Unser Expertentalk Erbe und Vorsorge bei Immobilien am 24.03.2026 bei Burchardt Immobilien hat einmal mehr gezeigt, wie groß der Informationsbedarf rund um Nachlassplanung, Vollmachten und Immobilien wirklich ist. Denn gerade dort, wo Lebenssituationen sich verändern, tauchen oft Fragen auf, die viele Menschen lange vor sich herschieben — obwohl sie im Ernstfall entscheidend sind.
In unserer täglichen Arbeit erleben wir, dass Immobilien fast immer mit persönlichen Wendepunkten verbunden sind: Erben, Trennung, Krankheit, Älterwerden oder der Wunsch, die eigene Familie gut abzusichern. Viele Unsicherheiten, die später zu Verzögerungen, Konflikten oder unnötig langen Verkaufsprozessen führen, ließen sich vermeiden, wenn rechtzeitig Klarheit geschaffen wird.
Genau darum ging es an diesem Abend in kleiner Runde: Unser Experte Gerd Klier, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Sozialrecht und Medizinrecht, ordnete verständlich ein, was bei Erbe und Vorsorge wichtig ist, welche rechtlichen Instrumente wirklich weiterhelfen und warum es so sinnvoll ist, sich mit diesen Themen nicht erst dann zu beschäftigen, wenn bereits Zeitdruck entsteht.
Warum das Thema „Erbe und Vorsorge“ bei Burchardt Immobilien so häufig auf den Tisch kommt
Wer mit Immobilien arbeitet, spricht zwangsläufig auch über Lebensveränderungen. Genau das erleben wir bei Burchardt Immobilien jeden Tag. Immobilien wechseln selten „einfach nur“ den Besitzer. Sie sind Lebensmittelpunkt, Familiensache, Altersvorsorge und oft auch emotional aufgeladen. Meist steht dahinter eine Geschichte: ein Erbfall, eine Trennung, eine neue Lebensphase, gesundheitliche Veränderungen oder die Frage, wie man Vermögen sinnvoll weitergibt.
Wenn keine klaren Regelungen bestehen, entstehen schnell Fragen wie:
- Wer darf eigentlich handeln?
- Wer darf Unterlagen anfordern, Entscheidungen treffen oder einen Verkauf vorbereiten?
- Was passiert, wenn Eigentümer ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können?
- Und was gilt, wenn innerhalb der Familie unterschiedliche Vorstellungen bestehen?
In der Praxis zeigt sich sehr schnell, was fehlt. Da soll eine Immobilie verkauft werden, aber niemand ist wirksam bevollmächtigt. Oder es gibt mehrere Beteiligte, doch keiner weiß so recht, wer was entscheiden darf. Manchmal ist die Familie sich grundsätzlich einig — und trotzdem stockt alles, weil Unterlagen fehlen oder rechtliche Zuständigkeiten unklar sind.
„Muss das wirklich so kompliziert werden?“ Nein, oft nicht. Vieles, was später Zeit, Nerven und Geld kostet, ließe sich im Vorfeld klären. Gerade deshalb war dieser Abend so wichtig. Er hat nicht nur informiert, sondern einen Blick dafür geschaffen, wo typische Unsicherheiten überhaupt entstehen.
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Diese Themen standen beim Expertentalk „Erbe und Vorsorge bei Immobilien“ im Mittelpunkt
Im Zentrum des Abends standen vier Vorsorgeinstrumente, die häufig miteinander verwechselt werden, aber jeweils eine eigene Funktion haben: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und das Vorsorgeregister.
„Warum ist das überhaupt so relevant?“ Weil derzeit mehr als 1.300.000 Bürger unter rechtlicher Betreuung stehen — 1995 waren es noch 650.000. Das heißt: Ihre Angelegenheiten werden durch einen vom Gericht bestellten Betreuer geregelt. Allein diese Entwicklung hat vielen im Raum noch einmal vor Augen geführt, wie wichtig rechtzeitige Vorsorge ist.
