoll sein, wo passive Maßnahmen nicht ausreichen. Idealerweise steht sie jedoch am Ende und nicht am Anfang eines Hitzeschutzkonzepts.
Wer ohnehin Fenster, Dach oder Fassade sanieren möchte, sollte den sommerlichen Wärmeschutz deshalb von Anfang an mitplanen und die verfügbaren Fördermöglichkeiten prüfen.
Mein Tipp: Machen Sie doch aus einer einzelnen Sanierungsmaßnahme eine Investition in Wohngesundheit, Wohnkomfort, Energieeffizienz und langfristige Zukunftsfähigkeit der Immobilie.
Stand: August 2026. Förderprogramme und Förderbedingungen können sich ändern. Vor Beauftragung einer Maßnahme sollte die aktuelle Förderfähigkeit geprüft werden.

