Die geplante EEG-Novelle 2027 bringt wichtige Veränderungen für neue Photovoltaikanlagen. Künftig soll die Förderung stärker an Stromnachfrage, Netzkapazitäten und die tatsächliche Nutzung des erzeugten Solarstroms gekoppelt werden.
Stand Ende August 2026 ist die Reform noch nicht endgültig beschlossen. Dennoch zeichnet sich bereits klar ab, wohin die Entwicklung geht.
Wenn Sie den Kabinettsbeschluss vom 29.7.2026 nachlesen möchten, hier geht’s zum Artikel der Bundesregierung: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kabinett-eeg-novelle-netzpaket-strom-2448636
20 Jahre Einspeisevergütung? Dieses Modell steht vor dem Aus
Die bisherige Einspeisevergütung mit einer Laufzeit von 20 Jahren soll für neue Anlagen schrittweise entfallen. Vorgesehen ist stattdessen eine Übergangsförderung von maximal drei Jahren.
Für Anlagen, die 2027 in Betrieb gehen, soll diese Regelung zunächst noch für Anlagen unter 50 kW gelten. Ab 2028 soll die Grenze auf unter 25 kW sinken.
Für kleinere Dachanlagen wird derzeit mit einer Vergütung von rund 5,20 Cent je eingespeister Kilowattstunde gerechnet.
Der Strom vom eigenen Dach wird wertvoller denn je
Damit verändert sich die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaik deutlich. Künftig wird weniger die Einspeisevergütung im Mittelpunkt stehen, sondern die Frage, wie viel des erzeugten Stroms direkt im Gebäude genutzt werden kann.
Besonders attraktiv wird deshalb die Kombination aus Photovoltaik, Batteriespeicher, Wärmepumpe, Ladeinfrastruktur und intelligentem Energiemanagement.
Auch für Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien gewinnen Modelle wie Mieterstrom, gemeinschaftliche Gebäudeversorgung und Direktvermarktung weiter an Bedeutung.
Warum der Speicher künftig eine Schlüsselrolle spielt
Nach den derzeitigen Plänen soll die maximale Einspeiseleistung von neuen kleinen und mittleren Dachanlagen auf 50 Prozent der installierten PV-Leistung begrenzt werden.
Eine Anlage mit 15 kWp könnte damit beispielsweise maximal rund 7,5 kW gleichzeitig in das öffentliche Stromnetz einspeisen.
Überschüssiger Strom muss jedoch nicht verloren gehen. Er kann gespeichert, selbst verbraucht oder gezielt für Wärmepumpe und Elektromobilität eingesetzt werden.
Wer 2026 noch ans Netz geht, ist klar im Vorteil
Für Anlagen, die noch bis zum 31. Dezember 2026 nach geltendem Recht in Betrieb genommen werden, soll grundsätzlich Bestandsschutz gelten.
Für Projekte, die ohnehin bereits weit fortgeschritten sind, kann eine rechtzeitige Inbetriebnahme daher wirtschaftlich attraktiv sein.
Photovoltaik bleibt attraktiv – aber nach neuen Spielregeln
Photovoltaik bleibt auch künftig ein wichtiger Baustein für energieeffiziente und werthaltige Immobilien. Die Wirtschaftlichkeit wird sich jedoch stärker vom reinen Einspeisemodell hin zu intelligenten Gesamtlösungen entwickeln.
Für Eigentümer bedeutet das: Wer Photovoltaik künftig mit Speicher, Wärmepumpe, Elektromobilität und einem passenden Energiemanagement kombiniert, kann den Eigenverbrauch erhöhen, Energiekosten langfristig senken und gleichzeitig die Zukunftsfähigkeit der Immobilie stärken.
Eine frühzeitige und ganzheitliche Planung wird damit wichtiger denn je.
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