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Marktwertermittlung

Erhalten Sie hier eine erste grobe Einschätzung zum Wert ihrer Immobilie.

Durch unsere Online-Marktwertermittlung haben Sie die Möglichkeit sich einfach, schnell und von zu Hause einen ersten Eindruck über den Wert ihrer Immobilie zu verschaffen. Diese Marktwertermittlung betrifft nicht nur Immobilien in Berlin Reinickendorf, Hermsdorf, Frohnau oder Lübars, sondern bundesweit.

Bitte beachten Sie aber, dass es nur eine Ersteinschätzung ist. Sollten Sie Interesse an einer professionellen Marktwerteinschätzung haben, melden Sie sich bitte bei uns. Wir sind zertifizierte Marktwertermittler und können ihre Immobilie in Reinickendorf, Tegel, Hermsdorf, Frohnau und im nördlichen Berliner Umland innerhalb kurzer Zeit einschätzen. Denn es gibt Wert steigernde Umstände, aber auch Wert mindernde Eigenschaften.

Immobilienverkauf: Was ist eigentlich der Bodenrichtwert?

Wer den Wert der eigenen Immobilie berechnen möchte, wird irgendwann auch auf den Begriff „Bodenrichtwert“ stoßen. Der Bodenrichtwert gibt an, wie viel ein Quadratmeter eines Grundstücks in einer bestimmten Lage wert ist. Doch wie wird er berechnet und wofür braucht man ihn?

Der Bodenrichtwert wird von einem regionalen Gutachterausschuss bestimmt. Die Gutachter schauen sich dabei die Verkaufspreise unbebauter Grundstücke in den letzten zwei Jahren an und ermitteln auf dieser Grundlage einen Wert.

Je nach Gemeinde werden dabei unterschiedliche Maßstäbe angewandt. Während in Berlin nach Lageklassen geclustert wird, legt der Gutachterausschuss in Hamburg einen Durchschnittswert für jeden Stadtteil fest. Entscheidend ist auch die geplante oder bereits vorhandene Bebauung. Relevant können hier unter anderem die Geschossanzahl, die Nutzungsart und ob es sich um ein Mehrfamilienhaus oder ein Ein- oder Zweifamilienhaus handelt sein.

Die Ergebnisse werden sowohl auf Bodenrichtwertkarten als auch in -tabellen veröffentlicht. Die Veröffentlichung der aktuellen Werte muss mindestens alle zwei Jahre in einem Marktbericht erfolgen.

Der Bodenrichtwert ist nicht der Verkehrswert

Wer ein Grundstück verkaufen möchte, kann sich bei der Wertermittlung allerdings nicht rein auf den Bodenrichtwert verlassen. Denn natürlich hat jedes Grundstück seine ganz besonderen Eigenheiten. Der Bodenrichtwert ist hingegen dafür da, Vergleichbarkeit zu schaffen. Er setzt sich aus den Durchschnittswerten vergangener Verkäufe zusammen und wird meist in einer Preisspanne angegeben. Somit ist er bei einer professionellen Wertermittlung eine wichtige Grundlage für den letztendlichen Angebotspreis, kann diesen allerdings nicht ersetzen.

Auch bei der Berechnung des Wertes von Gebäuden ist der Bodenrichtwert eine wichtige Grundlage. Beim Sachwertverfahren etwa wird der Immobilienwert in den Bodenwert und den Sachwert, also den Wert der Herstellungskosten des Gebäudes gegliedert.

Der Bodenrichtwert in dynamischen Märkten

Da die Grundstückspreise des vergangenen Jahres die Grundlage für die Ermittlung des Bodenrichtwerts sind, ist dieser besonders auf sehr dynamischen Märkten mit Vorsicht zu genießen. Denn in Städten wie Berlin oder München steigen die Immobilienpreise jährlich um durchschnittlich rund zehn Prozent. Der Bodenrichtwert ist am Ende eines Jahres mitunter also schon wieder überholt. Aus diesem Grund werden die Marktberichte mit den Bodenrichtwerten in Großstädten häufig auch nicht nur, wie gesetzlich vorgeschrieben, alle zwei Jahre veröffentlicht, sondern jedes Jahr.

Ein lokaler Profi-Makler kennt die Preisentwicklung auf dem heimischen Immobilienmarkt und kann den Wert einer Immobilie somit marktgerecht bestimmen.

