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Der Wohngipfel und der 14 Punkte Plan    

Es ist fraglos eine Mammutaufgabe erforderlich – nicht mehr und nicht weniger.

Bundeskanzler Olaf Scholz und Bauministerin Klara Geywitz hatten ins Bundeskanzleramt geladen, um in großer Runde Lösungen für den Bau von bezahlbarem und klimagerechtem Wohnraum zu finden und die wirtschaftliche Stabilisierung der angekratzten Bau- und Immobilienwirtschaft. Ergebnis ist der nachfolgend kurz zusammengefasste 14 Punkte Plan und es wurden einige dicke Bretter gebohrt.

1. Degressive AfA (Absetzung für Abnutzung)

Die Bundesregierung schlug im Rahmen des Wachstumschancengesetzes vor, eine degressive AfA in Höhe von jährlich 6 Prozent für neu errichtete Wohngebäude einzuführen. Die Refinanzierung von  Investitionen könnte so beschleunigt werden. Es soll zudem ein Investitionsanreiz ohne Baukostenobergrenzen sein, der zur Stabilisierung der Bauwirtschaft beitragen könnte. Gebaut werden soll in einem Effizienzstandard ab EH 55 gebaut werden.

Die degressive AfA wird für Gebäude gelten, die zu Wohnzwecken genutzt werden. Mit der  Herstellung soll nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Oktober 2029 begonnen werden. Der  Bauantrag soll nicht entscheidendes Kriterium sein, sondern der angezeigte Baubeginn. Die degressive AfA ergänzt die Erhöhung der linearen AfA von 2 auf 3 Prozent und die Sonder-AfA für besonders klimafreundlichen Mietwohnungsneubau.

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2. Verankerung von EH 40 als verbindlicher gesetzlicher Neubaustandard wird ausgesetzt

3. Bau von bezahlbarem Wohnraum für alle vereinfachen und beschleunigen

Der Bau von bezahlbarem Wohnraum soll in Städten und Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten für alle vereinfacht und verbessert werden. Es soll dazu eine Generalklausel des
§ 246 Absatz 14 Baugesetzbuch (BauGB) befristet bis zum 31. Dezember 2026 geschaffen werden, die noch in diesem Jahr vorgelegt wird.

4. Finanzmittel für den sozialen Wohnungsbau

Für den sozialen Wohnungsbau will der Bund von 2022 bis 2027 den Ländern Programmmittel in Höhe von insgesamt 18,15 Milliarden Euro bereitstellen. Dabei soll jeder Euro des Bundes durch rund 1,50 Euro der Länder mitfinanziert werden. Gesamtstaatlich werden dann rund 45 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau bis 2027 zur Verfügung stehen, wofür Bund und Länder gemeinsam die Verantwortung übernehmen.

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5. KfW-Neubauprogramme "Klimafreundlicher Neubau" (KFN) und "Wohneigentum für Familien" (WEF)

Der Bund wird die beiden KfW-Neubauprogramme „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) und „Wohneigentum für Familien“ (WEF) aktualisieren bzw attraktiver ausgestalten.

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6. Wohneigentumsprogramm "Jung kauft Alt"

Es soll ein Wohneigentumsprogramm Jung kauft Alt für den Kauf von Sanierungsgebäuden in 2024 und 2025 entstehen, verbunden mit an den Vorgaben des BEG orientierten Sanierungsauflagen. Abwicklung erfolgt dann über die KFW. Der zusätzliche Finanzierungsbedarf bis 2027 soll in Anlehnung an die bestehende Förderung des „Klimafreundlichen Neubaus/ Wohneigentum für Familien“ (WEF) aus dem Klima- und Transformationsfonds bereitgestellt werden.

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7. Umbau von Gewerbeimmobilien zu Wohneinheiten

Es gibt deutschlandweit einen Leerstand bei Gewerbeimmobilien, die aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung nicht mehr benötigt werden.

Dort besteht ein PotentiaL von rund 235.000 Wohnungen lt. Bundesinstitut für Bau, Stadtentwicklung und Raumordnung (BBSR). Die Umnutzung solcher Immobilien spart Fläche und Material und bei einer ökologisch sinnvollen Sanierung ist die ökologisch positive Bilanz wünschenswert.

Dafür wird 2024 und 2025 ein KFW-Programm aufgelegt mit 480 Millionen EURO und zwar für Eigentümer und Investoren, die Gewerbeimmobilien nach den BEG-Förderbedingungen aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) in Anspruch nehmen dürfen und Wohnraum schaffen.

Zinsverbilligte Kredite aus den Mitteln des KTF sollen den ökologisch sinnvollen Umbau fördern und den Leerstand beseitigen wo möglich.

