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Was ändert sich 2021?

Zwischen gefühlt unendlich vielen Informationen und Angeboten kann man schnell den Überblick verlieren.
Wir von Burchardt Immobilien möchten Ihnen die Orientierung erleichtern.
Deshalb heißt unser Infoletter:

Immobiliennavigator

Ausgabe #1-2021

My home is my castle!

2020 war in jeder Hinsicht ein besonderes Jahr und auch 2021 wird uns (heraus)fordern. Wir wünschen Ihnen dafür nur das Beste, gutes Gelingen und vor allem Gesundheit.
Der Gesetzgeber war auch in diesen Zeiten nicht untätig. Was da allein an Neuigkeiten im Bereich Wohneigentum auf uns zukommt, fassen wir in dieser Ausgabe des Immobiliennavigators kurz und knapp für Sie zusammen:

Eigentum gibt Sicherheit

  • Die Maklerprovision: Gerecht geteilt
  • Für Eigentümer:
    Das neue Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz macht Modernisierungen und Sanierungen einfacher
  • Für Eigentümer, Mieter, Pächter, Käufer und Verkäufer:
    Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG)
  • Für Eigentümer: Das Baulandmobilisierungsgesetz
  • Die CO2-Steuer und die Auswirkungen auf Wohnen
  • Für Baukunden:
    Die neuen Förderrichtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
  • Das Baukindergeld: nur noch bis 31.3.2021

 

Was ändert sich 2021? 1

Für Wohnen gibt es keine Alternative

Finanzielle Sicherheit: Wohneigentum ist nach wie vor ein sicherer Hafen und sehr viel mehr als nur ein Dach über dem Kopf oder/und eine Anlageform. In Wohnimmobilien angelegtes Vermögen ist wertbeständig und unterliegt auch in Krisenzeiten meist nicht den Wertschwankungen wie Aktien. Der Zinssatz wird mittelfristig wohl auf dem niedrigen Niveau bleiben.

Nachfrage: Die Nachfrage nach Wohnimmobilien ist enorm – und es gibt nach wie vor zu wenige in Berlin und dem nahen Umland. Wir gehen jedoch davon aus, dass die Immobilienpreise nicht nachgeben werden.

Sicherheit: Die eigenen vier Wände passen oft besser zum eigenen Leben als eine Mietwohnung und bieten zudem emotionale Sicherheit. Zudem ist das Platzangebot meistens größer als bei Mietwohnungen und daher die Aufenthaltsqualität höher – ein Wohlfühlaspekt gerade auch bei Ausgehbeschränkungen.

Falls Sie sich jetzt inspiriert fühlen:

Die Maklerprovision

Über das Gesetz zur Neuverteilung der Maklerkosten ab dem 23. Dezember 2020 hatten wir bereits berichtet. Aber wegen der vielen Nachfragen und auch Missverständnisse möchten wir Ihnen hier nochmals unseren Blogbeitrag dazu empfehlen.  

Das neue WEMoG macht Modernisierungen und Sanierungen einfacher

Am 1. Dezember 2020 ist das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) in Kraft getreten. Damit sollen u.a. Modernisierungen und Sanierungen einfacher möglich gemacht werden. So sind Beschlussfassungen der Eigentümergemeinschaft u.a. nach §20 Abs. 1 WEG mit einfacher Mehrheit möglich.

Jeder Wohnungseigentümer hat nun auch einen Anspruch darauf, dass er beispielsweise auf eigene Kosten 

  • eine Ladestation für sein Elektrofahrzeug bauen kann,
  • einen Aus- und Umbau für Barrierefreiheit vornimmt (was uns besonders freut),
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz trifft,
  • Zugang zum schnellen Internet schafft.

Lesen Sie das den Blogbeitrag unseres Experten Rechtsanwalt Armin Fuest.

Was ändert sich 2021? 3

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt bereits seit dem 1. November 2020. Es führt das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen in ein Regelwerk, und europäische Vorgaben wurden umgesetzt. Das ist relevant u.a. für Neubau, Sanierung, Energieausweis und mehr.

