WPB, NWH und QNG: Was klingt wie eine Textzeile aus dem Ende der 90er-Jahre erfolgreichen Hip-Hop-Song „MfG“ der Fantastischen Vier, stammt aus einer eher trockenen Lektüre: den Richtlinien der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG). Der Text ist voller Abkürzungen, die auf den Laien erst einmal erschlagend wirken – das ändern wir jetzt.
Entzaubern wir das BEG ein wenig, schauen uns die verschiedenen Begrifflichkeiten an und versuchen einen Überblick über das Förderprogramm zu gewinnen.
Fangen wir ganz von vorne an:
Das deutsche Klimaschutzgesetz (KSG) macht Vorschriften dazu, wie viel CO₂ verschiedene Wirtschaftsbereiche, darunter der Gebäudesektor, jährlich ausstoßen dürfen. Von Jahr zu Jahr werden die erlaubten Höchstmengen geringer. Um diese einhalten zu können, muss sich im Hinblick auf die Energieeffizienz von Gebäuden einiges verbessern.
Vorgaben dazu, was ein energieeffizientes Gebäude genau ausmacht, gehen aus dem zum 01. Januar 2023 novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) hervor. Die Richtlinien für die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude sind unterstützenden Maßnahmen, um die Klimaziele der Bundesregierung für den Gebäudesektor zu erreichen. Das Programm ist nicht neu, es gilt bereits seit dem 01. Juli 2021 und soll bisher separate Förderprogramme übersichtlich vereinen.
Energiestandards verstehen
Um die vier Richtlinien der BEG bzw. die vier Teilprogramme, die daraus hervorgehen, zu verstehen, ist es vorab wichtig, die aktuellen Energiestandards zu kennen. Sie orientieren sich an einem von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) entwickeltem System. Ausschlaggebend für die Einordnung sind der Primärenergiebedarf und der Transmissionswärmeverlust, die sich vor allem durch Heizung, Lüftung und Dämmung modifizieren lassen. Diese Werte werden in Relation zu einem im GEG definierten Referenzgebäude gesetzt (die genaue Berechnung würde den Rahmen dieses Artikels sprengen). Generell gilt: Je kleiner der Wert bei einem KfW-Standard, desto besser ist die Energieeffizienz.
Ein Beispiel: der Standard KfW40 (Effizienzhaus/Effizienzgebäude-Stufe 40, in der BEG „EH 40“ genannt)
- der Primärenergiebedarf liegt im Vergleich zum Referenzhaus bei 40 % (der Bedarf ist also um 60 % geringer)
- der Transmissionswärmeverlust liegt im Vergleich zum Referenzhaus bei 55 % (der Verlust ist also um 45 % geringer)
Analog gilt für die weiteren Stufen:
Energiestandard | Primärenergiebedarf | Transmissionswärmeverlust |
KfW 55 / EH 55 | 55 % | 70 % |
KfW 70 / EH 70 | 70 % | 85 % |
KfW 85 / EH 85 | 85 % | 100 % |
Denkmal / EH Denkmal | 160 % |
Neben diesen Energiestandards wurden durch die BEG zwei weiteren Kategorien eingeführt:
EE-Klasse (Erneuerbare-Energien-Klasse): Der Anteil erneuerbarer Energien bei der Wärme- und Kälteversorgung eines Gebäudes liegt bei mindestens 65 %.
NH-Klasse (Nachhaltigkeits-Klasse): Hierzu muss die Nachhaltigkeit des Gebäudes durch eine Zertifizierung mit dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) nachgewiesen werden.
Die Energiestandards können um diese Klassen ergänzt werden, wodurch sich der Fördersatz erhöht. Die Klassen selbst sind aber nicht miteinander kombinierbar und können jeweils nur einmal erreicht werden!