8. Bauen im Sinne des Gebäudetyps E soll befördert werden

Bauen muss zukünftig einfacher, schneller, besser und preiswerter werden. Bauen für den  Gebäudetyp E soll unterstützt werden. Hierzu können Vertragspartner Spielräume für innovative Planungen vereinbaren und es können dazu kostenintensiven Standards aufgeweicht werden. Die Länder beabsichtigen, dazu Änderungen der Musterbauordnung und der Landesbauordnungen vorzunehmen. Der Bund wird in Absprache mit den Bündnispartnern eine „Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E“ vorlegen bis Ende des Jahres, um Rechtssicherheit herzustellen.

9. Vergünstigte Abgabe BImA-eigener Grundstücke für öffentliche Aufgaben sowie den sozialen Wohnungsbau

Die bis dato bis Ende 2024 befristete Möglichkeit zur vergünstigten Abgabe BImA-eigener Grundstücke für öffentliche Aufgaben sowie den sozialen Wohnungsbau wird um fünf Jahre verlängert, um Anreize zur Baulandentwicklung durch die Kommunen zu ermöglichen.
Bezugnehmend auf die Entwicklung des Grundstücksmarktes und der gestiegenen Baukosten gibt es eine Option in der Form, dass der Verbilligungsbetrag von max. 25.000 Euro je neu geschaffener Sozialwohnung auf 35.000 Euro je Sozialwohnung anzuheben, plus Erhöhung des Verbilligungsvolumens für sonstige öffentliche Zwecke um 10 Millionen Euro pro Jahr.
Es wird zudem geprüft, ob es der BImA ermöglicht werden kann, bei der Bestellung von Erbbaurechten für den sozialen Wohnungsbau bei den dafür genutzten Flächen, den jährlichen Erbbauzins auf der Grundlage eines verbilligten Verkehrswerts zu berechnen. Die Entscheidung darüber soll maßvoll im künftigen Haushaltsaufstellungsverfahren getroffen werden.
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)

10. Lärmrichtwerte bei heranrückender Wohnbebauung an Gewerbebetriebe

11. Förderung beim Einbau einer klimafreundlichen Heizungsanlage

Der Bund unterstützt im Rahmen der BEG-Sanierungsförderung Hauseigentümer künftig beim Einbau einer neuen klimafreundlichen Heizungsanlage. Die Höhe ist abhängig vom Einkommen und zwar von 30 bis 75 Prozent. Der Bund erhöht den Speed-Bonus gemäß BEG in 2024 und 2025 von 20 auf 25 Prozent und die geplante Degression wird vorgezogen. Der Speed-Bonus soll als Anreiz in 2026 und 2027 um jeweils 5 Prozent gesenkt werden, danach um 3 Prozent.

12. Senkung der Erwerbsnebenkosten

Der Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum soll erleichtert werden, durch die Senkung der Erwerbsnebenkosten. Eine flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer (z. B. durch einen Freibetrag) soll den Ländern ermöglicht werden. Der Vorschlag für eine Öffnungsklausel zur landesspezifischen Ausgestaltung der Grunderwerbsteuer wurde unterbreitet. Zur Gegenfinanzierung wird die erweiterte Besteuerung von Share Deals geprüft.

13. Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren

Die Geschwindigkeit soll weiter erhöht werden. Mit den 16 Ländern beabsichtigt der Bund noch in 2023 einen „Pakt für Planungs- und Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung“ abzuschließen.

Die Länder planen für die nächste Konferenz dazu im November 2023 u.a. folgende Änderungen in den Landesbauordnungen:

Einmal bereits in einem Land erteilte Typengenehmigungen für das serielle und modulare Bauen erhalten bundesweit Gültigkeit und werden uneingeschränkt gegenseitig anerkannt.

Es wird befristet bis 2026 in allen Landesbauordnungen eine bundesweit einheitliche Genehmigungsfiktion von 3 Monaten für den Wohnungsbau eingeführt.

Die Nutzungsänderung von Dachgeschossen einschließlich Bau von Dachgauben wird unter bestimmten Bedingungen in allen Landesbauordnungen genehmigungsfrei sein.

Die Kfz-Stellplatzregelungen werden in allen Landesbauordnungen vereinheitlicht und die Kfz-Stellplatzpflicht bei Aufstockungen und Ergänzungen im Wohnungsbestand soll entfallen.

14. Neue Wohngemeinnützigkeit an den Start gehen lassen

Der Bund beabsichtigt im nächsten Jahr die Neue Wohngemeinnützigkeit an den Start zu geben, um mit einem neuen Marktsegment dauerhafte Sozialbindungen im Neubau wie im Bestand zu manifestieren. Investitionszuschüsse und Steuervorteile werden vom Bund dazu angestrebt.

Quelle: bmwsb.bund

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