12.02.2018 19.00 Uhr
Referent: Lutz Baxmeier
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – Brauche ich das wirklich?
Niemand denkt gerne an den Ernstfall. Doch tritt dieser ein, ist es gut, wenn man vorgesorgt hat. Falls Sie kurz- oder längerfristig nicht für sich selbst entscheiden können, sollte dies eine Person Ihres Vertrauens für Sie übernehmen. Wer das sein soll, was diese Vertrauensperson alles darf und was auch nicht, lässt sich in der sog. Vorsorgevollmacht regeln. Einen anderen Inhalt hat die Patientenverfügung. Da Ärzte im Regelfall alles tun müssen, um einen Mensch am Leben zu erhalten, werden hier gewisse medizinisch mögliche Maßnahmen, die man für sich selbst jedoch nicht wünscht, wie z. B. künstliche Ernährung, Magensonden, Dialyse usw., ausgeschlossen.