Die Teilprogramme der BEG
Kommen wir zu den Teilprogrammen der BEG, von denen es insgesamt vier gibt:
- BEG WG (für Sanierungen von Wohngebäude zum Effizienzhaus)
- BEG NWG (für Sanierung von Nicht-Wohngebäude zum Effizienzgebäude)
- BEG EM (für Einzelmaßnahmen)
- BEG KFN (für klimafreundlichen Neubau)
1. Richtlinie: BEG WG (für Sanierungen von Wohngebäuden zu Effizienzhäusern)
Eine Förderung kann erhalten, wer ein Wohngebäude zu einem Effizienzhaus saniert,
ein Gebäude nach der Sanierung erstmalig oder
eine einzelne Wohnung in diesem Gebäude erwirbt.
Dies klingt ein wenig so, als könnte die Förderung zweimal beantragt werden: für die Sanierung und für den Erwerb. Dem ist jedoch nicht der Fall. Im Falle des Ersterwerbs eines sanierten Gebäudes kann die/der Käufer*in die Förderung unter denselben Bedingungen von der/dem Verkäufer*in übernehmen, insofern noch keine Rückzahlung erfolgt ist. Für die Finanzierung des Kaufpreises müssen andere Fördermöglichkeiten in Anspruch genommen werden.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass das sanierte Gebäude mindestens zehn Jahre als Wohngebäude genutzt wird. Kommt es innerhalb dieses Zeitraums zu einem Verkauf, muss der/die neue Eigentümer*in u. a. das Verschlechterungsverbot für die energetische Qualität einhalten. Sollte eine Nutzungsänderung eintreten oder gar ein Abriss vorgenommen werden, kann es sein, dass die Fördersumme zurückbezahlt werden muss. Hier sollte vor diesbezüglichen Entscheidungen aktueller Rat eines Experten eingeholt werden.
Welche Maßnahmen sind förderfähig?
Grundsätzlich förderfähig sind alle Bruttokosten, die im Zusammenhang mit Einbau-, Umbau- und Optimierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik stehen und den Primärenergiebedarf sowie den Transmissionswärmeverlust verringern. Solche Maßnahmen sind:
- die Wärmedämmung von Wänden, Geschossdecken und Dachflächen
- die Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern und Außentüren
- die Erneuerung der Heizungsanlage im Gebäude (allerdings logischerweise kein Ein- oder Umbau von Heizungen, die mit fossilen Energieträgern wie Gas oder Öl betrieben werden)
- der Einbau und die Erneuerung einer Lüftungsanlage
- der Einbau und die Installation von Geräten zur digitalen Energieverbrauchsoptimierung
- die Errichtung eines Wärmespeichers im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit dem Gebäude
Der Einbau einer Photovoltaikanlage wird nicht direkt gefördert, sondern immer nur im Zusammenhang mit der Steigerung der Energieeffizienz.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Fördersumme richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten nach der Sanierung.
Pro Wohneinheit sind maximal 120.000 Euro zu vergeben, werden EE- oder NH-Klasse erreicht 150.000 Euro. Bei den genannten Summen handelt es sich um einen Kredit, der von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergeben wird. Mit diesem lassen sich in der Regel nicht die kompletten Kosten eines Sanierungsvorhabens abdecken, jedoch ist dieser Kredit vorteilhaft, da verschiedene Tilgungszuschüsse gewährt werden können (mehr dazu im Folgenden). Zusätzlich förderfähig ist die Beratung durch unabhängige Energieeffizienz-Experten*innen und die Nachhaltigkeitszertifizierung mit dem QNG.
Je nach Effizienzhaus-Stufe und je nachdem, ob ein privates oder kommunales Gebäude saniert werden soll, gibt es wie bereits erwähnt einen Tilgungszuschuss für einen bei der KfW aufgenommenen Kredit, wodurch sich die Summe, die zurückgezahlt werden muss, verringert. Um diesen Teil der Förderung zu verstehen, bedarf es der Erklärung von zwei weiteren Begriffen, die in der BEG auftauchen: Worst Performing Building (WPB) und Serielles Sanieren (SerSan).
