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Sind Sie Eigentümer einer Eigentumswohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)?

Nehmen Sie sich Zeit, das bedeutet: Fangen Sie sofort an!

„Aufgrund der Vielzahl der Meinungen kann ich nur empfehlen, sich von Anfang an Experten mit an den Tisch zu holen und nicht abzuwarten. In den Eigentümerversammlungen sollte man sofort damit beginnen, die geplante Vorgehensweise zu besprechen und zu koordinieren.“ sagt Regina Burchardt. 

Sanieren kann sehr viel Geld kosten, daher ist die frühzeitige Aufstockung der Rücklagen meist empfehlenswert.

Es sind zwar noch nicht alle Details bekannt, aber wer in einigen Jahren ggf nicht auf mehrere Tausend Euro bei den Fördergeldern verzichten will, sollte schnellstmöglich in die Planung gehen.

Der Bund plant eine Grundförderung von 30 Prozent der Investitionskosten für neue Heizungen in allen Wohn- und Nichtwohngebäuden.

Selbstnutzende Wohneigentümer erhalten zusätzlich 30 Prozent Förderbonus der Investitionskosten, wenn sie ein zu versteuerndes Einkommen von bis zu 40.000 Euro/pro Jahr haben,
plus Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent der Investitionskosten bis einschließlich 2028,
danach schmilzt die Förderung ab und zwar alle zwei Jahre um drei Prozent,
Grundförderung und Bonus können kumuliert werden bis zu maximal 70 Prozent.
Nicht jeder Eigentümer ist vermögend. Es wird Eigentümer geben, die unterstützt werden sollen, die mehr Förderung erhalten als andere.

Die Förderung von Heizungstausch in Mehrfamilienhäuser

Bei Mehrfamilienhäusern liegen die maximal förderfähigen Kosten bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, es folgen die zweite bis sechste Wohneinheit mit je 10.000 Euro, sowie ab der siebten Wohneinheit 3000 Euro je Wohneinheit. Ein Mehrfamilienhaus mit zehn Wohneinheiten erhält also 92.000 Euro Förderung.

Auch eine teurere Heizung kann sich rechnen falls sie sehr viel Energie einspart, obwohl die Kosten über der maximalen Fördersumme liegen und aus dem eigenen Topf bezahlt werden müssen. Fundierter Expertenrat zahlt sich dazu einmal mehr aus.

Die Förderung von Effizienzmaßnahmen

Die Förderung für Effizienzmaßnahmen in Höhe von 15 Prozent, beispielsweise für neue Fenster, neue Dämmung u.a. plus 5 Prozent bei Vorliegen eines Sanierungsfahrplans, bleibt zusätzlich zum Heizungstausch erhalten.

Die Förderung für Effizienzmaßnahmen beträgt 60.000 Euro pro Wohneinheit mit Sanierungsfahrplan oder 30.000 Euro ohne Sanierungsfahrplan. Diese Förderung kann zusammen mit der Förderung für den Heizungsaustausch beantragt werden oder auch separat davon.

Mehrfamilienhäuser erhalten je Wohneinheit bis zu 12.000 Euro Förderung (60.000 Euro maximale Fördersumme mal 20 Prozent maximale Förderung). Daher sollten WEGs mit einem  Sanierungsfahrplan die Grundlage dafür legen, dass der Betrag maximal ausgenutzt wird.

Zinsvergünstigte Kredite von der KFW

Darauf hat jeder Anspruch mit einem zu versteuernden Einkommen von max. 90.000 Euro. .

Die Förderung für Selbstnutzer und Vermieter wird unterschiedlich vergeben.

Selbstnutzer können höhere Förderungen in Anspruch nehmen als Vermieter. Der Selbstnutzer profitiert von möglichst viel gesparter Energie, der Vermieter voraussichtlich nicht in demselben Umfang. Durch den ab 2028 sinkenden Geschwindigkeitsbonus haben Selbstnutzer einen höheren Entscheidungsdruck, als Vermieter.

Es besteht die Möglichkeit, dass WEGs beispielsweise alle nur möglichen Förderungen beantragen und die eingehenden Beträge unter allen Eigentümern gleichmäßig aufteilen. Welche Lösung auch angestrebt wird, alle Eigentümer müssen zustimmen.

WEGs sollten und können die Hilfe von Experten nutzen, das hilft erfahrungsgemäß bei der Einigung. Entscheidungen in WEGs brauchen Zeit und können kaum erzwungen werden, daher der Tipp: Fangen Sie sofort an!

Stand 02.20.2023

 

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