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Heizungsförderung zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024

Wir erinnern uns: am 8. September 2023 hat der Deutsche Bundestag die 2. Novelle des GEG beschlossen. Die Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen bei der Wärmeversorgung von Gebäuden durch die mehr Nutzung von erneuerbaren Energien ist ein Hauptthema. Die erforderlichen Investitionen werden mit Fördergeldern finanziell unterstützt.

Geplant ist, dass diese Förderung von bis zu 70% der Kosten für den Heizungstausch ab dem 27. Februar bei der staatlichen Förderbank KfW beantragt werden kann. Sie haben einen Heizungsbauer an der Hand? Glückwunsch… dann können Sie bereits beginnen, denn der Förderantrag kann rückwirkend gestellt werden. Ein Liefer- und Leistungsvertrag kann mit einer Heizungsfirma bereits jetzt abgeschlossen werden, weil ohnedem kein Antrag gestellt werden kann, um die Fördermittel zu erhalten.

Falls Ihnen bereits 2023 eine Förderung nach den alten Konditionen bewilligt wurde, dann können Sie u.U. in die neue Förderung wechseln. Die Details sind zu finden unter www.kfw.de

Immer wieder wird nachgefragt: Ja, Fördermittel gibt es auch für neue Heizkörper, effiziente Pumpen oder Heizungsthermostate.

Tipp und immer wichtig: Lassen Sie sich von einem Energieeffizienz-Experten beraten. Warten Sie nicht zu lange mit der Entscheidung und bleiben Sie immer aktuell informiert, denn in der nahen Vergangenheit haben wir es einfach sehr oft erlebt, dass sich der Wind dreht oder/und Fördertöpfe geschlossen werden.

Kommen Sie bei Fragen gern direkt aus zu oder schicken Sie gleich hier eine Mail an uns.

Ihre Regina Burchardt

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