Worst Performing Building (WPB, dt. etwa „Am schlechtesten abschneidendes Gebäude“): Diese Kategorie umfasst Wohn- oder Nichtwohngebäude, die aufgrund ihres energetischen Sanierungsstandards zu den 25 % der schlechtesten Gebäude in Deutschland gehören. Die Sanierung eines solchen Bauwerks zu einem Effizienzhaus wird gefördert. Der WPB-Bonus ist mit den Boni für Serielles Sanieren, NH- oder EE-Klasse kombinierbar. Die Einstufung in die Kategorie erfolgt über einen gültigen Energieausweis, über das Baujahr des Gebäudes oder den Sanierungszustand der Außenwand.
Serielles Sanieren (SerSan): Das Serielle Sanieren ist eine industrielle Technik, bei der Sanierungen mithilfe von vorgefertigten Bauteilen durchgeführt werden. Bauteile können abseits der Baustelle vorproduziert und vor Ort direkt implementiert werden. Diese Technik eignet sich vor allem für typenähnliche Gebäude wie Reihenhäuser. Der SerSan-Bonus ist mit den Boni für WPB, NH- oder EE-Klasse kombinierbar.
Aus all diesen verschiedenen Kategorien ergibt sich eine Tabelle für die möglichen Tilgungszuschüsse, die hier zu finden ist: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/PDF-Anlagen/BEG/bundesfoerderung-f%C3%BCr-effiziente-gebaeude-wohngebaeude-20221209.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Kombination mit anderen Förderprogrammen
BEG EH für die Sanierung von Wohngebäuden ist nicht mit anderen Maßnahmen des BEG kombinierbar, schließlich gelten diese entweder für Nicht-Wohngebäude oder Neubauten. Auch mit dem BEG EM für Einzelmaßnahmen (mehr dazu siehe unten) ist keine Verknüpfung möglich. Grundsätzlich sei eine Kombination mit anderen Fördermitteln denkbar, jedoch nicht mit denen, die unter Punkt 8.8 der entsprechenden Richtlinie zu finden sind (Verlinkung siehe unten).
2. Richtlinie: BEG NWG (für Sanierung von Nicht-Wohngebäuden zu Effizienzgebäuden)
Eine Förderung kann erhalten, wer ein Nicht-Wohngebäude zu einem Effizienzgebäude saniert oder ein Gebäude nach der Sanierung erstmalig erwirbt. Auch hierbei gilt, dass es keine doppelte Förderung gibt, sondern dass der/die Käuferin den Kredit von der/dem Verkäufer*in übernehmen kann. Voraussetzung für die Förderung ist ebenfalls, dass das Effizienzgebäude zehn Jahre lang seinem ursprünglichen Zweck entsprechend zu nutzen ist. Ansonsten sind die förderfähigen Maßnahmen bei der BEG NWG dieselben wie bei der BEG WG.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe bei der BEG NWG ist abhängig von der Nettogrundfläche des Nicht-Wohngebäudes. Bis zu 2000 Euro pro Quadratmeter kann gewährt werden, maximal 10 Millionen Euro. Auch für diese Kreditvergabe inkl. möglicher Tilgungszuschüsse ist die KfW zuständig. Für die Beratung durch Energieeffizienz-Experten*innen oder die Zertifizierung mit dem QNG sind ebenfalls wieder Zuschüsse möglich. Erneut gefördert werden kann jedes Vorhaben, bei dem eine höhere Effizienzhaus-Stufe erreicht wird.
Je nach erreichter Effizienzgebäude-Stufe, gegebenenfalls zusätzlicher EE- oder NH-Klasse sowie der Einordnung als WPB, ergibt sich für die Sanierung von Nicht-Wohngebäuden eine Tabelle mit Tilgungszuschüssen, die hier im Detail aufgeführt ist: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/PDF-Anlagen/BEG/bundesfoerderung-f%C3%BCr-effiziente-gebaeude-nichtwohngebaeude-20221209.pdf?__blob=publicationFile&v=1
3. Richtlinie: BEG EM (für Einzelmaßnahmen)
Anders als bei den beiden vorherigen Richtlinien geht es bei dieser nicht darum, eine bestimmte Effizienzhaus oder -gebäude-Stufe zu erreichen. Die CO₂-Einsparung durch die Umsetzung bestimmter Einzelmaßnahmen für bestehende Wohn- und Nicht-Wohngebäude steht im Mittelpunkt. Eine zweckentsprechende Nutzungsdauer von 10 Jahren ist bei dieser Richtlinie wieder Vorschrift.
