Energieausweis: Pflichtdokument mit echtem Mehrwert

Pflicht, Papierkram … oder Ihre Chance auf weniger Nebenkosten?

Wer eine Immobilie verkauft, vermietet oder neu baut, kommt am Energieausweis nicht vorbei. Viele Eigentümer:innen erleben ihn als lästige Formalität – dabei steckt darin eine Chance: Sie machen die energetische Qualität Ihres Gebäudes sichtbar, schaffen Vertrauen bei Käufer:innen und Mieter:innen und erhalten wertvolle Hinweise für zukünftige Sanierungen.

Seit dem 1. Oktober 2008 ist der Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung gesetzlich vorgeschrieben – und seine Bedeutung nimmt mit jeder Novelle des Gebäudeenergiegesetzes weiter zu.

Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis zeigt, wie „hungrig“ ein Gebäude in Sachen Energie ist – ähnlich wie das Energielabel beim Kühlschrank.

Über eine Farbskala (Grün bis Rot) und Effizienzklassen (A+ bis H) wird deutlich, wie gut ein Haus oder eine Wohnung energetisch aufgestellt ist.

Wichtig dabei: Bewertet wird das Gebäude, nicht das individuelle Heizverhalten. So erhalten Sie eine vergleichbare Einschätzung der energetischen Qualität Ihrer Immobilie.

Der Ausweis betrachtet dabei immer das Gebäude als Ganzes, nicht einzelne Wohnungen – der tatsächliche Verbrauch kann je nach Anzahl der Bewohner:innen und Nutzung der Räume abweichen. Eine fünfköpfige Familie wird in der Regel deutlich mehr Energie verbrauchen als ein Zweipersonenhaushalt.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:

Verbrauchsausweis

  • Basis sind die tatsächlichen Verbräuche der letzten drei Jahre
  • eher günstig, oft mit wenigen Angaben zu erstellen
  • hängt stark vom Verhalten der Bewohner:innen ab

 

Bedarfsausweis

  • basiert auf einer technischen Bewertung des Gebäudes (Baujahr, Dämmung, Fenster, Heizung etc.)
  • zeigt den theoretischen Energiebedarf, unabhängig vom Nutzerverhalten
  • in der Regel aussagekräftiger und besser geeignet, um Sanierungen zu planen

 

Gerade bei älteren Häusern und bei Verkaufs- oder Sanierungsplänen ist der Bedarfsausweis häufig die sinnvollere Variante.

Für Gebäude, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, ist in vielen Fällen ein Bedarfsausweis vorgeschrieben – wir prüfen für Sie, welche Regelung im Einzelfall gilt und welche Ausweisart sinnvoll ist.

Wann brauchen Sie einen Energieausweis?

Ein Energieausweis ist in der Regel Pflicht, wenn Sie

Schon in der Immobilienanzeige müssen bestimmte Daten aus dem Energieausweis angegeben werden (z.B. Art des Ausweises, Kennwert, Energieträger, Baujahr, Effizienzklasse). Ohne diese Angaben drohen Abmahnungen und Bußgelder.

Der Ausweis muss außerdem spätestens zur Besichtigung vorliegen – Verstöße gegen diese Pflichten können mit Bußgeldern von bis zu 15.000 Euro geahndet werden.

Die Gültigkeit

Ein Energieausweis ist in der Regel 10 Jahre gültig. Nach größeren energetischen Sanierungen lohnt sich ein neuer Ausweis – oft verbessern sich die Kennwerte deutlich.

Ausnahmen von der Pflicht zur Vorlage gibt es u.a. für viele Baudenkmäler und teils für nur gelegentlich genutzte Ferienhäuser; bei selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern wird der Ausweis in der Praxis vor allem dann relevant, wenn verkauft oder neu vermietet werden soll.

