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Energieausweis

Für alle aktuellen und potenziellen Eigentümer von Immobilien wird die Bedeutung eines Energieausweises zunehmend wichtiger. Dieses Dokument hilft dabei, frühzeitig Schwachstellen in der Energieeffizienz eines Gebäudes zu identifizieren, was nicht nur erhebliche Kostenersparnisse mit sich bringen kann, sondern auch den langfristigen Wert der Immobilie sichert.

Energieausweis 1

Seit dem 1. Oktober 2008 ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen Energieausweis zu besitzen, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten möchten. Immobilieneigentümer stehen dabei vor der Wahl, ob sie einen Verbrauchsausweis oder einen Bedarfsausweis für ihre Immobilie erstellen lassen. Insbesondere für Immobilien, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 eingereicht wurde, ist der Bedarfsausweis obligatorisch. Wir raten jedoch auch Besitzern neuerer Immobilien zum Bedarfsausweis, da dieser in Bezug auf Informationsgehalt und Akzeptanz dem Verbrauchsausweis weit überlegen ist. Eine individuelle Beratung zu Ihrem Energieausweis für Immobilien kann Ihnen erhebliche Vorteile bieten – kontaktieren Sie uns, um mehr zu erfahren!

So kommen Sie zu ihrem Energieausweis

1. Sie nutzen das Formular und fordern einen Energieausweis an.

2. Sie erhalten ein Formular und ggf. eine Checkliste mit den benötigten Angaben zur Immobilie.
Diese schicken Sie per E-Mail an uns zurück.

3. Nach der Zahlung der Gebühren erhalten Sie ihren rechtssicheren Energieausweis per E-Mail.

Energieausweis

Verbrauchsbasierend
89.99
  • Sie kennen die Verbräuche ihrer Immobilie
  • Energieausweis gibt ersten Hinweis auf Sanierungsbedarf
  • Energieausweis zur Vorlage bei der Behörde geeignet
  • Sie bekommen den Energieausweis von uns zugeschickt

Energieausweis

Bedarfsbasierend
ab 119.99
  • Ihnen sind die Verbräuche noch unbekannt
  • Energieausweis gibt ersten Hinweis auf Sanierungsbedarf
  • Energieausweis zur Vorlage bei der Behörde geeignet
  • Sie bekommen den Energieausweis von uns zugeschickt

Der Energieausweis wird zum attraktiven Pauschalpreis von 499,-€ (inkl. MwSt) angeboten. Der Pauschalpreis bezieht sich auf wohnwirtschaftlich genutzte Standardimmobilien (Wohnungen/ Doppelhaushälften, Ein-/Zweifamilienhäuser) mit einer Gesamtwohnfläche von max. 160 m². Der Gesamtzeitaufwand des Bausachverständigen für den Ortstermin inkl. An- und Abfahrtzeit beträgt max. 2 Stunden. In den Pauschalpreisen sind die Anfahrtskosten des Bausachverständigen im Umkreis von 10 km ab Sachverständigenbüro sowie die 5 % Nebenkostenpauschale enthalten. Holen Sie sich jetzt ein unverbindliches Angebot im kostenlosen telefonischen Erstgespräch mit einem Profi aus Ihrer Region!

Preise verstehen sich inkl. MWSt

Weitere Informationen zum Energieausweis

Der Energieausweis bietet eine grundlegende Einschätzung des Energiebedarfs eines Gebäudes, doch seine Angaben spiegeln nicht immer den tatsächlichen Verbrauch wider. Es ist wichtig zu berücksichtigen, dass der Energieausweis das Gebäude als Ganzes bewertet und nicht auf einzelne Wohnungen eingeht. Der tatsächliche Energieverbrauch kann daher, abhängig von der Nutzung einzelner Räume und der Anzahl der Bewohner, variieren. Beispielsweise verbraucht eine fünfköpfige Familie in der Regel mehr Energie als ein Zweipersonenhaushalt.

Der Energieausweis ist laut der Energiesparverordnung für Neubauten sowie umfassende Um- und Anbauten zwingend erforderlich und muss beim Deutschen Institut für Bautechnik hinterlegt werden. Bei Bestandsimmobilien wird dieser nur bei Verkauf oder Vermietung verlangt. Es ist essentiell, dass Energieausweis-Informationen bereits in Immobilienanzeigen enthalten sind und bei Besichtigungen vorgezeigt werden können. Verstöße gegen diese Vorschriften können mit Bußgeldern von bis zu 15.000 Euro geahndet werden. Ausnahmen von der Pflicht, einen Energieausweis vorzuweisen, gelten für Baudenkmäler, selbstgenutzte Immobilien und gelegentlich genutzte Ferienhäuser.

Der Energieausweis, ein entscheidendes Dokument für die Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden, ist in zwei Hauptformen verfügbar: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Beide Varianten, die eine Gültigkeit von zehn Jahren aufweisen, basieren auf unterschiedlichen Bewertungsansätzen.