Das Baulandmobilisierungsgesetz

befindet sich im Verfahren und ist überaus relevant für Eigentümer von Häusern mit mehreren Wohneinheiten. Die Aufteilung in Eigentumswohnungen könnte beispielsweise nur noch mit einer Genehmigung möglich werden, voraussichtlich in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt. Aktuell gilt dies nur in bestimmten Erhaltungsgebieten gemäß BauGB. Da viele Eigentümer ihre Altersvorsorge mit Immobilien regeln, empfehlen wir hier dringend– falls für Sie relevant und überhaupt – Rechtsberatung einzuholen.

Zur Klarstellung: All das betrifft nicht die Mieter, da diese durch Kündigungsschutzbeschränkungen und Vorkaufsrechte gut geschützt sind. Es könnte aber Auswirkungen für Mieter haben, die ihre Mietwohnung gern kaufen möchten.

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Die CO2-Steuer und die Auswirkungen auf das Wohnen

Achtung! Die CO2-Steuer ist da – Wohnen wird teurer und energieeffizientes Bauen wichtiger!

Ab Januar 2021 wird in fünf Stufen die CO2-Steuer auf Heizöl und Erdgas sowie Benzin und Diesel eingeführt. Seit 1.1. werden 25 Euro je verursachte Tonne fällig, bis 2025 steigt die Abgabe schrittweise auf 55-65 Euro je Tonne. An den Tankstellen haben wir die höheren Preise schon bemerkt. Aber klar ist: Auch Wohnkosten werden steigen u.a. durch erhöhte Energiekosten, Handwerkskosten und damit auch die Kosten für Neubau, Instandhaltung und Sanierung.

Wir beraten Sie gern zum energieeffizienten Bauen und vermitteln Ihnen kompetente Baufirmen und Handwerker – für Ihren ganz persönlichen ökologischen Fußabdruck.

Die neuen Förderrichtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die Förderrichtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gelten ab dem 1. Januar 2021. Gestartet wurde mit der Zuschussvariante der BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) beim BAFA. Die Programme „Heizen mit erneuerbaren Energien“ (MAP) des Anreizprogramms Energieeffizienz (APEE) sowie der Heizungsoptimierung (HZO) werden damit abgelöst.

Mehr dazu unter https://www.deutschland-machts-effizient.de

Bis zum 30. Juni 2021 können Förderkredite und Zuschüsse für Effizienzhäuser und -gebäude weiterhin bei der KfW im Rahmen der Programmlinie „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ beantragt werden, damit für den Endkunden bis zur Ersetzung dieser Förderangebote durch die BEG keine Förderlücke entsteht.

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Das Baukindergeld: nur noch bis 31.3.2021

Anträge für Baukindergeld können nur noch gestellt bis zum 31. März 2021 werden. Die KfW hat auf ihrer Webseite neue Produktbedingungen hinterlegt: www.kfw.de

Unser Tipp: So viel Baugeld gab’s noch nie – und gibt es nicht mehr sehr lange. Überlegen Sie bitte, ob nicht gerade jetzt genau der richtige Zeitpunkt für den Start ins Eigentum für Sie ist.

Mit der richtigen Grundrissgestaltung können oft auch Räumlichkeiten, die kleiner als gewünscht sind, zum Wohlfühlwohnen führen – und den ersehnten Wintergarten bauen Sie einfach zu einem späteren Zeitpunkt an.

Wir sind nach wie vor für Sie da (nach Terminabsprache und mit Hygienekonzept).

Lockdown bedeutet für uns als Makler keinen Stillstand. Wir dürfen weiter arbeiten, nutzen mit Vorliebe unser Telefon und freuen uns, Sie via Zoom und Co. oder persönlich zu beraten.

Helfen Sie uns – wir wollen mehr Infos
Sie sind es von uns gewohnt, dass wir kompetent beraten und umfassend hilfreiche Unterlagen bereitstellen. Gibt es ein Thema, zu dem Sie gern mehr wüssten? Welche Themen interessieren Sie rund um Wohnen, Bauen und die Immobilie? Wir freuen uns über Ihre Anregungen und Themenvorschläge per E-Mail oder gern auch in einem Gespräch – telefonisch, persönlich oder per Videocall.

Es navigierten Sie durch die Immobilienwelt: Daniela Ristock und Regina Burchardt

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Burchardt Immobilien GmbH
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Tel. 030/40509370 | Fax. 030/4050937-29
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