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Die richtige Wohnflächenberechnung

Ist das denn wichtig?

Ja und ob, denn die korrekte Wohnfläche ist Dauerthema in rechtlichen Auseinandersetzungen. Im November 2015 bereits hat der Bundesgerichtshof (BGH) die bis dato gültige sogenannte 10%-Regelung gekippt: seitdem gilt nur noch die tatsächliche Wohnfläche als rechtsgültig. Angaben beispielsweise in Miet- oder Kaufverträgen sowie anderen Vereinbarungen zwischen den beteiligten Parteien spielen dabei keine Rolle mehr.

Wofür brauche ich die Wohnflächenberechnung?
Die korrekte Wohnflächenberechnung ist nicht nur bei der Kalkulation des Miet- oder Kaufpreises von erheblicher Bedeutung, auch bei der Baufinanzierung, bei Nebenkostenabrechnungen oder der Prämie für die Hausratversicherung dient sie als Berechnungsgrundlage.

Was gehört in die Wohnfläche?
Definiert ist die Wohnfläche als Summe aller anrechenbaren Grundflächen der Räume, die zu einer Wohnung gehören. Aber was genau bedeutet „anrechenbar“? Nicht immer geht die gesamte Grundfläche einer Wohnung in die Wohnfläche ein. Bei Wohnungen mit Dachschrägen beispielsweise kann es sein, dass die Grundfläche deutlich von der Wohnfläche abweicht: denn auch der Abstand zwischen Boden und Decke ist von Bedeutung. Auch außerhalb der Wohnung liegende Flächen, wie Terrassen, gehen teilweise in die Wohnflächenberechnung mit ein.

Gibt es verschiedene Rechenmodelle?
Ja, zu allem Überfluss gibt es in Deutschland derzeit mehrere Berechnungsmethoden: Am weitesten verbreitet ist die „Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche “ (kurz: Wohnflächenverordnung oder WoFIV).

Für nicht preisgebundenen Wohnraum existieren zusätzlich die DIN-Norm 277 zu „Grundflächen und Rauminhalten von Bauwerken im Hochbau“ und die – inzwischen veraltete und wenig angewandte – DIN-Norm 283. Die DIN-Norm 277 ergibt in der Regel größere Wohnflächen: beispielsweise werden Balkone, Kellerräume und Flächen unter Dachschrägen zu 100 Prozent zur Wohnfläche gezählt. So kann es insbesondere bei Dachgeschosswohnungen zu einer bis zu 20 Prozent größeren Wohnfläche im Vergleich zur Wohnflächenverordnung kommen.

Allerdings wird in der Praxis auch für frei finanzierte Wohnungen immer häufiger die Wohnflächenverordnung zur Berechnung eingesetzt. Auch Gerichte nutzen diese in der Regel als Grundlage bei Rechtsstreitigkeiten, soweit in Kauf- oder Mietverträgen nicht explizit eine andere Methode vereinbart ist.

Unser TIPP!
Das Thema Wohnflächenberechnung ist ein breites Feld voller Fallstricke und kann unter Umständen richtig viel Geld kosten. Verzichten Sie an dieser Stelle nicht auf die professionelle Hilfe von Experten. Das Team von Burchardt Immobilien arbeitet täglich mit Wohnflächen und steht Ihnen mit seiner Expertise gern zur Seite.

Bildquellen:
www.sprengnetter.de

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