Sie möchten wissen, wie viel Ihre Immobilie aktuell wert ist? Kontaktieren Sie uns jetzt. Wir beraten Sie gerne.

Foto: zaschnaus / Depositphotos.com

Bewertungsverfahren im Überblick: Das Vergleichswertverfahren

Um den Wert einer Immobilie herauszufinden, gibt es verschiedene Verfahren. In unserer Reihe stellen wir die wichtigsten vor. Dazu zählt auch das Vergleichswertverfahren. Wir erklären, wie dieses funktioniert und wann es angewandt wird.

Bei einem professionellen Gebäudegutachten wird häufig auf das Vergleichswertverfahren zurückgegriffen, wenn es für die betreffende Immobilienart eine gewisse Anzahl vergleichbarer Objekte gibt. Darunter fallen in der Regel Eigentumswohnungen, unbebaute Grundstücke sowie Reihenhäuser. Von einer Großstadtwohnung finden sich manchmal im gleichen Haus oder in der Straße ähnlich große und vergleichbar geschnittene Wohneinheiten. Dies macht eine preisliche Gegenüberstellung einfach.

Ist keine ausreichende Zahl ähnlicher Objekte hinsichtlich Lage, Größe, Ausstattung, Alter etc. vorhanden, sollte auf dieses Verfahren verzichtet und das Sachwertverfahren angewendet werden. Was es damit auf sich hat, erklären wir in einem späteren Teil unserer Reihe.

Als Grundlage einer vergleichenden Methodik werden die Kaufpreissammlungen des örtlichen Gutachterausschusses herangezogen. Hier werden anonymisiert alle notariell beurkundeten Immobilientransaktionen gesammelt und analysiert.

Eine qualitativ sichere Einschätzung ist allerdings nur bei einer ausreichend großen Zahl vergleichbarer Verkaufsfälle möglich. Alternativ kann die Bodenrichtwertkarte herangezogen werden, die ebenfalls von den Gutachterausschüssen gepflegt wird. Die Übersicht wird aus der Kaufpreissammlung abgeleitet. Hier sind unter anderem die bauliche Nutzung sowie der Grundstückswert in den jeweiligen Lagen der Gemeinde aufgeführt. Mit einem solchen Abgleich ist ebenfalls der Immobilienwert fixierbar.

Außerdem wird der Gebäudeexperte bei der Wertermittlung Zu- und Abschläge einfließen lassen. Ist die Immobilie Umwelteinflüssen ausgesetzt oder liegt an einer viel befahrenen Straße sind dies Malus-Punkte, die ihren Wert mindern.

Wichtig ist dabei zu wissen, dass der Wert einer vermieteten Wohnung, die als Kapitalanlage verkauft werden soll, etwa 20 Prozent niedriger anzusetzen ist, als der einer bezugsfreien. Denn die meisten Interessenten sind auf der Suche nach einer neuen Bleibe zur Selbstnutzung. Wollen sie in eine vermietete Wohnung einziehen, müssen sie eine Eigenbedarfskündigung gegenüber den Mietern aussprechen. Diese Kündigungsart ist kompliziert und häufig langwierig.

Sie wollen Ihre Immobilie professionell bewerten lassen, wissen aber nicht welches Verfahren sich dafür anbietet? Kontaktieren Sie uns gerne.

 

Foto: © AndreyPopov

Bewertungsverfahren im Überblick: Das Ertragswertverfahren

Das Ertragswertverfahren wird zumeist bei vermieteten Wohnungen und Gewerbeflächen angewendet. Darunter fallen also Mehrfamilienhäuser, Büro- und Geschäftshäuser, aber auch Einkaufszentren, Parkhäuser und Logistikflächen.

Ausgangspunkt ist der Jahresreinertrag. Damit sind die Mieteinnahmen gemeint, abzüglich der Kosten für Instandhaltung, Verwaltung und mögliche Mietausfälle, die der Eigentümer zu tragen hat. Im nächsten Schritt wird der Bodenwert ermittelt. Das geschieht meist mithilfe eines Vergleichswertverfahrens. Aus diesen beiden Faktoren, dem Bodenwert des Grundstücks und der Höhe der Mieteinnahmen, errechnet sich der abschließende Gesamtertragswert.

Man unterscheidet ein einfaches Ertragswertverfahren von einem vollständigen. Bei ersterem bleiben Grundstückswert und die sich daraus ergebende Bodenwertverzinsung unberücksichtigt. In die Wertermittlung fließt ausschließlich der Wert der darauf errichteten Immobilie ein.