Welche Maßnahmen sind förderfähig?
Eine finanzielle Unterstützung durch die BEG EM kann für viele verschiedene Maßnahmen gewährt werden. Eine Verbesserung der Gebäudehülle durch eine Vorhangfassade, der Einbau einer energieeffizienten Innenbeleuchtung oder die Installation einer Heizungsanlage, die mit erneuerbaren Energien betrieben wird, sind ein paar wenige Beispiele. Wichtig ist, dass nur etablierte Techniken gefördert werden, also nicht solche, die gewissermaßen Prototypen darstellen und noch nicht ausreichend erprobt wurden.
Die Heizungsoptimierung im Rahmen der BEG EM ist fraglos eine Maßnahme, die für viele Haushalte interessant ist. In Betracht kommt sie für Wohngebäude mit höchstens fünf Wohneinheiten oder Nichtwohngebäude mit höchstens 1000 Quadratmeter beheizter Fläche. Die Förderung kann für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen, sowie für funktionstüchtige Gasheizungen, die bereits mindestens 20 Jahre in Betrieb sind, in Anspruch genommen werden.
Eine vollständige Auflistung aller förderfähigen Maßnahmen finden Sie hier:
https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/PDF-Anlagen/BEG/bundesfoerderung-f%C3%BCr-effiziente-gebaeude-einzelmassnahmen-20221209.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Wie hoch ist die BAFA-Förderung?
Diese Förderung wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) betreut. Es werden keine Kredite vergeben, sondern Zuschüsse zu den förderfähigen Gesamtkosten, die sich nach einem bestimmten Prozentsatz errechnen. Diese Zuschüsse sind wie folgt gedeckelt und richten sich bei Wohngebäuden nach der Anzahl der Wohneinheiten und bei Nicht-Wohngebäuden nach der Nettogrundfläche nach der Sanierung.
| Wohngebäude | Nicht-Wohngebäude |
Energetische Sanierungsmaßnahmen | 60.000 pro Wohneinheit; | 1.000 Euro pro Quadratmeter; |
Fachplanung und Baubegleitung | 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäuser; | 5 Euro pro Quadratmeter; max. 20.000 Euro |
Für das Verständnis der BEG EM ist ein weiterer Begriff von Relevanz: der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP). Dieser wird von Energieeffizienz-Experten*innen für Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhäuser erstellt und beinhaltet Sanierungsmaßnahmen aus den Bereichen Gebäudehülle, Anlagetechnik und Heizungsoptimierung. Pro innerhalb von maximal 15 Jahren nach Erstellung des Plans umgesetzter Maßnahme erhöht sich der Prozentsatz für den Zuschuss um 5 %. Für weitere Maßnahmen, die nicht im Plan aufgeführt sind, gibt es keine Förderung, ebenso wenig für eine Komplettsanierung. Das bedeutet, dass zwischen den einzelnen Sanierungsschritten immer eine bestimmte Zeitspanne vergehen muss, sie können nicht direkt hintereinander durchgeführt werden.
Wichtig: Im Rahmen der Änderung des Gebäudenenergiegesetzes (GEG) wird die BEG EM im Laufe der zweiten Jahreshälfte 2023 im Hinblick auf die Fördermöglichkeiten für die Heizungsoptimierung überarbeitet. Hinweise dazu veröffentlicht die Bundesregierung unter diesem Link: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neues-gebaeudeenergiegesetz-2184942
4. Richtlinie: BEG KFN (Klimafreundlicher Neubau)
Die BEG KFN ist die jüngste Richtlinie aus der Bundesförderung energieeffiziente Gebäude. Sie kann seit dem 01. März 2023 für Wohn- und Nichtwohngebäude wahrgenommen werden. Mit dieser Form der Finanzierung soll von vorneherein dafür gesorgt werden, dass neue Gebäude energieeffizient und klimafreundlich gebaut werden und nicht im Nachgang eine Sanierung stattfinden muss. Darüber hinaus wird mit dem Programm der gesamte Lebenszyklus eines Neubaus miteinbezogen, also zum Beispiel auch der Rückbau miteinkalkuliert.
