Suche

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) – neue Vorgaben sollen Energieeinsparungen bei Gebäuden fördern

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt bereits seit dem 1. November 2020. Es führt das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen. Regelung und Nutzung wurden damit vereinheitlicht und europäische Vorgaben umgesetzt. Das ist relevant u.a. für Neubau, Sanierung, Energieausweis usw.

Das GEG regelt, wie ein Haus gebaut oder/und technisch ausgestattet sein soll und definiert Grenzwerte, beispielsweise zum Primärenergiebedarf des Hauses. Somit wird der Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden gefördert und festgelegt.

Denn das GEG verpflichtet den Bauherrn dazu, sich für die Nutzung mindestens einer Form erneuerbarer Energie zu entscheiden. Dazu zählen erneuerbare Energien aus gebäudenahen Quellen wie Solaranlagen, aber auch Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen wie die Brennstoffzellenheizung, in der Biomethan zu Strom und Wärme umgewandelt wird. Die Nutzung von Erneuerbarer Fern- sowie Abwärme fällt ebenso unter die Erfüllungsoptionen des Gesetzes.

Für Bauvorhaben, die bereits vor dem 1. November 2020 genehmigt waren, gelten noch die alten Regelungen. Für Bauanträge und Bauanzeigen ab dem 1. November 2020 ist das neue GEG verpflichtend.

Sanierungsmaßnahmen können mitunter genehmigungs-, anzeige oder verfahrensfrei durchgeführt werden. Falls eine Genehmigung erforderlich ist gilt auch für Sanierungsmaßnahmen das neue GEG bei Baubeginn ab dem 1. November 2020.

Außerdem werden die Erstellung und Verwendung von Energieausweisen geregelt. Für die Ausstellung von Energieausweisen sind eine Vorortbegehung und eine Energieberatung zwingend durchzuführen. Bei Sanierung, Vermietung oder bei Hausverkauf muss ein Energieausweis vorgelegt werden. Der Energieausweis hat eine 10-jährige Laufzeit. Davon befreit sind lediglich Baudenkmäler und selbst bewohnte Gebäude.

Für den Energieausweis gibt es zwei Varianten: Entweder man bezieht sich auf den theoretischen Bedarf (Bedarfsausweis) oder den tatsächlichen Verbrauch der letzten drei Jahre (Verbrauchsausweis). Mehr dazu in unserem Blogbeitrag „Der Energieausweis“.

Die Deutsche Energie-Agentur DENA bietet auf ihrer Webseite eine Expertendatenbank rund um das Thema Energieausweis an sowie jede Menge Informationen zum energieeffizienten Bauen und Sanieren. Nicht jede Maßnahme ist für Sie sinnvoll, machen Sie sich klug unter www.dena.de.

Immer mehr Bauherren wollen Strom mit einer Photovoltaik-Anlage auf dem eigenen Haus erzeugen. Umwelt und Klima werden geschützt und der Hausbesitzer macht sich von den Energieversorgern und den zu erwartenden Preissteigerungen (Stichwort CO2-Einpreisung u.a.) unabhängiger. Das neue Gebäudeenergiegesetz regelt, dass eine Photovoltaikanlage nun auch Einfluss auf die Berechnung des Primärenergiebedarfs des Hauses hat.

Interessant sind in Zusammenhang mit dem GEG die neue Förderrichtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude. Bis zum 30. Juni 2021 können Förderkredite und Zuschüsse für Effizienzhäuser und -gebäude weiterhin bei der KfW im Rahmen der Programmlinie „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ beantragt werden, damit für den Endkunden bis zur Ersetzung dieser Förderangebote durch das GEG keine Förderlücke entsteht. Weitere Infos auf www.deutschland-machts-effizient.de

Hier finden Sie den vollständigen Text zum neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) und weitere relevante Informationen.

Wir haben Erfahrung im Umgang mit erneuerbaren Energien, die wir gern mit Ihnen teilen. Am sichersten ist es, wenn wir ins Gespräch kommen. Vereinbaren Sie gleich einen Termin.

Foto: ©Ingo Bartussek – stock.adobe.com

Der Beitrag gefällt ihnen? Teilen Sie ihn mit ihren Freunden!

Facebook
Twitter
LinkedIn
XING
WhatsApp
Email
Print

Ihr Kontakt zu Burchardt Immobilien

Sie haben noch Fragen? Rufen Sie uns bitte an oder senden Sie uns eine Nachricht bzw. E-Mail.

Burchardt-Immobilien GmbH Logo

Burchardt Immobilien GmbH