Beim vollständigen Ertragswertverfahren wird zusätzlich die Bodenwertverzinsung einbezogen. Dies geschieht auf Basis eines Vergleichswertverfahrens. Hierfür wird der Liegenschaftszinssatz herangezogen. Er wird von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis vergangener Immobilientransaktionen ermittelt.

Beim Ertragswertverfahren wird nur der Bodenwert mit diesem Liegenschaftszinssatz verzinst, nicht die darauf errichtete Immobilie. Denn der Wert des Bodens ist Schwankungen unterlegen; der Wert des Gebäudes geht hingegen mit seinem Alter und der Abnutzung tendenziell immer weiter zurück. Wird in ein Gebäude nicht permanent und umfassend investiert, reduziert sich auch die erzielbare Miete.

Ebenso wie beim Vergleichs- und Sachwertverfahren, so fließen auch beim Ertragswertverfahren zudem Umstände in die Berechnung ein, die den Wert mindern beziehungsweise erhöhen. Muss der Käufer eines Mietshauses beispielsweise damit rechnen, in absehbarer Zeit den Dachstuhl zu erneuern, drückt sich dies bereits im Kaufpreis der Immobilie in Form einer Reduzierung aus.

Bietet sich für Ihre Immobilie ein Ertragswertverfahren an? Wir übernehmen die Bewertung gerne für Sie.

Foto: hayatikyhan

Bewertungsverfahren im Überblick: Das Sachwertverfahren

Beim Sachwertverfahren wird der Bodenwert getrennt vom Wert der darauf errichteten Immobilie ermittelt. Der abschließende Verkehrswert ergibt sich durch Addition beider Werte. Die Methode kommt insbesondere bei eigengenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern zum Einsatz.

Der Bodenwert wird in der Regel auf Basis des Vergleichswertverfahrens unter Zuhilfenahme von Daten des lokalen Gutachterausschusses ermittelt. Für die Berechnung des Gebäudewertes gemäß Sachwertverfahren sind die Herstellungs- beziehungsweise Wiederherstellungskosten des Gebäudes (Sachwert) maßgeblich. Dabei fließen unter anderem die Größe der Wohnfläche, die Bauqualität, das Vorhandensein und die Beschaffenheit von Außenanlagen wie Garagen, Terrassen, Garten in die Analyse ein.

Grundlage dieser Methodik sind die Baukosten, die entstehen würden, wenn das Gebäude nochmals in dieser Form neu gebaut werden würde. Bei diesen Herstellungskosten können die Sachverständigen auf spezielle Tabellen zurückgreifen. Dabei gilt: Die Baukosten eines Reihenmittelhauses sind im Schnitt pro Quadratmeter geringer als für ein freistehendes Einfamilienhaus.

Von diesem Wert werden Abnutzungsgrad und Restnutzungsdauer der Immobilie abgeleitet. Sachverständige gehen in der Regel bei einer Wohnimmobilie von einer Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren aus. Pro Jahr, das ein Gebäude auf dem Buckel hat, wird eine Wertminderung von 1,25 Prozent des ermittelten Gebäudewertes abgezogen. Beispiel: Wurden die baulichen Herstellungskosten mit 170.000 Euro berechnet und ist die Immobilie 15 Jahre alt, dann reduziert sich der Wert um rund 31.900 Euro auf 138.100 Euro.

Man kann diesen automatischen Wertverlust „aufhalten“, in dem man die Immobilie umfassend modernisiert. Wird etwa ein Gründerzeithaus umfassend saniert und mit zeitgemäßer Technik versehen (Heizungsanlage, Fenster, Balkone), dann hat es quasi wieder Neubau-Qualität.

Eingerechnet werden auch wertmindernde Faktoren wie beispielsweise Renovierungsstaus oder Mängel wie feuchte Keller. Schließlich kommt beim Sachwertverfahren noch der sogenannte Marktanpassungsfaktor zum Einsatz. Der dient dazu, die Nachfrage nach Immobilien dieser Art einzubeziehen. Denn eine Eigentumswohnung in einer strukturschwachen Kleinstadt wird einen geringeren Verkehrswert haben, als die gleiche Wohneinheit in einer Großstadt mit hoher Nachfrage.

Sie wollen Ihr Haus über das Sachwertverfahren bewerten lassen? Kontaktieren Sie uns jetzt.

Foto: urfinguss

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