Ihr Nutzen als Eigentümer:in

Für Verkäufer:innen

Für Käufer:innen

Für Vermieter:innen

Energieausweis mit Burchardt Immobilien

Wir unterstützen Sie dabei, den passenden Energieausweis für Ihre Immobilie zu erhalten – rechtssicher, verständlich und mit Blick auf Ihre weiteren Ziele.

Unsere Leistungen rund um den Energieausweis:

So kommen Sie zu Ihrem Energieausweis

1 Schritt
  1. Sie fordern Ihren Energieausweis bequem per Telefon oder online bei uns an.
1 Schritt
2 Schritt

2. Sie erhalten von uns ein Formular und ggf. eine Checkliste mit den benötigten Angaben zur Immobilie, die Sie uns per E-Mail zurücksenden.

2 Schritt

3. Nach Zahlung der Gebühr erstellen unsere Fachleute Ihren rechtssicheren Energieausweis und schicken ihn Ihnen per E-Mail zu.

Welchen Energieausweis benötigen Sie?

Baujahr bis 1977
Baujahr ab 1978
Neubau
Bis zu 4 Wohneinheiten
Bedarfsausweis*
Freie Wahl
Bedarfsausweis
Ab 5 Wohneinheiten
Freie Wahl
Freie Wahl
Bedarfsausweis

*Ausnahme:
Bei Gebäuden, die schon bei Fertigstellung die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt haben oder nachträglich auf diesen Stand gebracht worden sind, genügt ein Verbrauchsausweis.

Beispiel:
Sie haben Ihr Haus 1974 gebaut und 2001 energetische Maßnahmnen durchgeführt die belegbar sind und durch die der o.g. Standard erreicht wurde.
Hier reicht ein Verbrauchsausweis. Denkmalgeschützte Gebäude sind von der Energieausweispflicht ausgenommen.

Unsere Paketpreise im Überblick

Energieausweis

Verbrauchsbasierend
89
99
  • Sie kennen die Verbräuche ihrer Immobilie
  • Energieausweis gibt ersten Hinweis auf Sanierungsbedarf
  • Energieausweis zur Vorlage bei der Behörde geeignet
  • Sie bekommen den Energieausweis von uns zugeschickt

Energieausweis

Bedarfsbasierend
ab 119
99
  • wenn keine gesicherten Verbrauchsdaten vorhanden sind
  • wenn Sie eine fundiertere Bewertung wünschen
  • Energieausweis gibt ersten Hinweis auf Sanierungsbedarf
  • Energieausweis zur Vorlage bei der Behörde geeignet

Ihr nächster Schritt

Sie möchten verkaufen, vermieten oder planen eine größere Umgestaltung Ihrer Immobilie und sind unsicher, welcher Energieausweis nötig ist – oder ob Ihr bestehender noch gültig ist?

Dann sprechen Sie uns an.

Wir prüfen Ihre Situation, sagen Ihnen klar, was Sie wirklich brauchen, und kümmern uns um die Erstellung des passenden Energieausweises – inklusive verständlicher Erklärung der Ergebnisse.

Am einfachsten starten Sie mit einem kostenlosen, unverbindlichen telefonischen Erstgespräch – dort klären wir gemeinsam, welcher Weg für Ihr Objekt der richtige ist.

So wird aus einer Pflicht ein Baustein für bessere Entscheidungen rund um Ihre Immobilie – und für planbare, energieeffiziente Modernisierungsschritte in der Zukunft.

Weitere Informationen zum Energieausweis

 

Der Energieausweis bietet eine grundlegende Einschätzung des Energiebedarfs eines Gebäudes, doch seine Angaben spiegeln nicht immer den tatsächlichen Verbrauch wider. Es ist wichtig zu berücksichtigen, dass der Energieausweis das Gebäude als Ganzes bewertet und nicht auf einzelne Wohnungen eingeht. Der tatsächliche Energieverbrauch kann daher, abhängig von der Nutzung einzelner Räume und der Anzahl der Bewohner, variieren. Beispielsweise verbraucht eine fünfköpfige Familie in der Regel mehr Energie als ein Zweipersonenhaushalt.