Die Unterstützung kann gewährt werden, wenn der Neubau die Effizienzhaus/-gebäude-Stufe 40 erreicht, technische Mindestanforderung gegeben sind und, im Hinblick auf den Lebenszyklus, eine bestimmte Menge an Treibhausgasemissionen nicht überschritten wird. Diese ist in den Regelungen für das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) festgeschrieben. Wird zusätzlich das QNG Plus oder QNG Premium verliehen, erhöht sich der Zuschuss. Gefördert werden grundsätzlich die Brutto-Baukosten, die dafür notwendigen technischen Anlagen sowie die Bauplanung sowie -begleitung.
Wie hoch ist die Förderung?
Einen Antrag für die BEG KFN können Interessierte bei der KfW stellen. Diese bietet verschiedene Modelle mit Krediten bis zu maximal 150.000 Euro an. Anstelle von Tilgungszuschüssen wie bei der BEG WH und NWG, gibt es bei dieser Förderung Zinsverbilligungen.
Eine Auflistung der verschiedenen Finanzierungsmodelle der KfW sind hier zu finden:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Klimafreundlicher-Neubau-Wohngeb%C3%A4ude-(297-298)/
Wohneigentum für Familien (WEF)
Ein spezielles Neubau-Förderprogramm der KfW für Familien ist am 01.06.2023 gestartet. Genauso wie bei der BEG KFN kann ein Kredit, hier zwischen 140.000 und 240.000 Euro, mit Zinsverbilligung beantragt werden. Die Höhe der finanziellen Unterstützung hängt vom Einkommen ab. Der beantragende Haushalt darf maximal über ein Einkommen von 60.000 Euro bei einem Kind verfügen. Für jedes weitere Kind dürfen 10.000 Euro hinzukommen.
Weitere Informationen sind unter diesem Link verfügbar:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Wohneigentum-f%C3%BCr-Familien-(300)/
Noch Fragen?
Die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) soll es einfacher machen, Förderungen zu beantragen, und gleichzeitig die Transformation des Gebäudesektors hin zu mehr Nachhaltigkeit schneller vorantreiben. In der Branche ist sehr viel in Bewegung, eben weil in der Immobilienbranche ein großer Hebel liegt, die CO2-Emission insgesamt zu senken.
Mit dieser Geschwindigkeit Schritt zu halten, ist nicht einfach – jedoch notwendig, wenn Käufer, Verkäufer, Immobilienbesitzer*innen und solche, die es werden möchten, auf dem Markt den Überblick behalten wollen. Daher sollte man sich immer tagesaktuell informieren!!!
Quellen
– Bundesklimaschutzgesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/ksg/
– Gebäudeenergiegesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/geg/
– Teilprogramme der BEG: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Uebersicht/Richtlinien/bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude-beg.html
– Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG):
https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/PDF-Anlagen/BEG/bundesfoerderung-f%C3%BCr-effiziente-gebaeude-wohngebaeude-20221209.pdf?__blob=publicationFile&v=1
– KfW-Energiestandards: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Energieeffizient-sanieren/Das-Effizienzhaus/
– Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG):
https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/PDF-Anlagen/BEG/bundesfoerderung-f%C3%BCr-effiziente-gebaeude-nichtwohngebaeude-20221209.pdf?__blob=publicationFile&v=1
– Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM): https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/PDF-Anlagen/BEG/bundesfoerderung-f%C3%BCr-effiziente-gebaeude-einzelmassnahmen-20221209.pdf?__blob=publicationFile&v=1
– Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau (KFN):
https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/BMWSB/DE/veroeffentlichungen/bauen/rl-bundesfoerderung-kfn.pdf?__blob=publicationFile&v=2