Wer erbt? Ein Überblick über die Erben und die Erbfolge #
Nach dem Gesetz erben die engsten Verwandten zuerst: Das sind Kinder und Enkel – wobei Enkel nicht erben, solange das Kind des Erblassers noch lebt. Dann folgen Geschwister und Eltern, Nichten und Neffen sowie geschiedenen Elternteile der gestorbenen Person. Anschließend Tanten und Onkel, Cousins und Cousinen.
Ehegatten beerben einander, jedoch bekommt die angeheiratete Familie wie Schwiegereltern, Schwager und Schwägerin nichts.
In der Übersicht finden Sie die Erbordnung grafisch dargestellt, an der Sie Ihre Familienverhältnisse skizzieren können.

Dies ist keine Rechtsberatung, sondern lediglich eine Information! Bitte lassen Sie sich immer bei einem Rechtsanwalt oder/und Notar Ihres Vertrauens rechtlich beraten.