Der Energieausweis ist laut der Energiesparverordnung für Neubauten sowie umfassende Um- und Anbauten zwingend erforderlich und muss beim Deutschen Institut für Bautechnik hinterlegt werden. Bei Bestandsimmobilien wird dieser nur bei Verkauf oder Vermietung verlangt. Es ist essentiell, dass Energieausweis-Informationen bereits in Immobilienanzeigen enthalten sind und bei Besichtigungen vorgezeigt werden können. Verstöße gegen diese Vorschriften können mit Bußgeldern von bis zu 15.000 Euro geahndet werden. Ausnahmen von der Pflicht, einen Energieausweis vorzuweisen, gelten für Baudenkmäler, selbstgenutzte Immobilien und gelegentlich genutzte Ferienhäuser.

 

Der Energieausweis, ein entscheidendes Dokument für die Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden, ist in zwei Hauptformen verfügbar: dem Verbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis. Beide Varianten, die eine Gültigkeit von zehn Jahren aufweisen, basieren auf unterschiedlichen Bewertungsansätzen.

Der Verbrauchsausweis, der sich auf den tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre für Heizung und Warmwasser stützt, kann online mit den entsprechenden Verbrauchsdaten des Gebäudes beantragt werden. Die Kosten hierfür liegen bei etwa 100 Euro. Dieser Ausweis spiegelt jedoch nur bedingt den energetischen Zustand des Gebäudes wider, da er stark vom individuellen Verbrauchsverhalten der Bewohner abhängt und keine Rückschlüsse auf die Nutzung einzelner Räume oder die bevorzugte Durchschnittstemperatur zulässt.

Im Unterschied dazu ermittelt der Bedarfsausweis den theoretischen Energiebedarf unabhängig vom Verhalten der Nutzer. Ein Energieberater analysiert hierfür den baulichen Zustand und die Haustechnik des Gebäudes direkt vor Ort. Neben der Energieeffizienzbewertung enthält dieser Ausweis auch Modernisierungsempfehlungen. Die Erstellung des Bedarfsausweises, die ausschließlich von qualifizierten Fachkräften durchgeführt werden darf, kostet rund 400 Euro. Trotz seiner detaillierten Analyse bietet auch der Bedarfsausweis lediglich einen Näherungswert, da externe Faktoren wie Witterungsbedingungen oder der Standort nicht berücksichtigt werden und die Bewertungsmethoden variieren können.

Für Eigentümer, die den energetischen Zustand ihrer Immobilie objektiv bewerten lassen möchten, ist die Wahl des passenden Energieausweises essentiell. Dabei sollten die spezifischen Vor- und Nachteile beider Ausweisarten berücksichtigt und eine sorgfältige Auswahl des Anbieters getroffen werden, um eine fundierte Einschätzung der Energieeffizienz zu erhalten.

 

Die Beantragung eines Energieausweises lässt sich einfach und kosteneffizient über Online-Dienste abwickeln. Hierfür müssen alle notwendigen Informationen über das Gebäude, dessen Heizsystem und den Energieverbrauch bereitgestellt werden. Der Umfang der angeforderten Daten kann je nach Dienstleister variieren. Nachdem die Daten eingereicht und auf ihre Plausibilität hin überprüft wurden, wird der Energieausweis entweder postalisch, per E-Mail oder zum Download zur Verfügung gestellt. Für den Bedarfsausweis ist ein Termin mit einem Energieberater erforderlich, der das Gebäude inspiziert und sich ein Bild von der Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlage macht. Halten Sie für diesen Termin bzw. im Vorfeld folgende Informationen bereit:

  • Baujahr des Gebäudes
  • Baupläne
  • Messprotokolle
  • Größe der Wohnfläche
  • Details zur Heizungsanlage (Typ und Baujahr) und zur Solarthermie (Größe und Baujahr)
  • Angaben zu Dämmmaßnahmen (Stärke und Baujahr)
  • Durchgeführte Modernisierungen (Zeitpunkt und Art)
  • Wärmeschutznachweis für Gebäude, die nach dem Jahr 2000 errichtet wurden

Diese Vorbereitungen erleichtern die schnelle und effiziente Erstellung Ihres Energieausweises.