- Die Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht ist dabei für viele der zentrale Baustein. Sie sorgt dafür, dass eine vertraute Person handeln kann, wenn man selbst dazu vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr in der Lage ist. Gerade bei Immobilien, Bankangelegenheiten oder organisatorischen Fragen ist das von unschätzbarem Wert.
„Kann oder muss man so eine Vorsorgevollmacht irgendwo registrieren lassen?“ Ja — und genau das ist wichtig. Vorsorgevollmachten können im Zentralen Vorsorgeregister registriert werden. So lässt sich im Ernstfall schneller feststellen, dass bereits eine Regelung getroffen wurde.
- Die Betreuungsverfügung
„Und wofür brauche ich dann noch eine Betreuungsverfügung?“ Weil sie etwas anderes regelt. Mit ihr kann festgelegt werden, wen das Gericht im Fall einer Betreuung möglichst einsetzen soll. Das ist nicht dasselbe wie eine Vollmacht. Es geht vielmehr um den Fall, dass eine gerichtliche Betreuung notwendig wird.
Von der Vorsorgevollmacht ist die Betreuungsverfügung also klar zu unterscheiden.
- Die Patientenverfügung
„Und die Patientenverfügung?“ Sie betrifft medizinische Entscheidungen. Also die Frage, welche Behandlungen in bestimmten Situationen gewünscht sind — oder eben nicht. Auch sie ist wichtig, aber sie ersetzt die anderen Dokumente nicht.
Auch sie ist von der Vorsorgevollmacht zu unterscheiden, weil sie einen anderen Lebensbereich regelt und keine allgemeine Vertretungsbefugnis schafft.
- Das Vorsorgeregister
Für viele war außerdem neu, dass Vorsorgevollmachten im Zentralen Vorsorgeregister registriert werden können. Genau das kann im Ernstfall entscheidend sein. Denn was nützt das beste Dokument, wenn niemand weiß, dass es existiert. Durch die Registrierung können unnötige Betreuungen und/oder die Bestellung nicht gewünschter Personen als Betreuer vermieden werden.
„Und wenn doch ein Betreuer bestellt wird?“ Dann unterliegt dieser Betreuer der gerichtlichen Überwachung. Auch das war für viele eine wichtige Information, weil daran deutlich wird, dass Betreuung und Vorsorgevollmacht rechtlich unterschiedlich angelegt sind.
Zusatz: Das Testament
Ein weiterer Schwerpunkt war die Bedeutung eines Testaments bei der Immobilienübertragung. Wer eine Immobilie besitzt, sollte sich bewusst machen, dass ohne klare testamentarische Regelung schnell Konstellationen entstehen können, die Entscheidungen erschweren. Besonders dann, wenn mehrere Erben beteiligt sind oder familiäre Bindungen komplexer geworden sind.
Erbschaftssteuer, Schenkung und Freibeträge – hier wurde es für viele konkret
Ein besonders lebendiger Teil des Abends waren die steuerlichen Fragen. Dass Immobilien etwa 40 bis 45 Prozent der veranlagten Erbwerte ausmachen, zeigt bereits, welche Relevanz das Thema hat. Umso wichtiger ist es, die Freibeträge und Gestaltungsmöglichkeiten zu kennen.
Als Vermögensfreibeträge im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht gelten aktuell:
- 500.000 Euro für Ehepartner
- 400.000 Euro für Kinder sowie für Enkel, deren Eltern bereits verstorben sind
- 200.000 Euro für Enkel, deren Eltern noch leben
- 100.000 Euro für Urenkel
- 20.000 Euro für andere Personen, etwa Lebenspartner oder Kinder des Partners
Gerade der geringe Freibetrag von 20.000 Euro für nicht privilegierte Personen hat viele Zuhörerinnen und Zuhörer spürbar überrascht.
Hier gab es für viele einen Aha-Moment: Freibeträge können nach heutigem Stand alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Für viele ein ganz neuer Gedanke. Denn plötzlich wird klar, dass man nicht nur im Erbfall denken muss, sondern auch vorher gestalten kann.
