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Nullsteuer für Photovoltaik-Anlagen (PV)

Unabhängigkeit von steigenden Energiepreisen und ein Beitrag zur Energiewende.

Bevor der Strom vom eigenen Dach kommt, sollten Sie einiges beachten.

Neben den Solarzellen auf dem Dach, die die Sonnenenergie in Strom umwandeln, benötigen Sie einen Wechselrichter, der aus dem Gleichstrom Wechselstrom macht. Wenn Sie die selbstgewonnene Energie nicht sofort nutzen, etwa für Warmwasser, Wärmepumpe oder die Wallbox fürs Elektroauto, ist die Anschaffung eines Stromspeichers sinnvoll und mittlerweile erschwinglich.

Solche indirekten Batteriespeicher sind derzeit hauptsächlich Blei-Säure- und Blei-Gel-Akkus oder Lithium-Ionen-Akkus. Bei der Auswahl sollten Sie den Strombedarf Ihrer Immobilie, die Speicherkapazität und Lebensdauer des Speichers berücksichtigen. Eine Einspeisevergütung für über den Eigenbedarf hinaus erzeugten Strom gibt es übrigens nicht mehr.

Ob Ihr Dach überhaupt für eine PV-Anlage geeignet ist, erfahren Sie im Energieatlas Berlin

Navigieren Sie zu Ihrem Grundstück, klicken in der Legende links auf „Solarenergie“ und lassen sich bei „Solarpotenzial“ die Einstrahlung sowie das Potenzial für Photovoltaik und Solarthermie anzeigen.

Für Brandenburg geben Sie im Solaratlas bei „Mein Dach“ Ihre Adresse ein und können sich Verschattung, potenzielle Dachflächen und Solarstrahlung anzeigen lassen.

https://energieportal-brandenburg.de/cms/inhalte/tools/solaratlas-brandenburg

Die KfW fördert Photovoltaik im Rahmen des Kredits 270 „Erneuerbare Energien“.

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Energieeffizient-Sanieren/Photovoltaik/

PV Anlagen – je größer desto besser, je mehr eigener Verbrauch desto wirtschaftlicher

Aktuell gilt für Lieferung und Installation einer Anlage bis 30 Kilowatt Leistung (kWp) die Nullsteuer – ja das gibt es tatsächlich. Es wird also keine Mehrwertsteuer fällig. Übrigens gilt der Nullsteuersatz auch für sogenannte Balkonkraftwerke (max. 600 Watt).

Achtung! Mobile Solarmodule (z. B. für Camping) sind dagegen nicht begünstigt.

Zudem werden PV-Anlagen bis 30 kWp Leistung von der Ertragssteuer befreit. Für neue Solaranlagen bis 25 kWp fällt außerdem die Vorgabe weg, dass nur maximal 70 Prozent der Nennleistung ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden dürfen.

Sind Solarthermie-Anlagen eigentlich nur zur Trinkwassererwärmung gut?

Je nach Größe der Anlage und Höhe des Warmwasserverbrauchs kann mit einer einfachen Anlage ca. die Hälfte der für Warmwasser benötigten Energie aus Sonnenkraft erzeugt werden.

Es gibt auch Systeme mit solarer Heizungsunterstützung, dann kann die Solarwärme zusätzlich zum Heizen genutzt werden. Je nach Größe der Kollektoren, Höhe des Heizenergieverbrauchs und der Temperatur der Heizkörper kann solch eine Solaranlage bis ca. 33 Prozent der benötigten Heizwärme abdecken – oft aber deutlich weniger.

Photovoltaik diesem Energieträger gehört die Zukunft

Die Photovoltaik Strategie des BMWK

Bis 2035 soll die Treibhausgasneutralität im Stromsektor erreicht werden. Ein Zwischenschritt im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) benennt 215 Gigawatt installierte Photovoltaik-Leistung bis 2030, denn Photovoltaik ist aktuell einer der günstigsten Energieträger.

Im Strategiepapier sind dafür die wichtigsten Handlungsfelder vom Bundesministerium benannt, nämlich Flächenanlagen stärker ausbauen, Photovoltaik auf dem Dach erleichtert, Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen, Nutzung von Balkonkraftwerken erleichtern, Netzanschlüsse beschleunigen, Akzeptanz stärken, Wirksame Verzahnung von Energie- und Steuerrecht sicherstellen, Lieferketten sichern und wettbewerbsfähige europäische Produkte anreizen, Fachkräfte sichern, Technologieentwicklung voranbringen, den schnellen PV-Ausbau auch mit europapolitischen Instrumenten vorantreiben

Nachzulesen hier: BMWK – Photovoltaik-Strategie

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