 

Der Energieausweis klassifiziert Immobilien nach ihrem Energieverbrauch, angezeigt durch eine farbige Skala von A+ (sehr energieeffizient) bis H (hoher Energieverbrauch). Diese Einstufung erinnert an die bekannten Effizienzklassen von Haushaltsgeräten. Allerdings ist bei Immobilien Vorsicht geboten: Zwei Gebäude mit derselben Effizienzklasse können unterschiedlich hohe Energiekosten verursachen. Der Grund liegt darin, dass der Energieausweis lediglich den Verbrauch oder Bedarf bewertet, unabhängig vom verwendeten Energieträger. Daher lässt sich aus der Effizienzklasse nicht direkt auf die Energiekosten schließen. Sowohl der Bedarfs- als auch der Verbrauchsausweis bieten eine visuelle Darstellung dieser Klassifizierungen, wobei sie sich in ihrer Grundform ähneln.

 

Steht Ihre Immobilie oder ein potenzielles Kaufobjekt auf der roten Zone der Energieeffizienzskala? Dann ist eine Sanierung empfehlenswert.

Erkundigen Sie sich beim Eigentümer oder Makler, welche Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz bereits umgesetzt wurden: Gab es eine Erneuerung der Heizung, einen Austausch der Fenster oder eine Dämmung von Dach und Kellerdecke? Mithilfe des Energieausweises können Sie als Käufer die notwendigen Investitionen in Heizung, Warmwasser, Lüftung und mögliche Modernisierungen besser einschätzen.

Der Energieausweis ist dabei unverzichtbar, da er nicht nur Einsparpotenziale beim Energieverbrauch aufzeigt, sondern auch spezifische Sanierungsempfehlungen bietet. Dies erleichtert den Weg zur energetischen Sanierung Ihrer Immobilie. Unsere Experten für Sanierung informieren Sie gerne über Möglichkeiten und Förderungen für energieeffizientes Sanieren. 

Vereinbaren Sie hier Ihre kostenlose Erstberatung

Für das kostenlose und unverbindliche telefonische Erstgespräch und die Auftragserteilung benötigen wir Ihre persönlichen Angaben.

Wir werden uns in den nächsten 24 Stunden bei Ihnen melden (Mo. – Fr. zwischen 8-17 Uhr).

Stellen Sie sich folgendes Beispiel vor:

Familie Müller möchte ihr 120 m² großes Reihenhaus aus dem Baujahr 1978 verkaufen. Über den energetischen Zustand des Hauses haben sie sich bisher keine Gedanken gemacht.

Nun erfahren Sie: Beim Verkauf ist die Vorlage des Energieausweis Pflicht. Und auch die Interessenten fragen sehr gezielt nach den zu erwartenden Nebenkosten.

Also lässt Familie Müller einen bedarfsbasierten Energieausweis erstellen.

Das Ergebnis: aktueller Energiekennwert: 230 kWh/(m²·a) → Effizienzklasse F

Im Ausweis stehen konkrete Empfehlungen zur Energieeinsparung.

Für Kaufinteressenten ist der Energieausweis wie der Verbrauchswert beim Auto. 

Die Verkäufer wiederum können den Kaufpreis und den Zustand des Hauses transparent begründen und erfüllen alle gesetzlichen Pflichten – ohne Angst vor Bußgeldern oder Abmahnungen.

So wird aus einem „lästigen Pflichtdokument“ ganz konkret ein Tool, mit dem beide Parteien besser planen, rechnen und entscheiden können.