Auch die Steuersätze ordnete Gerd Klier ein. Am Beispiel von 600.000 Euro wurde deutlich, dass die steuerliche Belastung je nach Steuerklasse erheblich ausfallen kann. Genau deshalb lohnt es sich, nicht nur über Vererben nachzudenken, sondern auch über rechtzeitige Übertragungen, Schenkungen oder familieninterne Lösungen.
Verkauf, Teilverkauf oder Schenkung innerhalb der Familie?
Besonders spannend fanden viele Gäste den Hinweis auf ein sogenanntes gemischtes Rechtsgeschäft — also eine Kombination aus Teilverkauf und Teilschenkung. Und, dass dadurch Freibeträge unter Umständen gezielt genutzt und spätere steuerliche Belastungen reduziert werden können.
Auch der Gedanke, eine Immobilie rechtzeitig innerhalb der Familie zu übertragen, statt sie erst später im Erbfall weiterzugeben, wurde intensiv diskutiert. Denn mit einer klugen Gestaltung kann eine spätere steuerpflichtige Erbschaft reduziert oder im Einzelfall sogar vermieden werden.
Wichtig war in diesem Zusammenhang auch der Hinweis zur Grunderwerbsteuer: Bei Übertragungen in gerader Linie — also etwa zwischen Großeltern, Eltern, Kindern und Enkeln — fällt sie grundsätzlich nicht an. Bei Geschwistern dagegen gilt diese Begünstigung nicht. Genau solche Details machen deutlich, wie wertvoll fachkundige Begleitung ist.
Ein Abend mit vielen Fragen — und genau darin lag sein Wert

Was diesen Expertentalk besonders gemacht hat, war nicht nur das Thema. Es war die Atmosphäre. Die Runde war bewusst klein, der Austausch offen, die Beteiligung groß. Denn zwischen „Ich sollte mich mal kümmern“ und „Ich weiß jetzt, was zu tun ist“ liegt oft nur ein guter Abend mit den richtigen Informationen.
Und das ist gelungen.
„Was nehmen wir aus diesem Abend mit?“
Dass Vorsorge nicht kalt und juristisch sein muss. Sie ist im besten Sinne fürsorglich. Sie schafft Klarheit, nimmt Angehörigen Last ab und verhindert, dass Immobilien in schwierigen Situationen zusätzlich zum Problem werden.
Besonders schön war deshalb auch die Dynamik am Ende. Viele hätten am liebsten direkt den nächsten Termin beim Rechtsanwalt, Notar oder in der Familie vereinbart. Mehr kann ein solcher Abend fast nicht erreichen.
FAZIT
Der Expertentalk am 24. März 2026 hat sehr klar gezeigt: Wer Immobilien besitzt oder erben wird, sollte sich frühzeitig mit Erbe und Vorsorge beschäftigen. Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, Testament und steuerliche Gestaltung sind keine Randthemen, sondern zentrale Bausteine, um Handlungsfähigkeit, Klarheit und Familienfrieden zu sichern.
Nicht warten, bis etwas passiert. Sondern sich frühzeitig fragen:
- Ist eigentlich geregelt, wer handeln darf?
- Gibt es die richtigen Unterlagen?
- Passt das, was wir familiär möchten, auch zu dem, was rechtlich und steuerlich sinnvoll ist?
Wer eine Immobilie besitzt, vererben möchte oder selbst einmal erben wird, sollte diese Fragen nicht auf später verschieben. Gute Vorsorge nimmt Druck aus schwierigen Situationen. Und genau das war die stärkste Botschaft dieses Abends.
Sie möchten wissen, welche Fragen bei einer Immobilie im Erbfall oder bei der Vorsorge in Ihrer Situation wirklich wichtig sind? Sprechen Sie mit uns. Wir begleiten Sie mit Erfahrung, Einfühlungsvermögen und dem Blick auf das, was praktisch sinnvoll ist.