Der Verbrauchsausweis, der sich auf den tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre für Heizung und Warmwasser stützt, kann online mit den entsprechenden Verbrauchsdaten des Gebäudes beantragt werden. Die Kosten hierfür liegen bei etwa 100 Euro. Dieser Ausweis spiegelt jedoch nur bedingt den energetischen Zustand des Gebäudes wider, da er stark vom individuellen Verbrauchsverhalten der Bewohner abhängt und keine Rückschlüsse auf die Nutzung einzelner Räume oder die bevorzugte Durchschnittstemperatur zulässt.

Im Unterschied dazu ermittelt der Bedarfsausweis den theoretischen Energiebedarf unabhängig vom Verhalten der Nutzer. Ein Energieberater analysiert hierfür den baulichen Zustand und die Haustechnik des Gebäudes direkt vor Ort. Neben der Energieeffizienzbewertung enthält dieser Ausweis auch Modernisierungsempfehlungen. Die Erstellung des Bedarfsausweises, die ausschließlich von qualifizierten Fachkräften durchgeführt werden darf, kostet rund 400 Euro. Trotz seiner detaillierten Analyse bietet auch der Bedarfsausweis lediglich einen Näherungswert, da externe Faktoren wie Witterungsbedingungen oder der Standort nicht berücksichtigt werden und die Bewertungsmethoden variieren können.

Für Eigentümer, die den energetischen Zustand ihrer Immobilie objektiv bewerten lassen möchten, ist die Wahl des passenden Energieausweises essentiell. Dabei sollten die spezifischen Vor- und Nachteile beider Ausweisarten berücksichtigt und eine sorgfältige Auswahl des Anbieters getroffen werden, um eine fundierte Einschätzung der Energieeffizienz zu erhalten.

Die Beantragung eines Energieausweises lässt sich einfach und kosteneffizient über Online-Dienste abwickeln. Hierfür müssen alle notwendigen Informationen über das Gebäude, dessen Heizsystem und den Energieverbrauch bereitgestellt werden. Der Umfang der angeforderten Daten kann je nach Dienstleister variieren. Nachdem die Daten eingereicht und auf ihre Plausibilität hin überprüft wurden, wird der Energieausweis entweder postalisch, per E-Mail oder zum Download zur Verfügung gestellt. Für den Bedarfsausweis ist ein Termin mit einem Energieberater erforderlich, der das Gebäude inspiziert und sich ein Bild von der Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlage macht. Halten Sie für diesen Termin bzw. im Vorfeld folgende Informationen bereit:

  • Baujahr des Gebäudes
  • Baupläne
  • Messprotokolle
  • Größe der Wohnfläche
  • Details zur Heizungsanlage (Typ und Baujahr) und zur Solarthermie (Größe und Baujahr)
  • Angaben zu Dämmmaßnahmen (Stärke und Baujahr)
  • Durchgeführte Modernisierungen (Zeitpunkt und Art)
  • Wärmeschutznachweis für Gebäude, die nach dem Jahr 2000 errichtet wurden

Diese Vorbereitungen erleichtern die schnelle und effiziente Erstellung Ihres Energieausweises.

Energieausweis 3

Der Energieausweis klassifiziert Immobilien nach ihrem Energieverbrauch, angezeigt durch eine farbige Skala von A+ (sehr energieeffizient) bis H (hoher Energieverbrauch). Diese Einstufung erinnert an die bekannten Effizienzklassen von Haushaltsgeräten. Allerdings ist bei Immobilien Vorsicht geboten: Zwei Gebäude mit derselben Effizienzklasse können unterschiedlich hohe Energiekosten verursachen. Der Grund liegt darin, dass der Energieausweis lediglich den Verbrauch oder Bedarf bewertet, unabhängig vom verwendeten Energieträger. Daher lässt sich aus der Effizienzklasse nicht direkt auf die Energiekosten schließen. Sowohl der Bedarfs- als auch der Verbrauchsausweis bieten eine visuelle Darstellung dieser Klassifizierungen, wobei sie sich in ihrer Grundform ähneln.

Steht Ihre Immobilie oder ein potenzielles Kaufobjekt auf der roten Zone der Energieeffizienzskala? Dann ist eine Sanierung empfehlenswert.

Erkundigen Sie sich beim Eigentümer oder Makler, welche Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz bereits umgesetzt wurden: Gab es eine Erneuerung der Heizung, einen Austausch der Fenster oder eine Dämmung von Dach und Kellerdecke? Mithilfe des Energieausweises können Sie als Käufer die notwendigen Investitionen in Heizung, Warmwasser, Lüftung und mögliche Modernisierungen besser einschätzen.

Der Energieausweis ist dabei unverzichtbar, da er nicht nur Einsparpotenziale beim Energieverbrauch aufzeigt, sondern auch spezifische Sanierungsempfehlungen bietet. Dies erleichtert den Weg zur energetischen Sanierung Ihrer Immobilie. Unsere Experten für Sanierung informieren Sie gerne über Möglichkeiten und Förderungen für energieeffizientes Sanieren. 

Vereinbaren Sie hier ihre kostenlose Erstberatung

Für das kostenlose und unverbindliche telefonische Erstgespräch und die Auftragserteilung benötigen wir Ihre persönlichen Angaben.Wir werden uns in den nächsten 24 Stunden bei Ihnen melden (Mo. – Fr. zwischen 8-17 Uhr).

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